63.; 64.; 65 Plenarsitzung des Bundestags ab 20.11.2018: Die Reden der AfD-Bundestagsabgeordneten

Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=m72ZJpdFoKQ

BERLIN – Am 20.11.2018 kam der Bundestag zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen. Als Titelbild haben wir Angela Merkels Mimik bei der Rede von Alice Weidel

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63. Plenarsitzung vom 20. November 2018

TOP 1 Beratungen Haushaltsgesetz 2019

1.4. „Finanzen, Bundesrechnungshof“

Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 20. November 2018, mit den abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 (19/340019/3402) begonnen. In der allgemeinen Finanzdebatte verteidigten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sowie die Redner der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Etatansatz für das kommende Jahr sowie die Finanzplanung der folgenden Haushaltsjahre und hoben deren Vorzüge hervor. Erwartungsgemäß kritischer äußerten sich die Redner der Oppositionsfraktionen.

Den Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) nahm der Bundestag nach zweiter Lesung mit Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition an. Der Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof) passierte das Haus nach zweiter Lesung einstimmig. Der Haushaltsausschuss hatte zu beiden Einzelplänen Beschlussempfehlungen vorgelegt (Finanzministerium: 19/460819/4624, Bundesrechnungshof: 19/4625).

AfD fordert „Haushaltspolitik für das deutsche Volk“

Peter Boehringer (AfD) forderte eine „Haushaltspolitik für das deutsche Volk“. Er kritisierte, dass der Haushaltsentwurf 2019 – wie auch schon der Haushalt 2018 – „unvollständig“ sei. Für Risiken aus der Euro-Rettung würden keine Rückstellungen gebildet, sagte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses und verwies auf die Lage in Griechenland und Italien. Bei „sprudelnden Steuereinnahmen und minimalen Zinskosten“ sei es zudem „Wahnsinn“, Rücklagen anzuzapfen, um den Haushalt auszugleichen.

Boehringer forderte für seine Fraktion, den Solidaritätszuschlag ab 2019 komplett abzuschaffen sowie die Schulden des im Zuge der Finanzkrise gebildeten Investitions- und Tilgungsfonds abzubauen. Zudem müsse der ständige Aufwuchs bei den deutschen EU-Beiträgen von der Bundesregierung gestoppt werden, sagte Boehringer.

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1.5. „Verkehr und digitale Infrastruktur“

Der Bundestag hat am Dienstag, 20. November 2018, in zweiter Lesung den Etat 2019 des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Grundlage waren Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/461219/4624) zum Haushaltsentwurf für 2019 (19/340019/3402). Danach soll Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) 29,29 Milliarden Euro ausgeben dürfen, 1,43 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor. Mehr als die Hälfte, 17,27 Milliarden Euro, sind für Investitionen eingeplant. Damit ist der Verkehrsetat der größte Investitionshaushalt des Bundes.

AfD: Kein Problem mit zu vielen Stickoxidemissionen

Die Oppositionsfraktionen haben während der abschließenden Beratung massive Kritik am Haushalt und der Verkehrspolitik der Bundesregierung geübt. Leif-Erik Holm (AfD) sagte zu Beginn der Debatte, es gebe eigentlich vieles anzupacken, „um unsere Infrastruktur für den Rest des Jahrhunderts fit zu machen“. Seit Monaten rede die Regierung aber lediglich über Fahrverbote, Nachrüstungen und Umtauschprämien für Dieselfahrer. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) taumle von einem Krisengipfel zu nächsten, ohne dass dabei etwas Sinnvolles herauskomme, sagte Holm. „Die perfide Antidieselkampagne ist in Wahrheit der Versuch, dem toten Pferd E-Mobilität noch einmal aufzuhelfen“, urteilte der AfD-Abgeordnete.

Aus seiner Sicht gibt es in Deutschland kein Problem mit zu vielen Stickoxidemissionen. Der politisch gewollte Grenzwert bei Stickoxiden von 40 Milligramm pro Kubikmeter sei auch nach Ansicht von Experten völlig unsinnig, sagte Holm. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), „der Lobbyverein gegen deutsche Autofahrer“, wolle ab 2020 auch Euro-6-Diesel von der Straße klagen. „Was für ein Irrsinn“, befand Holm.

