10.; 11.; 12. Plenarsitzung des Bundestags ab 31.1.2018: Aktuelle Stunde zu einer europäischen Bankenunion & die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Petr Bystron sorgt bei den Kommunisten für Schnappatmung: https://www.youtube.com/watch?v=i0k5KoW3F_0

BERLIN – Am 30.01.2018 kam der Bundestag zu einer aktuellen Stunde über die Bankenunion zusammen

Bei der Beurteilung der angestrebten europäischen Bankenunion gehen die Meinungen der Fraktionen weit auseinander. In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Mittwoch, 31. Januar 2018, erklärte Bettina Stark-Watzinger (FDP), Entscheidungen von so grundlegender Bedeutung dürften nicht hinter verschlossenen Türen von Ministertreffen vollzogen werden, sondern „gehören auf die Tagesordnung unseres Parlaments“.

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10. Plenarsitzung vom 31. Januar 2018

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 TOP 1  Befragung der Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2018

„Deutschland geht wirtschaftlich gestärkt in die Zukunft, die Aussichten sind gut“, diese Bilanz hat die geschäftsführende Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) aus dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht 2018 gezogen, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat. „Der Aufschwung hält an: 2018 rechnet die Bundesregierung mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,4 Prozent“, sagte Zypries, die den Bericht im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am  Mittwoch, 31. Januar 2018, vorstellte.

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TOP 2  Befragung der Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2018

Im Anschluss an die Regierungsbefragung fand am Mittwoch, 31. Januar 2018, die Fragestunde statt. Vertreter der Bundesregierung haben Fragen der Abgeordneten (19/535) beantwortet, die getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen wurden.

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 TOP ZP1 Bankenunion

 SPD: Wir wollen in Europa weiter vorankommen

Für die SPD-Fraktion unterstrich Ingrid Arndt-Brauer…. „Wir wollen alle in Europa weiter vorankommen“, sagte Arndt-Brauer.

AfD: Gigantische Mausefallen für den deutschen Steuerzahler

Prof. Dr. Harald Weyel (AfD) verglich die FDP mit einem „reuigen Sünder“. Aufmerksame Beobachter hätten aber nicht vergessen, dass es die FDP gewesen sei, die sich schon gegen die Anfänge der heutigen Entwicklung nicht zur Wehr gesetzt habe: Im Dezember 2011 hätte sie den eigenen Mitgliederentscheid über die Überführung eines Euro-Rettungsschirms EFSF in einen Euro-Rettungsschirm ESM nicht mitmachen müssen. „Und sie hätte schon die größte deutsche Kapitulation seit dem 8. und 9. Mai 1945 nicht mitmachen müssen, nämlich die vom 7. bis 9. Mai 2010 in Brüssel, als der Sondergipfel aller griechisch-römisch rechtsfreien Freistil-Euro-Rettungen stattgefunden hat.“

2010 sei das „Total-Kapitulationsjahr restdeutscher Staatsräson“ gewesen. Ob es um europäische Landwirtschafts-, Kohäsions- oder andere EU-Fonds gehe: „Sie alle waren und sind nur eines: gigantische Mausefallen für den deutschen Steuerzahler.“ Weyel warnte vor der Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds.

 

https://www.youtube.com/watch?v=mHGiycV8RZM

11. Plenarsitzung vom 1. Februar 2018

TOP 3 Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Der Familiennachzug nach Deutschland zu Flüchtlingen mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutzstatus, bleibt über Mitte März hinaus ausgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Unionsfraktion (19/439) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (19/58619/595) votierten in namentlicher Abstimmung 376 Abgeordnete. Dagegen stimmten 298, darunter auch zehn Sozial- und drei Christdemokraten; vier Parlamentarier enthielten sich.

Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen

Nach dem Gesetzesbeschluss wird die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die am 16. März ausläuft, längstens bis zum 31. Juli 2018 verlängert.  Ab dem 1. August sollen danach aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern sowie minderjährigen Kindern subsidiär Geschützter beziehungsweise Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können.

