BERLIN – Am 25.9.2018 kam der Bundestag zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen. Gegenstand war insbesondere die Haushaltsdebatte. Vorstellung der Initiativen der Wochen:
51. Plenarsitzung vom 26. September 2018
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52. Plenarsitzung vom 27. September 2018
TOP 3 Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018
Fast 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, über die Situation von Menschen und Wirtschaft in Ostdeutschland diskutiert. Anlass für die gut 90-minütige Aussprache war der Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hatte (19/4560).
AfD: Eklatante Unterschiede zwischen Ost und West
Die oppositionelle AfD-Fraktion kritisierte nach wie vor eklatante Unterschiede zwischen Ost und West. Die Menschen im Osten seien häufiger arm oder arbeitslos und würden früher sterben, sagte der Abgeordnete Enrico Komning (AfD).
Die Ausbauziele bei flächendeckendem Breitband würden stetig nach hinten verschoben, Förderprogramme seien mit unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Die Einheit werde erst dann erreicht, wenn der Osten die gleichen Chancen erhält.
ToP 27 ZP 2 Türkei
Der heute beginnende Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland sorgt für Kontroversen im Bundestag: Die Oppositionsfraktionen warfen der Bundesregierung am Donnerstag, 27. September 2018, vor, Erdogan ohne Not einen roten Teppich auszurollen, was angesichts fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und angesichts von Erdogans Versuchen der Spaltung der deutschen Gesellschaft alles andere als angemessen sei. Auch Vertreter der Koalitionsfraktion von Union und SPD forderten Klarheit in Sachen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, betonten dabei aber die Wichtigkeit, mit dem Nato-Partner am Bosporus im Dialog zu bleiben.
AfD kritisiert Kuscheltreffen mit Erdogan
Armin Paulus Hampel (AfD) warf der Bundesregierung eine Missachtung des Parlaments vor. Alle Fraktionen hätten das militärische Vorgehen der Türkei in Syrien als völkerrechtswidrig verurteilt, aber die Regierung wolle trotzdem ein „Kuscheltreffen mit Erdogan“.
Das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei habe Deutschland erpressbar gemacht. Hinzu komme, dass der deutsche Einfluss im Bosporus dramatisch geschwunden sei. „Wir wirken nicht mehr in die Türkei hinein, im Gegenteil, Herr Erdogan wirkt nach Deutschland hinein, und zwar kräftig.“
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ToP 5 Stärkung der Pflege und des Krankenhauspersonals
Erstmals hat der Bundestag über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Pflegesofortprogramm beraten. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453), das am Donnerstag, 27. September 2018, auf der Tagesordnung stand, soll der Personalengpass in der Pflege verringert und die Versorgungsqualität verbessert werden. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Mitberaten wurden auch ein Antrag der AfD für gleiche Finanzierungsgrundlagen in der Pflege (19/4537) und zwei Anträge der Fraktion Die Linke, in denen sich diese für eine Stärkung des Personals in der Altenpflege (19/4524) sowie des Krankenhauspersonals (19/4523) einsetzt. Die Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte im Plenum zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung hat dabei der Gesundheitsausschuss übernommen.
Ziel einer Mindestpersonalausstattung
Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
AfD sieht in der Vorlage nur ein Teilstärkungsgesetz
Die Opposition kritisierte vor allem die aus ihrer Sicht unzureichenden Verbesserungen in der Altenpflege. Mehrere Redner äußerten zudem die Befürchtung, die Altenpflege könnte Fachpersonal an die attraktiveren Kliniken verlieren.
Axel Gehrke (AfD) monierte handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf und nannte als Beispiel die Kostenregelung für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen, die zu einem hohem Eigenanteil der Bewohner führe. Diese Mehrbelastungen seien ungerecht und müssten abgeschafft werden. Der Entwurf sei allenfalls ein Teilstärkungsgesetz, monierte Gehrke und forderte Nachbesserungen für die ambulante und häusliche Pflege.