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1.6. „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann im Haushaltsentwurf 2019 mit Ausgaben in Höhe von 2,29 Milliarden Euro planen. Mit den Stimmen der SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Opposition wurde am Dienstag, 20. November 2018, im Bundestag in zweiter Lesung der Einzelplan 16 (19/340019/3402) in der Fassung des Haushaltsausschusses (19/462419/4625) angenommen. Der Ansatz liegt damit 308,28 Millionen Euro über dem Etat von 2018 als er noch 1,98 Milliarden Euro betrug. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)begrüßte den Zuwachs an Mitteln für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Die Umweltpolitiker der Oppositionsfraktionen betonten jedoch, dass im Haushalt falsche Schwerpunkte gesetzt würden und die Mittel nicht ausreichend seien.

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1.7. „Inneres, Datenschutz, Informationsfreiheit“

In der Etatdebatte des Bundestages haben Vertreter der Opposition am Dienstag, 20. November 2018, der Bundesregierung bei der Aussprache über den Haushalt 2019 des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat Versagen bei der inneren Sicherheit und der Wohnungsbaupolitik vorgeworfen. Redner der Großen Koalition wiesen dagegen die Oppositionskritik zurück und zeigten sich in zweiter Lesung zufrieden mit dem für das kommende Jahr vorgesehenen Etat des Ministeriums. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) sprach von einem „wunderbaren, in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Haushalt für den Bundesinnenminister“.

Der Etat 2019 seines Hauses umfasst nach den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/460619/462419/4625) ein Ausgabenvolumen in Höhe von fast 15,85 Milliarden Euro. Das sind rund 1,72 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr und 786,14 Millionen Euro mehr als im Entwurf der Bundesregierung (19/340019/3402) für das kommende Jahr vorgesehen war.

AfD: Völlig verfehlte Migrations- und Sicherheitspolitik

Der AfD-Abgeordnete Martin Hess warf der Bundesregierung eine „völlig verfehlte Migrations- und Sicherheitspolitik“ vor. Die Finanzplanung der Regierung zum Etat des Innenministeriums belege, dass sie nicht „den Kardinalfehler ihrer Sicherheitspolitik“ korrigiere, „nämlich die offenen Grenzen“.  Dabei habe die „grenzenlose Willkommenskultur“ der Regierung zu einer erheblichen Verschlechterung der inneren Sicherheitslage geführt.  Die islamistische Terrorgefahr steige weiter an, und die Zahl islamitischer Gefährder nehme ständig zu. Die Regierung reagiere aber auf den islamistischen Terrorismus „mit völlig unzureichenden Maßnahmen“.

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1.8. „Ernährung und Landwirtschaft“

Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 20. November 2018, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach zweiter Lesung für eine Erhöhung des Agrarhaushalts 2019 gestimmt. Damit beträgt der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10) im kommenden Jahr 6,32 Milliarden Euro. Dem Ressort stehen damit über 300 Millionen Euro mehr gegenüber dem Haushalt 2018 zur Verfügung. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/462419/4625) zugrunde. War ursprünglich im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/340019/3402) für das Haus von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) eine Erhöhung auf 6,24 Milliarden Euro (2018: 6,02 Milliarden) vorgesehen, hat der Haushaltsausschuss das Budget noch einmal aufgestockt.

AfD: Steuergeldverschwendung in der Öffentlichkeitsarbeit

Das hat Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) nicht gereicht. Die AfD-Abgeordnete kritisierte, dass die Bundesregierung „massiv“ Steuergeld in der Öffentlichkeitsarbeit verschwende. 56 Millionen Euro würden dafür ausgegeben. Durch weitere Haushaltstitel summiere sich dieses Budget auf bis zu 250 Millionen Euro. Damit sei das Landwirtschaftsministerium Spitzenreiter unter den Ministerien.