Der Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach Ausländern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll davon ebenso unberührt bleiben wie der Paragraf 23, der bestimmt, dass oberste Landesbehörden aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen können.

Weitere Initiativen abgelehnt

In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/182). Für den Gesetzentwurf stimmten 84 Abgeordnete. 586 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Keine Mehrheit fand auch ein Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/241). 123 Abgeordnete votierten für diese Vorlage, 554 stimmten dagegen. Enthaltungen gab es nicht.

Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/425) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/454), den Familiennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten zu ermöglichen, stimmte neben den Antragstellern nur die Linksfraktion zu, sodass auch dieser keine Mehrheit fand.

Gesetzentwürfe der AfD und der Linken

Der AfD-Gesetzentwurf sah dagegen einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor. Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sollte der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke forderte demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf, die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Die Grünen forderten in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

Regierung: Kontingent-Regelung statt Rechtsanspruch

In der Debatte warb Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) für den zwischen Union und SPD ausgehandelten Kompromiss. Der  Union sei wichtig gewesen, dass es nicht wieder zu einem Anspruch auf Familiennachzug komme, der SPD dagegen, „dass es überhaupt wieder Familiennachzug gibt“. Statt des Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte, den es ab August nicht mehr geben werde, eröffne man im Rahmen eines Kontingents monatlich 1.000 Menschen die Möglichkeit der Familienzusammenführung.

Die bestehenden Härtefallregelungen würden nicht auf das Kontingent angerechnet. Während man für die Kontingent-Regelung Kriterien brauche, entzögen sich Härtefälle einer „Kriterienbeschreibung im Vorhinein“. Man brauche hier auch ,,ein bisschen Barmherzigkeit“. Der Kompromiss stehe „für Humanität und Verantwortung, für Integration und Begrenzung, für Großzügigkeit und Realismus“.

SPD: Ein akzeptabler Kompromiss

SPD-Fraktionsvize Dr. Eva Högl nannte den Umgang mit Schutzsuchenden einen „Gradmesser dafür, wie ernst wir es meinen mit Menschenwürde und dem Schutz der Familie“. Nicht alle verfolgten Menschen könnten in Deutschland Schutz und Sicherheit erhalten, doch erfolge der Familiennachzug legal, sicher und geordnet. Auch sei er wichtig für die Integration. Deshalb sei es für die SPD „sehr schwer, den Familiennachzug auszusetzen, zu begrenzen oder deutlich zu reduzieren“. Trotzdem sei die neue Gesetzesregelung „ein akzeptabler Kompromiss“.

Die gute Botschaft sei, dass es ab dem 1. August wieder Familiennachzug für subsidiär Geschützte geben soll. Auch könnten bereits wieder Anträge gestellt werden. Högl verwies zugleich darauf, dass im vergangenen Jahr 66 Menschen unter die Härtefall-Regelung des Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz gefallen seien. Hier habe man die Aufgabe, diese Härtefall-Regelung anders auszugestalten, damit sie für mehr Betroffene gilt.

AfD gegen Familienzusammenführung in Deutschland

Dr. Christian Wirth (AfD) sagte, nach Auffassung seiner Fraktion habe eine Familienzusammenführung nicht in Deutschland zu erfolgen, sondern beispielsweise in Schutzzonen in Syrien oder seinen Nachbarländern. Das sei aber Aufgabe der Vereinten Nationen und nicht der Bundesrepublik.

Die Bundesregierung wolle indes nicht die subsidiär Geschützten zurückführen. Vielmehr werde der „vollkommene Familiennachzug“ kommen. Wer weiterhin eine ,,Massenmigration nach Deutschland“ wolle, solle dies sagen und den Weg für Neuwahlen frei machen.

FDP will eine klare Härtefallregelung

Stephan Thomae (FDP) betonte, bei dem Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD habe sich die Union „auf ganzer Linie“ durchgesetzt. Dabei werde ,,sogar eine Obergrenze für Härtefälle“ geschaffen, was nicht angehen könne. Seine Fraktion wolle eine klare Härtefallregelung, aber auch gut integrierten Menschen den Nachzug ermöglichen.