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ToP 6 Verfassunsgrechtliche Stärkung des Kliamschutzes
Um einer „Klimakatastrophe“ entgegenzuwirken, wollen Bündnis 90/Die Grünen den Klimaschutz im Grundgesetz verankern. Über einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/4522) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erstmals eine Stunde lang debattiert und ihn dann zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Unterstützung bekam das Vorhaben nur von der Fraktion Die Linke.
AfD: Keine Einschränkung der Grundrechte ermöglichen
Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz warf den Grünen in seiner Rede vor, es gehe ihnen eigentlich darum, Grundstücke für den Bau von Windkraftanlagen enteignen, Fahrverbote verhängen oder Produktionserlaubnisse entziehen zu können.
Jede weitere Staatszielbestimmung sei „ein trojanisches Pferd“ mit dem Ziel, die Grundrechte der Menschen zu beschränken.
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ToP 7 Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Bundesregierung will die Versicherten entlasten. Mit einem zu diesem Zweck eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (19/4454, 19/4552) hat sich das Parlament am Donnerstag, 27. September 2018, in erster Lesung befasst. Ebenfalls erstmalig im Plenum wurden Anträge der AfD, der FDP und zwei Anträge der Linken beraten. Im Anschluss wurden die Vorlagen zur weiteren Diskussion in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem von der Bundesregierung geplanten sogenannten Versichertenentlastungsgesetz sollen bereits ab dem 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden. Dadurch sollen Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen.
Auch Selbstständige mit geringem Einkommen werden laut Gesetzentwurf entlastet. Ab 1. Januar soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige nur noch 171 Euro betragen. Auf diese Weise sind laut Entwurf Entlastungen von monatlich bis zu 180 Euro möglich.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/4538) die Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln. Sie will, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher umgesetzt wird.
Darüber hinaus müsse die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Unterdeckung der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher vom Bund innerhalb der nächsten zehn Jahre vollständig ausgeglichen wird.
https://www.youtube.com/watch?v=vTcKFuJu1tY
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ToP 8 Grundrechtsverwirkung
Ein von der AfD eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/4484), der darauf zielt, die Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzesum die ungestörte Religionsausübung des Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes zu erweitern hat den Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, beschäftigt. Im Anschluss einer Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Es wurde bestimmt, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung übernimmt.
Grundrechtsverwirkung
In Artikel 18 des Grundgesetzes heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes gewährleistet die ungestörte Religionsausübung.
„Grundgesetzwidrige religiöse Praktiken“
Die AfD argumentiert, das Recht auf ungestörte Religionsausübung sei wie alle Grundrechte kein absolutes Recht, das sich dem Differenzierungsgebot entziehe. Das Recht der freien Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2 finde seine Schranken sowohl am Grundrechtsschutz anderer Bürger als auch an der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, der jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zubilligt.
Die Gefahr gehe nicht von einem allmächtigen Staat aus, der die Religionsfreiheit seiner Bürger illegitim einschränkt. Vielmehr habe die unterlassene Aufnahme des Artikels 4 Absatz 2 in die Verwirkungsregelung des Artikels 18 dazu geführt, dass der Staat verfassungsfeindlichen Bestrebungen und grundgesetzwidrigen religiösen Praktiken, die sich jeweils auf das Recht der freien Religionsausübung berufen, schutzlos gegenüberstehe
Die Fraktion verweist darauf, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die rechtliche Zulässigkeit der Aufnahme der Religionsausübungsfreiheit in die Verwirkungsregelung des Artikels 18 bejahe, soweit erst die Einzelfallentscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Tatbestand der Verwirkung regelt. Dies sei im vorliegenden Gesetzentwurf so vorgesehen. (sas/27.09.2018)
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ToP 9 Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
Die Bundesregierung will Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren im Internetvermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/4455) stand erstmalig am Donnerstag, 27. September 2018, im Mittelpunkt einer Debatte im Bundestag. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Finanzausschuss.
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ToP 10 Änderungen des Asylgesetzes
Den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (19/4456, 19/4548) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erster Lesung debattiert. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, wobei der der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernimmt.
Überprüfbarkeit der Asylbescheide verbessern
Mit dem Änderungsgesetz soll zusätzlich zu der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren auch eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich verankert werden. Damit will die Bundesregierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei der Überprüfung der Asylbescheide unterstützen.
„Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen kann hierbei für das Bamf neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen“, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. (sas/27.09.2018)
https://www.youtube.com/watch?v=svL2khKTUfE
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ToP 11 Rüstungsproduktion im Ausland
Den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (19/4456, 19/4548)hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erster Lesung debattiert. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, wobei der der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernimmt.
https://www.youtube.com/watch?v=LfdhyQEracw
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ToP 12 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und- versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (19/4116, 19/4468) einstimmig angenommen. Der Abstimmung erfolgte am Donnerstag, 27. September 2018, auf Grundlage einer Beschlussempfehlung (19/4569) des Ausschusses für Inneres und Heimat. Der Haushaltsausschusses hat einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/4570) vorgelegt.
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ToP 13 Enquete zum deutschen Afghanistan-Engagement
Die Fraktion der AfD möchte eine Enquete-Kommission zur „Evaluation des deutschen politisch-militärisch-zivilen Engagements in Afghanistan“ einsetzen. Über einen entsprechenden Antrag (19/4539) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erstmals diskutiert. Ebenfalls erstmals beraten wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF und das deutsche und internationale Engagement für den Wiederaufbau Afghanistans seit 2001 zu evaluieren (19/4553). Im Anschluss wurden beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Die Enquete-Kommission solle genau aufstellen, welche finanziellen, personellen und materiellen Mittel zur Erreichung welcher politischen, militärischen, ökonomischen und sonstigen Ziele von den beteiligten Ressorts seit 2001 in Afghanistan eingesetzt wurden, verlangt die AfD.
Der Kommission sollten neun Abgeordnete und neun Sachverständige angehören. Die Kommission solle dem Bundestag vor Ende der Legislaturperiode über ihre Arbeitsergebnisse berichten. (sas/27.09.2018)
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ToP 14 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ (19/3930) vor, über den das Parlament am Donnerstag, 27. September 2018, erstmalig debattiert hat. Ebenfalls beraten wurde auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Selbstbedienung durch Konzerne verhindern – Toll Collect zu einem demokratisch kontrollierten Unternehmen in öffentlicher Hand entwickeln“ (19/4526). Zudem wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Toll Collect nicht erneut privatisieren – Vergabeverfahren stoppen“ (19/4547) beraten. Anschließend wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dabei soll der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des geplanten Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Elektro-Lkw sollen von der Lkw-Maut befreit werden.
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 bis unter zwölf Tonnen sollen künftig acht Cent pro Kilometer bezahlt werden müssen, bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 bis 18 Tonnen 11,5 Cent, bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen sowie bis zu drei Achsen 16 Cent und bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen sowie vier oder mehr Achsen 17,4 Cent.
Die Luftverschmutzungskosten pro Kilometer sollen in der Schadstoffklasse S 6 1,1 Cent, in der EEV-Klasse 1 und der Schadstoffklasse S 5 2,2 Cent, in der Schadstoffklasse S 4 und in der Schadstoffklasse S 3 mit Partikelminderungsklasse PMK 2 oder höher 3,2 Cent, in der Schadstoffklasse S 3 und in der Schadstoffklasse S 2 mit Partikelminderungsklasse PMK 1 oder höher 6,4 Cent, in der Schadstoffklasse S 2 7,4 Cent und in der Schadstoffklasse S 1 und für Fahrzeuge ohne Schadstoffklasse 8,5 Cent betragen.
Lärmbelastungskosten von 0,2 Cent je Kilometer
Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssten sich entsprechend einer EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren.
Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten, heißt es in dem Entwurf. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem 1. Januar 2015 erhoben werden, sollen nun die Lärmbelastungskosten ergänzt werden. Sie sollen 0,2 Cent je Kilometer betragen. (sas/hau/27.09.2018)
https://www.youtube.com/watch?v=svZ_vG52Gts
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ToP 18 Gesetz zu dem Vertrag mit dem Zentralrat der Juden
Der Bund will seine jährliche finanzielle Unterstützung für den Zentralrat der Juden um drei Millionen auf insgesamt 13 Millionen Euro erhöhen. Um den bestehenden Staatsvertrag mit dem Zentralrat zu ändern, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/4457) eingebracht, der vom Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, in erster Lesung beraten wurde.