Außerdem kritisierte sie die einseitige Förderung der „industriellen“ Landwirtschaft durch die Direktzahlungen aus den Fördertöpfen der EU. Die Bundesregierung engagiere sich zu wenig für eine nachhaltige und ökologische Landwirtschaft. Die Regierung sei zu passiv im Hinblick auf die Regulierung des Einsatzes des Pflanzenschutzwirkstoffes Glyphosat. Das Mittel werde zu intensiv eingesetzt und lasse sich mittlerweile im Urin der Menschen nachweisen. Selbst wenn das Mittel nicht unmittelbar krebserregend sein sollte, könnte es Auswirkungen auf das Immunsystem der Menschen haben.

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64. Plenarsitzung vom 21. November 2018

1.9. „Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt“

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) hat dazu aufgerufen, sich der „großen digitalen Herausforderung“ zu stellen. „Wir stehen in einem wahnsinnigen internationalen Wettbewerb“, sagte die Regierungschefin am Mittwoch, 21. November 2018, in der Generalaussprache zum Etat der Bundeskanzlerin und des BundeskanzleramtesEinzelplan 04 des Bundeshaushalts 2019 (19/340019/3402). Dieser Wettbewerb müsse so gestaltet werden, dass der Mensch im Mittelpunkt stehe und nicht die Technik den Menschen beherrsche. Man sei bei der Infrastruktur wie Mobilfunk und schnellem Internet auf einem guten Weg.

Kanzlerin: Wir wollen wieder überall Weltklasse sein

Die Digitalisierung müsse „vom Bürger her gedacht werden“, sagte sie zu der geplanten Schaffung eines Bürgerportals von Bund, Ländern und Kommunen, über das die Bürger in einigen Jahren den kompletten Zugang zu Behörden von Fahrzeuganmeldung über Elterngeldbeantragung bis zu Steuererklärungen digital haben sollen. Merkel sicherte auch weitere Förderung der künstlichen Intelligenz zu. Deutschland sei in einzelnen Punkten spitze, aber der Anspruch müsse sein: „Wir wollen wieder überall Weltklasse sein.“

Merkel bekannte sich klar zu dem auch in ihrer Partei und Fraktion umstrittenen UN-Migrationspakt: „Dieser Pakt für Migration, genauso wie der Pakt für Flüchtlinge, ist der richtige Antwortversuch, globale Probleme auch international und miteinander zu lösen.“ Merkel sagte, dass der Pakt in „nationalem Interesse“ sei, weil er die Bedingungen auf der Welt für Flucht und Arbeitsmigration verbessern könne. Zugleich versicherte sie: „Die Souveränität unseres eigenen Landes wird nicht berührt.“ Es werde nichts unterzeichnet, nichts unterschrieben, es sei auch nichts rechtlich bindend: „Wir haben rechtlich bindende Vorschriften für den Umgang mit Menschen.“

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1.10. „Auswärtiges Amt“

Das Auswärtige Amt kann im kommenden Jahr rund 5,83 Milliarden Euro ausgeben, das sind rund 375 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Der Bundestag stimmte am Mittwoch, 21. November 2018, dem Einzelplan 05 mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in zweiter Beratung zu. Der Regierungsentwurf (19/340019/3402) hatte für das Haus von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) Ausgaben von insgesamt 5,57 Milliarden Euro vorgesehen.

Mittel für die humanitäre Hilfe aufgestockt

Der Bundestag folgte bei seinem Beschluss den Empfehlungen des Haushaltsausschusses (19/460519/4624): In den Etatberatungen hatten die Abgeordneten insbesondere die Mittel für die humanitäre Hilfe und die Krisenprävention erhöht. Dafür stehen 2019 nunmehr zusammen rund 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung – das sind 176 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf ursprünglich eingeplant waren.

Für die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland sind 959,5 Millionen Euro (2018: 906,49 Millionen Euro) vorgesehen. Die institutionelle Förderung der allgemeinen Auslandskulturarbeit wie etwa durch das Goethe-Institut schlägt dabei mit rund 486 Millionen Euro (2018: 486 Millionen Euro) zu Buche. Die Leistungen an die Vereinten Nationen summieren sich auf 901,38 Millionen Euro (2018: 649,44 Millionen Euro).