Der Kompromiss von Union und SPD erzeuge „sogar bei den Härtefällen Warteschlangen“. Dieser Kompromiss könne nicht der große Wurf sein, und er sei gespannt darauf, wie die SPD-Führung ihn der Partei „schmackhaft machen wollen“.

Linke: Trauerspiel zulasten der Menschlichkeit

Für Die Linke nannte ihr Fraktionschef Dr. Dietmar Bartsch die Übereinkunft zwischen Union und SPD einen „faulen Kompromiss“, bei dem sich die Union „komplett durchgesetzt“ habe. Diese beiden Parteien böten beim Familiennachzug ein „Trauerspiel zulasten der Menschlichkeit“.

Dabei sei es eine moralische Pflicht, Familienzusammenführung zu ermöglichen. Seine Fraktion wolle, „dass jedes Kind in Sicherheit bei seiner Familie aufwachsen kann“. Der vorgelegte Kompromiss sei dagegen „willkürlich, moralisch fragwürdig und unmenschlich“.

Grüne: Unsäglicher Kompromiss

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sprach von einem „unsäglichen Kompromiss“ zwischen Union und SPD und klagte, das aus einem Grundrecht „ein Gnadenrecht“ werde. Zugleich hielt sie der CSU vor, es zur „Gretchenfrage für dieses Land“ zu machen, ob Familien zusammenkommen können.

„Das ist doch nicht christlich, das ist doch nicht sozial – das ist doch komplett absurd“, fügte sie hinzu. Auch würden die Betroffenen betrogen, denen 2016 gesagt worden sei, dass der Familiennachzug in zwei Jahren wieder möglich sei. Dies schade auch dem Rechtsstaat.

CDU/CSU: Integrationsbereitschaft nicht überfordern

Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) verwies darauf, dass Deutschland in den vergangenen Jahren „Zuflucht in einer sehr großzügigen Weise gewährt“ und eine „große humanitäre Leistung“ erbracht habe.

Die Bundesrepublik habe mehr Menschen in Not aufgenommen „als der Rest Europas zusammen“. Man dürfe aber auch die Aufnahmefähigkeit und Integrationsbereitschaft des Landes nicht überfordern. Dem werde die jetzt gefundene Neuregelung gerecht.

Wer ist „subsidiär Schutzberechtigter“?

Was unter „subsidiär Schutzberechtigten“ zu verstehen ist, regelt Paragraf 4 des Asylgesetzes. Ein Ausländer ist dann subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt nach dieser Regelung die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Dieser subsidiäre Schutzes wird nicht gewährt, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Person ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, wenn sie eine schwere Straftat begangen hat, wenn sie sich Handlungen hat zuschulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen oder wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten nach dem Gesetz auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen. (sto/vom/hau/01.02.2018)

TOP 4 AfD-Fraktion will „Demokratieklausel“ wieder einführen

Die Fraktion der Alternative für Deutschland will die „Demokratieklausel“ wieder einführen. Einen dazu vorgelegten Antrag (19/592) hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die als „Demokratieklausel“, „Demokratieerklärung“ oder „Extremismusklausel“ eingeführte war im Jahr 2011 auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) eingeführt und im Jahr 2014 von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) wieder abgeschafft worden.

Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung

Diese Erklärung sollten Vereine oder Bürgerinitiativen unterschreiben, wenn sie für ihre Projekte gegen Extremismus Fördergelder aus den Töpfen des Bundesfamilienministeriums erhalten wollten. Bei der Opposition und den betroffenen Vereinen und Initiativen stieß dies jedoch auf Kritik. Es sollte bestätigt werden, dass sich die Unterzeichner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahmen sollte zudem im Rahmen der Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge getragen werden, dass die als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Keinesfalls durfte der Anschein erweckt werden, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde.