Die Erhöhung der jährlichen Staatsleistung wird mit den wachsenden Aufgaben und den neuen Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft begründet. Der Vertrag war erstmals im Jahr 2003 ausgehandelt worden und regelt die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Inneres und Heimat. (sas/aw/27.09.2018)
53. Plenarsitzung vom 28. September 2018
ToP 22 Änderung des GG – Bildung, Bau, Verkehr
Der Bundestag hat am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderungen (19/3440) der Grundgesetzartikel 104c, 104d, 125c und 143e zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum debattiert. Damit wollen Union und SPD unter anderem Investitionen des Bundes in Bildungsinfrastrukturen erleichtern, die Beteiligung des Bundes am Sozialen Wohnungsbau über 2020 hinaus sichern und die Mittel für die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen.
Die Vorschläge fanden grundsätzlich Zustimmung bei den Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Insbesondere im Bereich der Bildung – Stichwort: Kooperationsverbot – forderten FDP und Grüne sowie die Linke weitergehende Änderungen. Für die Grundgesetzänderungen ist die Koalition auf Unterstützung eines Teils der Opposition angewiesen. Die AfD-Fraktion sprach sich gegen die Änderungen im Grundgesetz aus. Anträge von Grünen und FDP (19/4556) sowie der AfD (19/4543) wurden mit dem Gesetzentwurf zusammen zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
AfD pocht auf Verantwortungsteilung
Die Vorschläge der Bundesregierung lehnte Dr. Götz Frömming (AfD) für seine Fraktion rundum ab. „Die Wahrung der föderalen Strukturen unseres Staates ist ein hohes Gut“, sagte der AfD-Abgeordnete. Zwischen Bund und Ländern gebe es eine klare Verantwortungsteilung, sie sollten sich als „Partner auf Augenhöhe“ begegnen. Der Bund wolle sich aber Mitspracherechte in den Ländern „erkaufen“. Die Länder würden sich so „Stück für Stück an die Zügel des Bundes legen lassen“, wobei es sich um „vergoldete Zügel“ handle, kritisierte Frömming mit Verweis auf die vom Bund in Aussicht gestellten Milliardensummen. Der „verfassungsrechtlicher Makel“ des Entwurfes werde auch nicht dadurch besser, wenn die erstreben Kontrollrechte für einen „guten Zweck“ ausgeübt werden sollen.
Den gemeinsamen Antrag von Grünen und FDP lehne seine Fraktion noch stärker ab als die Vorschläge der Bundesregierung, sagte Frömming. Darin mische sich linke Bildungspolitik und neoliberales Denken, kritisierte der AfD-Abgeordnete.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag, das Gesetzgebungsverfahren zu Artikel 104c einzustellen. Die geplante Änderung würde die Grenzen der Länderhoheit in nicht vertretbarem Umfang verschieben. Sie würde dazu führen, so die Fraktion, dass der Bund den Ländern und Gemeinden unabhängig von deren Finanzkraft Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren dürfte.
Darüber hinaus solle die Regierung Vorschläge vorlegen für eine stärkere Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Spitzenforschung und bei der Exzellenzinitiative für Hochschulen. Ferner solle die Regierung vorschlagen, wie dem Bund die Möglichkeit gegeben werden kann, auf Grundlage von Vereinbarungen mit den Ländern in die Personalgewinnung und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen zu investieren. (scr/hle/sas/26.09.2018)
ToP 23 Besicherung von Target-Forderungen
In der Debatte ging es um einen Antrag seiner Fraktion (19/4544) mit dem Titel „Das Vermögen der Bundesbank schützen – Target-Forderungen besichern“. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Haushaltsausschuss die Federführung übernehmen wird. Nach Angaben der AfD-Fraktion hatte die Bundesbank im Target-System Ende August dieses Jahres Forderungen in Höhe von 912 Milliarden Euro. Dagegen hätten allein auf italienischer Seite Verbindlichkeiten in Höhe von 492 Milliarden Euro gestanden. Der Antrag der AfD sieht vor, dass andere nationale Zentralbanken mit Verbindlichkeiten im Target-System ,,werthaltige marktfähige Sicherheiten“ erst auf die EZB übertragen sollen. Die EZB soll die Sicherheiten anschließend auf die nationalen Zentralbanken mit Forderungen (wie die Bundesbank) übertragen.