AfD bemängelt undurchsichtige Zuwendungsbearbeitung

Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) berief sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes, der „erhebliche Zweifel“ an der Haushaltsführung im Auswärtigen Amt begründe. Insbesondere monierte sie eine „völlig undurchsichtige und milliardenschwere Zuwendungsbearbeitung bei der humanitären Hilfe und der  Krisenprävention“ und die „Leichtfertigkeit, mit der hier deutsche Steuergelder im Ausland vergeben werden“.

Malsack-Winkemann forderte, die Mittel für humanitäre Hilfe und Krisenprävention so lange auf Eis zu lagen, bis „eine ordnungsgemäße Vergabe“ wieder gesichert sei.

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1.11. „Verteidigung“

Deutschlands Verteidigungsausgaben werden im kommenden Jahr um 4,71 Milliarden Euro auf 43,23 Milliarden Euro steigen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD billigte der Bundestag den Wehretat (Einzelplan 14) im Bundeshaushalt 2019 (19/340019/3402) entsprechend den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/461319/4624) am Mittwoch, 21. November 2018, gegen das Votum von AfD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen.

Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsentwurf während seiner Beratungen noch einmal um 327 Millionen Euro erhöht. Deutlich erhöht hat der Ausschuss auch die Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in den kommenden Jahren. Sie steigen auf 35,49 Milliarden Euro. Das sind 5,68 Milliarden Euro mehr als die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf ursprünglich eingeplant hatte.

AfD: Ausgabenanstieg reicht nicht aus

Bei den Oppositionsfraktionen stieß das Ergebnis der Haushaltsberatungen überwiegend auf Ablehnung, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die AfD-Fraktion bemängelte, dass die Erhöhung der Verteidigungsausgaben nicht ausreichen werde, um die Mängel bei der Ausrüstung und beim Personal zu beheben. Die Streitkräfte seien in den vergangenen 25 Jahren kontinuierlich auf Auslandseinsätze ausgerichtet worden, im Gegenzug seien sie aber für die Landesverteidigung nicht gerüstet, kritisierte Martin Hohmann (AfD).

Mit dem Wehretat werde weder das Ziel der Nato, zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung auszugeben, erreicht noch das von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) anvisierte 1,5-Prozent-Ziel, sagte Hohmanns Fraktionskollege Jens Kestner.

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1.12. „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“

Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. November 2018, in zweiter Lesung den Etat 2019 für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ,Einzelplan 23) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der übrigen Fraktionen gebilligt. Basis waren der Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/340019/3402) und die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/462019/4624).

Ausgaben von 10,25 Milliarden Euro gebilligt

Das Budget des Ressorts von Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) wird damit im kommenden Jahr um 803,85 Millionen Euro auf 10,25 Milliarden Euro (2018: 9,44 Millionen Euro) steigen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,88 Milliarden Euro ist der Einzelplan der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes.

Fast die Hälfte des Etats – 4,76 Milliarden Euro (2018: 4,45 Milliarden) – soll für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet werden. Der zweite große Ausgabenbereich betrifft die europäische Entwicklungszusammenarbeit und die Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Organisationen. Hierfür sind zwei  Milliarden Euro (2018: 1,89 Milliarden Euro) veranschlagt.

AfD fordert Paradigmenwechsel

Zweifel daran äußerte die AfD-Fraktion. „Die Annahme, dass mehr Geldmittel per se mehr Entwicklung bedeuten, ist falsch“, urteilte Volker Münz. Häufig habe mehr Geld der Entwicklung sogar geschadet, weil Eigeninitiative gelähmt worden sei. „Wir müssen unsere Hilfen auf weniger, dafür größere Projekte konzentrieren“, forderte er. Auch müsse die Mittelvergabe an klare Bedingungen geknüpft werden, „wie zum Beispiel daran, dass die Empfängerländer ihre Landsleute, die sich illegal bei uns aufhalten, wieder zurücknehmen“.