Demokratieklausel-Vorschlag der AfD

Nach den Vorstellungen der AfD sollte die Klausel wie folgt lauten: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass diese Personen oder Organisationen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden und dass bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermaßnahmen zurückgefordert werden.“ (hau/01.02.2018)

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TOP 5 Erste Lesung Antrag zu einem Euro­päi­schen Wäh­rungs­fonds

 Zwei Anträge die sich kritisch mit dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds befassen, hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, zusammen mit Anträgen der AfD. Einem Antrag der FDP (19/582), wonach der Europäische Währungsfonds nicht im EU-Recht begründet werden darf, fand keine Mehrheit. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD und die FDP dafür. Die Linke enthielt sich.

Den zweiten FDP-Antrag mit der Forderung nach Stärkung der fiskalpolitischen Regeln Europas sowie der Verhinderung einer Transferunion (19/583) überwies das Parlament zusammen mit Anträgen der AfD (19/593) und der Linken (19/579) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss. Der Wunsch der AfD, ihren Antrag stattdessen namentlich abstimmen zu lassen, wies der Bundestag mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen bei Enthaltung der FDP zurück.

Die AfD hält den Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds für unvereinbar mit Subsidiaritätsprinzip. Nach Ansicht der AfD soll der Bundestag die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügen. Der Vorschlag der EU-Kommission (Ratsdokument 15664/17) verletze diese Grundsätze nach dem Vertrag über die Europäische Union und nach dem Protokoll Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon.

Die Linke lehnt den Europäischen Währungsfonds ab und will öffentliche Investitionen stärken und den Finanzsektor regulieren. Auf eine Bankenrettung und „unsoziale Strukturreformen“ will sie verzichten. Stattdessen solle sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass eine EU-weit koordinierte einmalige Vermögensabgabe für Millionäre und ein Schuldenschnitt für überschuldete Staaten eingeführt werden.

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TOP 7 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Gegenstand der Debatte sind zwei Anträge (19/577) (19/244) zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GAES); Diese  wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

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TOP ZP5 Einmarsch der Türkei in die nordsyrische Region Afrin

Das Vorrücken türkischer Truppen in Nordsyrien sorgt für Auseinandersetzungen im Bundestag. In einer am Donnerstag, 1. Februar 2018 angesetzten Aktuelle Stunde zur „Haltung der Bundesregierung zum Einmarsch der Türkei in die nordsyrische Region Afrin unter Einsatz von Panzern aus deutscher Produktion“ warfen die Fraktionen von AfD, FDP, Linken und Grünen der Bundesregierung insbesondere vor, nicht deutlich genug Stellung zu beziehen gegenüber dem türkischen Nato-Partner. Konsens war indes bis in die Reihen von Union und SPD, dass die türkische „Operation Olivenzweig“ nicht durch das Völkerrecht gedeckt sei.

Hans-Rüdiger Lucassen (AfD) nannte die Türkei einen Staat, der „ziemlich außer Kontrolle geraten ist“. Die Bundesregierung habe an den Tiefpunkten der deutsch-türkischen Beziehungen in den vergangenen Monaten häufig von einem „schwierigem Partner“ gesprochen. Die Frage sei aber, wie man angesichts der Säuberungswellen nach dem Putschversuch 2016 in der Türkei und auch angesichts der „Schikanen“ gegen deutsche Abgeordnete und der türkischen „Geiselhaft“ deutscher Staatsbürger überhaupt noch von Partnerschaft sprechen könne.

„Wie frei ist die Bundesregierung noch im Umgang mit der Türkei?“, fragte Lucassen. Einen EU-Beitritt der Türkei bezeichnete er als „Lebenslüge“ bisheriger Bundesregierungen. „Beenden sie diese Träumerei. Sie passt nicht zu und gehört nicht nach Europa.“

Hans-Rüdiger Lucassen (AfD) nannte die Türkei einen Staat, der „ziemlich außer Kontrolle geraten ist“. Die Bundesregierung habe an den Tiefpunkten der deutsch-türkischen Beziehungen in den vergangenen Monaten häufig von einem „schwierigem Partner“ gesprochen. Die Frage sei aber, wie man angesichts der Säuberungswellen nach dem Putschversuch 2016 in der Türkei und auch angesichts der „Schikanen“ gegen deutsche Abgeordnete und der türkischen „Geiselhaft“ deutscher Staatsbürger überhaupt noch von Partnerschaft sprechen könne.