AfD: Wir verschenken Geld ins Ausland
Hollnagel hob insbesondere auf den Fall ab, dass etwa Italien die Euro-Zone verlässt. Was ist, so fragte er, wenn das Land trotz seines Negativ-Saldos, den es per Target-System bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hat, „nicht bezahlen kann oder will“? Die EZB werde sich das Geld wohl kaum mit Panzern holen.
Für den Ausfall bei der EZB werde dann auch die Bundesbank entsprechend ihres Anteils haften müsse. Das mindere deren Überweisungen an den Bundeshaushalt. Hollnagel: „Faktisch verschenken wir Geld ins Ausland. Die Bundesbürger haben aber nichts zu verschenken.“
ToP 24 Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
Der Bundestag hat am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung über den Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung für eine Einführung der Brückenteilzeit debattiert. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein.
Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten soll eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt werden: Diese Arbeitgeber sollen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen. Beraten wurde auch über einen Antrag der Linken (19/4525), der sich für ein Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung einsetzt. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung.
AfD sieht keine Vorteile für die Mütter
Jürgen Pohl (AfD) sagt, er habe im Gesetzentwurf vergeblich nach Vorteilen für die Mütter gesucht. Es sei vielmehr eine Spielwiese für Arbeitsrechtler und Gewerkschaften und schließe zwei Drittel der teilzeitbeschäftigten Mütter aus, denn diese arbeiteten in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern.
„Echte Sozialpolitik geht anders, aber diesen Anspruch haben Sie seit den Hartz-IV-Gesetzen aufgegeben“, kritisierte er Union und SPD. Außerdem beschneide das Gesetz die unternehmerische Entscheidungsfreiheit dramatisch, so Pohl.
ToP 25 Planungs- u. Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Die Bundesregierung will Verfahren zur Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben beschleunigen. Einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf (19/4459) hat der Bundestag am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung debattiert. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Zwölf-Punkte-Strategie für schnellere Planung
Der Gesetzentwurf orientiere sich entsprechend dem Koalitionsvertrag an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2017, heißt es in der Vorlage. Die Strategie sei auf der Basis der Handlungsempfehlungen des Innovationsforums Planungsbeschleunigung erstellt worden, das mit hochrangigen Vertretern von Vorhabenträgern, Planern, Genehmigungsbehörden, Bauausführenden sowie Fachexperten im Planungsrecht besetzt gewesen sei, schreibt die Regierung. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz würden das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) und das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) geändert.
Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf die im Bereich der Wasserstraßen schon vorhandene Möglichkeit der „vorläufigen Anordnung“. Dazu schreibt die Bundesregierung: Bau oder Änderung von Straßen und Schienenwegen bedürften im Regelfall eines Planfeststellungsbeschlusses, dem ein Planfeststellungsverfahren vorausgehe, das oftmals sehr zeitaufwändig sei. Vor dem Planfeststellungsbeschluss könne nicht mit Maßnahmen begonnen werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Planungs- und Bauzeiten von Straßen- und Schienenbaubaumaßnahmen dadurch beschleunigt werden, dass vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen oder durchgeführt werden können. Die vorläufige Anordnung gebe jedoch „kein Recht zur Enteignung“.
Verzicht auf Erörterung
Ein weiterer Punkt in dem Gesetzentwurf ist der „Verzicht auf Erörterung“. Laut der Vorlage kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine bei Vorhaben verzichten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. „Insbesondere schreibt das europäische Recht keine mündliche Erörterung vor“, schreibt die Regierung.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, einen Projektmanager im Planfeststellungsverfahren einzusetzen, übernimmt die Bundesregierung Regelungen aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Erfahrungen aus dem Energiebereich zeigten, dass die Einbeziehung von privaten Dritten zu einer Straffung und Bündelung der Abläufe in Genehmigungsverfahren führen kann, wird zur Begründung angeführt. Der Projektmanager soll behördliche Verfahrensschritte vorbereiten und durchführen, nicht aber an den eigentlichen Entscheidungen mitwirken.