Münz forderte einen Paradigmenwechsel in der Entwicklungszusammenarbeit. „Qualität, das heißt Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Effizienz, hat Vorrang vor Quantität.“

63. Plenarsitzung vom 23. November 2018

1.13. „Gesundheitspolitik“

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. November 2018, den Etat 2019 des von Jens Spahn (CDU) geleiteten Bundesministeriums für Gesundheit (Einzelplan 15) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen in zweiter Lesung angenommen. Das Ministerium soll 2019 nach dem Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2019 (19/340019/3402) in der Fassung des Haushaltsausschusses (19/462419/4625) über Ausgaben in Höhe von rund 15,31 Milliarden Euro (2018: 15,21 Milliarden Euro) verfügen können. In den parlamentarischen Beratungen (19/4607) und der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses (19/4624) wurde der Mittelansatz nochmals um rund 35 Millionen Euro erhöht. Insgesamt steigen die Ausgaben im Vergleich zum Etat des Jahres 2018 damit um rund 98 Millionen Euro.

Der größte Einzelposten ist der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der 2019 erneut bei 14,5 Milliarden Euro liegen wird. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen finanziert, etwa die beitragsfreie Familienversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.

Ausgaben für Pflege und Prävention

Für die Förderung freiwilliger privater Pflegezusatzversicherungen werden 55 Millionen Euro veranschlagt, das sind 3,1 Millionen Euro mehr als 2018. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie die Pflegekampagne stehen erneut 6,9 Millionen Euro bereit. Die Bundesmittel zur Unterstützung der durch Blutprodukte mit HIV infizierten Patienten werden deutlich von 2,5 auf 8,7 Millionen Euro aufgestockt. Neu in den Haushaltsplan aufgenommen wurden eine Million Euro für Pflegeschulen im Ausland.

Im Bereich der Prävention sind unter anderem rund 13,6 Millionen Euro (2018: 12,2 Millionen Euro) zur Aufklärung der Bevölkerung über sexuell übertragbare Krankheiten vorgesehen. Weitere 10,7 Millionen (2018: 9,8 Millionen) Euro stehen für die Drogenaufklärung bereit. Ferner werden 4,6 Millionen Euro (2018: 4,3 Millionen) veranschlagt im Zusammenhang mit Aufgaben der Migration und Integration. Mit erneut drei Millionen Euro gefördert werden Initiativen gegen die „Volkskrankheit“ Diabetes Mellitus.

Förderung von Forschungsvorhaben

Bei den Forschungsvorhaben werden Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen mit 2,9 Millionen Euro unterstützt, zwei Millionen Euro mehr, als im Entwurf vorgesehen. Ferner ist eine Aufstockung von 500.000 Euro auf 13 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Entwicklung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für die Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege eingeplant. Als neue Haushaltstitel eingeführt werden der Aufbau eines Datenkompetenzzentrums Gesundheitsversorgung mit fünf Millionen Euro sowie Modellprojekte zur  telemedizinischen Versorgung und Förderung von Testregionen mit acht Millionen Euro.

Haushaltsgelder gehen außerdem in die Finanzierung des internationalen Gesundheitswesens sowie als Beiträge an internationale Organisationen. So soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein 25,7 Millionen Euro Mitgliedsbeitrag erhalten. Für die Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens stehen rund 9,2 Millionen Euro bereit, hier wurde der Etatansatz in den Beratungen nochmals um fünf Millionen Euro aufgestockt.

Etats nachgeordneter Institutionen

Der Einzelplan 15 umfasst auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI).

In der Schlussdebatte kritisierte die Opposition, dass für bestimmte Kernprobleme wie die langfristig stabile Pflegefinanzierung, die Organspende oder die Digitalisierung im Gesundheitswesen keine hinreichenden Konzepte vorlägen. Die AfD-Fraktion verlangte überdies Antworten auf die nach ihrer Darstellung enormen Gesundheitskosten für Flüchtlinge.

AfD rügt hohe Kosten für globale Gesundheitspolitik

Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) sprach in dem Zusammenhang von „erheblichen Aufwendungen“ und nannte als Beispiel die Kosten für die Behandlung von HIV und Aids. Offizielle Statistiken zeigten, dass viele Aids-Kranke aus der Subsahara-Region nach Deutschland kämen und forderte, Asylbewerber bundeseinheitlich auf HIV zu testen.

Auch Detlev Spangenberg (AfD) warnte vor neuen Milliardenkosten durch den geplanten UN-Migrationspakt. Er kritisierte auch die hohen Kosten für die globale Gesundheitspolitik, etwa mit den Beiträgen zur WHO, während in Deutschland viele Kinder und alte Leute arm seien. Es sei „ein Treppenwitz“ die Migration als Grundlage für Wohlstand anzusehen.