„Wie frei ist die Bundesregierung noch im Umgang mit der Türkei?“, fragte Lucassen. Einen EU-Beitritt der Türkei bezeichnete er als „Lebenslüge“ bisheriger Bundesregierungen. „Beenden sie diese Träumerei. Sie passt nicht zu und gehört nicht nach Europa.“

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TOP 8 Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Gegenstand ist ein Antrag (19/585) , der die Förderung von Kinderwunsch­behandlungen zum Ziel hat. Dieser soll Kinderwünsche unabhängig vom Wohnort fördern und die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion reformieren. Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 1. Februar 2018, erstmals debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den Familienausschuss überwiesen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in dem Antrag. Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

„Förderung auf Alleinstehende ausdehnen“

Die Restkosten würden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder. Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greift.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen. (hau/pk/01.02.2018)

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TOP 9 Ende der Sanktionen gegen Russland

Gegenstand der Debatte ist ein Antrag mit dem Titel „Entspannung mit Russland – Keine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland“ (19/95). Diesen  hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

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TOP 10 Chancen der Digitalisierung

Die Digitalisierung in Deutschland bleibt Thema im Plenum. Es liegt ein Antrag vor. mit dem Titel „Innovationen als Teil einer kohärenten Digitalisierungsstrategie fördern“ (19/588). Diesen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018 erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. AfD, FDP, Linke und die Grünen hatten eine Überweisung an den Ausschuss Digitale Agenda verlangt, wurden aber überstimmt.

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 TOP 11 Keine doppel­te Beitrags­pflicht für Betriebs­rentner
Es liegt eine Forderung vor, daß für gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ stattfinden soll. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag (19/242) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen hat. Die AfD und Die Linke hatten dafür plädiert, den Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu beraten, konnten sich aber nicht durchsetzen.

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11. Plenarsitzung vom 1. Februar 2018

TOP 12 Jahreswirtschaftsbericht

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten „Jahreswirtschaftsbericht 2018“ (19/580) und dem „Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ (19/80) hat sich der Bundestag am Freitag, 2. Februar 2018, befasst. Im Anschluss wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen

https://www.youtube.com/watch?v=m747NRKmdBE

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TOP 13 Doppelte Staatsbürgerschaft

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/86) stand am Freitag, 2. Februar 2018, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die AfD-Fraktion dringt mit dem Entwurf auf eine Rückkehr zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Der Bundestag überwies die Vorlage im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.

Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft

Die Fraktion verweist in der Begründung zu dem Gesetzentwurf darauf, dass das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht „nach Abstammung“ im Jahr 2000 durch ein Staatsbürgerschaftsrecht „nach Geburtsort“ erweitert worden sei.

„Dieses für die seit 2000 hier geborenen Kinder ausländischer Eltern geltende Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wurde regelhaft, jedoch nur auf Zeit gewährt, so dass eine nur vorübergehende Doppelstaatigkeit entstand, die mit der Optionspflicht – für eine der beiden Staatsbürgerschaften – zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr endete“, heißt es in der Vorlage. Hiermit sei eine Erleichterung der Einbürgerung unter prinzipieller Beibehaltung der einfachen Staatsbürgerschaft geschaffen worden.

AfD sieht Probleme bei regelhafter Doppelstaatigkeit

Diese Doppelstaatlichkeit, die nur auf Zeit gewährt worden sei, werde aber seit 2014 „im Gegensatz zum Sinn dieser Bestimmung“ auf Dauer gewährt. Dies führe „automatisch zu einer großen und wachsenden Anzahl doppelstaatiger Personen und damit in die vielfältige Problematik einer massenhaften, ja regelhaften Doppelstaatigkeit, die es zu vermeiden gilt“, schreibt die AfD-Fraktion weiter.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen nun in Paragraf 29 des Staatsangehörigkeitsrechts Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a gestrichen „und somit die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei entstehender Doppelstaatigkeit“ wieder eingeführt werden. (hau/02.02.2018)

https://www.youtube.com/watch?v=2xBCurD7Rds&t=84s

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Top 14 Unkontrollierte Population des Wolfs