Einführung einer einheitlichen Klagebegründungsfrist
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf auch eine einheitliche Klagebegründungsfrist für Klagen gegen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsentscheidungen im Straßen-, Schienenwege- und Wasserstraßenbau einführen. Vorgesehen ist eine Sechs-Wochen-Frist ab Klageerhebung in der Erklärungen und Beweismittel vorgebracht werden müssen. Der Gesetzentwurf enthält im Bereich der Bundesschienenwege darüber hinaus eine Regelung zur Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der Vorlage beigefügt ist auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf. Darin bittet die Länderkammer die Bundesregierung zu prüfen, „ob eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung dahingehend möglich ist, dass Rechtsmittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur dann aufschiebende Wirkung entfalten, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass mögliche Rechtsfehler auch durch ergänzende Verfahren nicht geheilt werden können“.
Gleichzeitig übt der Bundesrat Kritik daran, dass der Gesetzentwurf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mit einbeziehe, obwohl innerstädtische, komplexe Verkehrsvorhaben ähnlich bedeutend seien wie Eisenbahntrassen auf dem Land. „Das Fachplanungsrecht nach dem PBefG ist daher aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit in den Gesetzentwurf zu integrieren“, fordern die Länder. (hau/sas/28.09.2018)
ToP TOP 26 Finanzkrisenprävention
„Das internationale Finanzsystem ist zehn Jahre nach der Krise immer noch weit von Stabilität entfernt.“ Dies stellte Jörg Cezanne (Die Linke) in einer Finanzdebatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 28. Setember 2018, fest. Und Cezanne blieb mit seiner Meinung in der Debatte nicht allein, auch wenn Redner der anderen Fraktion zum Teil ganz andere Vorstellungen von der Stabilisierung hatten.
AfD prophezeit eine Rezession mit folgender Depression
Stefan Keuter (AfD) sagte, der frühere Präsident der Europäischen Zentralbank, Jean-Claude Trichet, habe die heutige Situation als noch gefährlicher als vor zehn Jahren bezeichnet. Für Deutschland bauten sich durch Niedrigzins- und Geldmengenpolitik gigantische Risiko- und Haftungsrisiken auf, die Sparer hätten gigantische Verluste zu tragen.
Er prophezeite eine Rezession mit folgender Depression. Doch statt jetzt als Vorsorge für schlechte Zeiten zu sparen, verballere die Regierung das Geld. „Diese Regierung hat komplett versagt“, erklärte Keuter.
ToP ZP 8 Schutz der Wälder vor Rodungen für Windkraft
„Wälder schützen – Rodungen für die Windkraft stoppen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/2802), den der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erstmals debattiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz überwiesen hat. Die Liberalen fordern einen Stopp der Rodungen von Wäldern für das Aufstellen von Windkraftanlagen. Sie meinen, dass der Ausbau der Windenergie nicht auf Kosten des Natur- und Artenschutzes gehen dürfe.
Die Bundesregierung soll deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der Waldflächen, Nationalparke, Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate als Standort von Windenergieanlagen dauerhaft und für künftige Vorhaben ausnahmslos ausschließt. Darüber hinaus sollen Abstandsgrenzen zu Brutstätten und Nahrungshabitaten gefährdeter Vogelarten verbindlich nach den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzarten – auch als Helgoländer Papier bekannt – geregelt werden. (eis/28.09.2018)
ToP 29 Kriminalstatistikgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 28. September 2018, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (19/2000) in erster Lesung beraten. Danach wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat.
Auswertung zur Kriminalitätslage
Ziel des Kriminalstatistikgesetzes ist es den Grünen zufolge, „die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland“ zu schaffen. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.
Als Begründung führen die Abgeordneten an, dass die Politik, um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage brauche. Diese müsse über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgehen. (sto/sas/28.09.2018)