Mehrere Redner der anderen Fraktionen warfen der AfD vor, auch in der Gesundheitspolitik vor allem gegen Ausländer und Flüchtlinge zu hetzen.

 

1.14. „Justiz und Ver­brau­cher­schutz“

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. November 2018, in zweiter Lesung den Etat 2019 des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (Einzelplan 07) sowie das Budget des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19), die beide Teil des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung (19/340019/3402) für 2019 sind, angenommen. Für den Etat von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD)stimmten in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/460719/4624) CDU/CSU und SPD, während die AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dagegen votierten; die FDP enthielt sich. Der Entwurf sieht Ausgaben von 895,32 Millionen Euro (2018: 792,35 Millionen Euro) vor. Damit ist der Etat der kleinste aller Ministerien der Bundesregierung.

Der Etat des Bundesverfassungsgerichts wurde in der Fassung des Haushaltsausschusses (19/461719/4624) mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Die Ausgaben dafür sollen sich auf 34,36 Millionen Euro belaufen, das sind 3,55 Millionen Euro mehr als 2018.

Löwenanteil der Ausgaben für Personal

Der größte Teil der Ausgaben sind Personalausgaben. Sie belaufen sich dem Haushaltsentwurf zufolge im kommenden Jahr auf 557,88 Millionen Euro (2018: 509,28 Millionen).

Der Bundesgerichtshof soll 52,25 Millionen Euro ausgeben dürfen (2018: 35,21 Millionen Euro), das Bundesverwaltungsgericht 23 Millionen Euro (2018: 19,91 Millionen Euro) und der Bundesfinanzhof 19,49 Millionen Euro (2017: 15,4 Millionen Euro). Für das Bundespatentgericht wurden 15,99 Millionen Euro (2017: 12,32 Millionen Euro) im Etateingestellt.

Rund 37 Millionen Euro für Verbraucherpolitik

Im Bereich der Verbraucherpolitik kann die Bundesjustizministerin mit Ausgaben in Höhe von 37,12 Millionen Euro (2018: 37,25 Millionen Euro) planen. Zuschüsse an Verbrauchervertretungen sind in Höhe von 12,54 Millionen Euro vorgesehen (2018: 12,22 Millionen Euro).

Als Zuschuss für die Stiftung Warentest weist der Entwurf 2,9 Millionen Euro (2018: 3,3 Millionen Euro) aus. Für Verbraucherinformationen stehen 18,94 Millionen Euro zur Verfügung (2018: 18,99 Millionen Euro).

Entschließungsantrag der AfD

In der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 stimmt der Bundestag am Freitag, 23. November, über einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/5912) zum Etat des Justizministeriums ab. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ämter der zwei Parlamentarischen Staatssekretäre im Justizministerium abzuschaffen.

Das System der Parlamentarischen Staatssekretäre habe sich nicht bewährt. Verfassungsrechtliche Konflikte bestünden darin, dass die Parlamentarischen Staatssekretäre einerseits ein Abgeordnetenmandat hätten und andererseits zur Exekutive zählten. (sas/22.11.2018)

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ZP 1. „Wahl eines neuen Verfasssungsschutzpräsidenten“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar in Baden-Württemberg ist vom Bundestag am Donnerstag, 22. November 2018, in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Auf Harbarth entfielen 452 von 652 abgegebenen Stimmen. Es gab 166 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren 355 Stimmen. Der amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki (FDP) wünschte Harbarth für die neue Aufgabe alles Gute.

Zum Nachfolger von Ferdinand Kirchhof gewählt

Zur Wahl hatte der Wahlausschuss des Bundestages einen Wahlvorschlag (19/5861) vorgelegt. Das Gremium unter Vorsitz von Volker Kauder (CDU/CSU) schlug in seiner ersten Sitzung in dieser Wahlperiode am Montag, 19. November 2018, Harbarth zur Wahl als Nachfolger für den Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, vor, dessen Amtszeit Ende Juni 2018 endete. Harbarth hatte vor der Abstimmung seine Mitgliedschaft im Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts niedergelegt.