Die Situation der Wölfe in Deutschland hat der Bundestag am Freitag, 2. Februar 2018, erörtert. Den Abgeordneten lagen dazu Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ (19/584), der Linksfraktion mit dem Titel „Herdenschutz – jetzt bundesweit wirkungsvoll durchsetzen“ (19/581), der AfD mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“ (19/594) und von Bündnis 90/die Grünen mit dem Titel „Rückkehr des Wolfes – Artenschutz und Herdenschutz zusammen denken“ (19/589) vor. Der Bundestag überwies die Vorlagen im Anschluss zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss. Die FDP und Die Linke hatten für eine Überweisung an den Landwirtschaftsausschuss plädiert, konnten sich aber nicht durchsetzen.

AfD: Wolfspopulation intelligent regulieren

Die AfD schlägt ein Projekt zur Neufestlegung des Status der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsmischlinge vor. Dabei solle untersucht werden, ob die Tiere der Unterart Canis Lupus Lupus angehören oder anderen Unterarten oder Mischlingen, die keinen Schutzstatus haben. Bis dies feststeht, sollen gesetzliche Grundlagen wie das Bundesnaturschutzgesetz konsequent umgesetzt werden.

Die Fraktion regt an, klar zu definieren, ab wann ein Einzelwolf oder ein Wolfsrudel problematisch in Bezug auf Mensch und Weidetier sind. Die Bedingungen für die Einstufung eines Einzelwolfs oder eines Wolfsrudels als „problematisch“ sollten abgesenkt werden. Die Interessen der Weidtierhalter seien mit denen des Naturschutzes gleichzustellen.

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Top 15 Sanktionen bei Hart IV

Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe müssen aus Sicht der Fraktion Die Linke abgeschafft werden. Das fordern die Abgeordneten in einem Antrag, den der Bundestag am Freitag, 2. Februar 2018, erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat.

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Top ZP8 Globale Bildungspartnrschaft

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Februar 2018, erstmals einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bildung für alle – Globale Bildungspartnerschaft substanziell unterstützen“ (19/456) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Die Grünen wollten über ihren Antrag direkt abstimmen lassen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

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Top ZP9 Abgasversuche an Menschen und Affen

Die von deutschen Automobilunternehmen initiierten Abgasversuche an Affen seien eine „absolut inakzeptable ethische Entgleisung“. Dies betonte der geschäftsführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Christian Schmidt (CDU/CSU), am Freitag, 2. Februar 2018, im Bundestag. Ihm fehle dafür „jedes Verständnis“. Es könne doch allein darum gehen, den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren und die Grenzwerte einzuhalten. Der Automobilindustrie riet er „dringend“ dazu, „schleunigst eine Trendwende“ einzuleiten und „Vertrauen durch Transparenz zurückzugewinnen“. Bisher hätten sich die Hersteller bei Nachfragen des Ministeriums zu den Abgasversuchen „kooperativ gezeigt“.

Detlev Spangenberg (AfD) hielt den Grünen vor, sie hätten die Debatte unter einen „reißerischen Titel“ gestellt und dabei „zwei Sachverhalte vermischt“. Ausgangspunkt der Untersuchung in Aachen sei es gewesen, über Grenzwerte für die Stickoxidbelastung an Arbeitsplätzen zu forschen. 25 Personen seien unterhalb der gültigen Grenzwerte eine Stunde lang reinem Stickoxid ausgesetzt worden: „Es waren keine Abgase. Es war Gas.“

Die Ethikkommission habe dem Versuch zugestimmt, weil damit keine gesundheitlichen Schäden für die – freiwilligen – Teilnehmer verbunden gewesen seien. Den Kritikern des Versuchs im Bundestag hielt er vor, „einen Skandal aufzubauen, der ohne Substanz ist.“ Das Aachener Vorgehen sei legal gewesen: „So ist die Rechtslage.“