Kirchhof (68) war seit März 2010 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. Die Richterinnen und Richter werden auf zwölf Jahre gewählt; die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.

Der Wahlausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der laufenden Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die Fraktionen der AfD, der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.

Wahl zum Vizepräsidenten im Bundesrat

Auf Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) soll Harbarth am Freitag, 23. November, im Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden.

Harbarth  gehört dem Bundestag seit 2009 an, er ist seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Der 46-Jährige ist seit 2000 Rechtsanwalt in Mannheim und Partner der Rechtsanwaltssozietät Schilling, Zutt & Anschütz sowie seit März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts – jeweils acht pro Senat – je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

Nach Paragraf 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes werden die vom Bundestag zu berufenden Richter auf Vorschlag des Wahlausschusses ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also 355 Stimmen, auf sich vereinigt. Im zwölfköpfigen Wahlausschuss ist eine Mehrheit von mindestens acht Stimmen erforderlich.

Nach Paragraf 9 dieses Gesetzes wählen Bundestag und Bundesrat im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Vizepräsidenten. Der Vizepräsident ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. (mwo/vom/22.11.2018)

 

1.15. „Wirtschaft und Energie“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im kommenden Jahr mit Ausgaben von 8,19 Milliarden Euro planen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag, 22. November 2018, in zweiter, abschließender Lesung des Etats für den Einzelplan 09 (19/340019/3402) auf Grundlage von Beschlussempfehlungen (19/460919/4624) des Haushaltsausschusses, und zwar mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD.

Der Ansatz des von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geleiteten Ressorts sieht damit ein Plus von 70 Millionen Euro vor (2018: 8,12 Milliarden Euro). Mehr als die Hälfte davon, nämlich 5,09 Milliarden (2018: 5,07 Millionen Euro), sind für Zuweisungen und Zuschüsse vorgesehen, 2,01 Millionen Euro (2018: 2,05 Millionen Euro) für Investitionen. Die Opposition kritisierte indes Schwerpunktsetzungen innerhalb des Haushalts und beklagte fehlende Perspektiven und zu wenig Verantwortungsbewusstsein vor allem in der Energiepolitik.

AfD: Energie- und Klimafonds auflösen

Opposition verlangt teilweise mehr, teilweise weniger Staat und politischen Eingriff
Die AfD-Fraktion nutzte die Aussprache, um erneut die Energiepolitik der Bundesregierung zu geißeln. Der Energie- und Klimafonds müsse aufgelöst werden, forderte der Abgeordnete Volker Münz (AfD).

Fraktionskollegen erklärten unter Verweis auf die Diesel-Debatte weiter, mit der derzeitigen Politik würde die Axt an die Wurzel des Wohlstands gelegt. Die Automobilindustrie als Schlüsselindustrie werde schwer beschädigt.

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1.16. „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“

Rund 10,45 Milliarden Euro umfasst der Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den Haushaltsberatungen ist der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2019 (19/340019/3402) um etwa 145 Millionen Euro aufgestockt worden: Das werteten Union, SPD und die Familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD)in der zweiten Lesung des Etats am Donnerstag, 22. November 2018, als Erfolg für Familien in Deutschland. Der Bundestag stimmte dem Einzelplan 17 (19/340019/3402) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen zu und folgte damit den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/462419/4625).

AfD: Mehr Geld für Flüchtlinge als Familien

Deutlich kritischer zeigte sie die Opposition. Für die AfD bemängelte Volker Münz, die Regierung gebe 20 Milliarden Euro für Flüchtlinge aus, dies sei das Doppelte des Familienetats. Sie tue nichts dafür, die Wahlfreiheit für Familien zu stärken, ob sie Kinder selbst betreuen oder in Einrichtungen betreuen lassen würden, bekämpfe die Kinderarmut nicht und entlaste Familien nicht.

Münz kritisierte außerdem die Mittel in Höhe von 120 Millionen Euro für das Programm „Demokratie leben“. Seine Fraktion wolle die Summe halbieren und die Demokratieklausel wieder einführen, damit nur Projekte gefördert würden, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

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1.17. „Bildung und Forschung“

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. November 2018, in zweiter Lesung den Etat 2019 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der übrigen Fraktionen angenommen. 18,27 Milliarden Euro stehen Bundesbildungs- und -forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) laut Entwurf des Bundeshaushalts 2019 (19/340019/3402) in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (19/462119/4624) zur Verfügung stehen, das sind rund 652,72 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr (2018: 17,62 Milliarden Euro).

Für die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und die Nachwuchsförderung sind 4,78 Milliarden Euro vorgesehen (2018: 4,76 Milliarden Euro). Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) machen dabei 2,64 Milliarden Euro aus (2018: 2,63 Milliarden Euro). Für Schülerinnen und Schüler sind 1,06 Milliarden Euro (2018: 1,02 Milliarden Euro) – für Studierende 1,55 Milliarden Euro (2018: 1,48 Milliarden Euro) eingeplant.

Kompensationszahlungen an die Bundesländer

715,2 Millionen Euro hat die Bundesregierung wie schon im Vorjahr als Kompensationszahlungen an die Länder für den Wegfall der früheren Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben „Aus- und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken“ und „Bildungsplanung“ im Etat eingestellt.

Sie sollen bis einschließlich 2019 gezahlt werden. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sollen 281,9 Millionen Euro bereitstehen (2018: 541,29 Millionen Euro), für die Stärkung des Lernens im Lebenslauf 273,56 Millionen Euro (2018: 267,17 Millionen Euro).

Rund 2,2 Milliarden für den Hochschulpakt 2020

Ausgaben in Höhe von 6,89 Milliarden Euro plant die Regierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems (2018: 6,58 Milliarden Euro). Davon entfallen 2,21 Milliarden Euro auf den Hochschulpakt 2020 (2018: 2,21 Milliarden Euro), der darauf abzielt, den wachsenden Fachkräftebedarf zu decken und Programmpauschalen für Forschungsvorhaben zu finanzieren, die vor allem an Hochschulen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden.

457,25 Millionen Euro (2018: 378,4 Millionen Euro) sollen für die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten zu Verfügung stehen. Für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses werden 104,49 Millionen Euro (2018: 88,24 Millionen Euro) bereitgestellt.

Forschung für Innovationen und Hightech-Strategie

Mit der sogenannten Hightech-Strategie will die Bundesregierung die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaft weiter stärken. 6,74 Milliarden Euro sollen dafür bereitgestellt werden (2018: 6,47 Milliarden Euro). 484,73 Millionen Euro will die Regierung für neue Konzepte und regionale Förderung ausgegeben (2018: 473,13 Millionen Euro), 875 000 Millionen Euro für Innovation durch neue Technologien (2018: 910 Millionen Euro) und 628, 12 Millionen Euro für Innovation durch Lebenswissenschaften (2018: 616 Millionen Euro).

Die Ausgaben für Forschung für Nachhaltigkeit sowie im Bereich Klima und Energie schlagen im kommenden Jahr mit 584,2 Millionen (2018: 451,34 Millionen Euro) zu Buche.

Mittel für die Großforschungseinrichtungen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll laut Etatentwurf im kommenden Jahr 1,38 Milliarden Euro erhalten (2018: 1,32 Milliarden Euro), die Max-Planck-Gesellschaft wird mit 980,77 Millionen Euro (2018: 829,37 Millionen Euro) und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung mit 684,33 Millionen Euro (2018: 662,94 Millionen Euro) bedacht.

Für die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und das Berliner Institut für Gesundheitsforschung sind 2,67 Milliarden Euro (2018: 2,6 Milliarden Euro) eingestellt.

Entschließungsantrag der AfD

In der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 am Freitag, 23. November, stimmt der Bundestag über einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/5914) zum Bildungs- und Forschungsetat ab.

Darin verlangen die Abgeordneten, die Mittel zur Verbesserung der Berufsorientierung von 97 Millionen Euro um 13 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro zu erhöhen und die Mittel für die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung von 56,7 Millionen Euro um 44 Millionen Euro auf 100,7 Millionen Euro anzuheben. (sas/hau/22.11.2018)