Der BAMF-Skandal; oder: „wenn eine Behörde nach Antifa-Grundsätzen geführt wird“

BREMEN / BERLIN / MÜNCHEN – Am Bamf-Skandal wird insbesondere eines deutlich: die illegalen Methoden, mit welchen Behörden es der Migrationsindustrie erlauben Fremde am Rechtssaat vorbei in Deutschland mindestens kurzfristig anzusiedeln.

Der Landtagskandidat Schwembauer (Listenplatz 19) sieht in diesem Fall „Antifa-Gesinnung“ am Werk. Er sagte gegenüber www.altötting-alternativ.de:

„Was der Bamf-Skandal zeigt ist, daß es offenbar an einflußreicher Stelle Personenkreise gibt die ihre ideologischen Werte höher ansiedeln als gesetzliche Regeln und die sich aus dieser Ideologie heraus motiviert fühlen für einen angeblich guten Zweck Recht zu brechen.

Hiermit handeln sie nach dem selben ideologischen Grundmuster, das entschuldigend angeführt wird wenn Täter erwischt werden, die Häuser besetzten, Luxusautos abfackeln oder Demonstrationen der AfD blockieren.

Es ist damit das Grundmuster der Antifa-Ideologie, die hier am Werk ist und das bis in die Führungsspitzen einer Behörde eines Rechtsstaats.

Für den Fall, daß mich die Wähler Oberbayerns in den Landtag schicken, werde ich im Landtag die weitere Ausbreitung eines derartigen Gesinnungsstaat bekämpfen, der Rechtsbrecher entschuldigt, wenn dieser politisch opportune Rechtsbrüche begeht.

Ein Rechtsstaat darf kein Gesinnungsstaat sein, er muß ein Verantwortungsstaat sein, vor dem alle gleich behandelt werden.

Offenbar ist diese Selbstverständlichkeit unter der Mitregierung der CSU verloren gegangen, was einen schweren Schaden für den Rechtsstaat darstellt.

Der Umstand, daß Angela Merkel seit Anfang 2017 darüber informiert ist, daß das Bamf als Behörde nicht funktioniert,  kann nur so verstanden werden, daß die Kanzlerin und der Innenminister kein Interesse an einem funktionierenden Bamf hatten, den ein funktionierendes Bamf würde der völkerrechtswidrigen Politik der Kanzlerin im Weg stehen, so viele Fremde wie nur möglich in Deutschland neu anzusiedeln“ (Dipl.-Ing. M.A. Thomas Schwembauer Platz 19 AfD-Landtagsliste)

Die offizielle Bezeichnung, die Gerichte nun erheben lautet auf Beamtendeutsch: Verdacht auf

„bandenmäßige Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung „

Dieser Vorwurf bezieht sich auf:

„§ 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zu ermöglichen.

bzw. auf den Qualifikationstatbestand:

„Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 84Abs. 1 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig handelt.“

Eine Vorschrift, die insbesondere Gutmenschen einmal gelesen haben sollten.

 

2018_07_08 SPD verschwieg den BAMF-Skandal aus wahltaktischen Gründen monatelang

HANNOVER – Die Ungeheuerlichkeiten im BAMF-Skandal werden immer mehr. Schon Monate vor Seehofer war der niedersächsische SPD-Innenminister Pistorius informiert.

Ein BAMF-Mitarbeiter hat einem SPD-Vorstandsmitglied die Vorgänge beschrieben und um Kontakt zum niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) gebeten. Dieser erhielt daraufhin einen detaillierten Bericht über die Geschehnisse in Bremen. Aber statt die Sache publik zu machen oder zumindest in Austausch mit dem Informanten zu treten, entschied er sich zu schweigen. 

Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, Pistorius habe im Juni 2017 auf eigenen Wunsch per Mail ein Dossier zu den Vorgängen bekommen, die erst im April dieses Jahres bekannt wurden. Auf das ihm zugespielte Dossier habe Pistorius damals nicht reagiert, hieß es. Sein Sprecher habe bestätigt, dass eine Mail auf dem dienstlichen Account des Ministers eingegangen sei.

Pistorius gibt an,die Mail „übersehen“ zu haben: 

„Eine Mail, die mich während eines Kurzurlaubes erreichte und von mir in mein Ministerium weitergeleitet worden war, wurde offenbar nicht so bearbeitet, wie es hätte geschehen müssen“, sagte Pistorius WELT. „Auch wenn täglich Hunderte Mails eingehen, ist das ein ärgerlicher Vorgang, der nicht hätte geschehen dürfen. Nach der Mail haben mich zu diesem Vorgang keine weiteren Hinweise oder Fragen mehr erreicht.“

Als wirklicher Grund ist eher wahrscheinlich: Die Bundestagswahl stand kurz bevor und der BAMF-Mitarbeiter schilderte die Konsequenzen:

“Wenn das bekannt wird, muss der Innenminister gehen und Merkel hat ein dickes Problem.”.

Die beiden hochrangigen SPDler entschieden sich also gegen Aufklärung zum Wohl des deutschen Volkes und aus Gründen des Machterhalts für das Wohl der SPD und Union. Dass ein mutiger und richtig handelnder Behördenmitarbeiter, der aus Pflichtbewusstsein kriminelle Machenschaften aufdecken will, in dieser Weise ausgebremst wird, ist ein Skandal und leider auch kein Einzelfall.

Die vollständige Aufklärung des BAMF-Skandals, die Vorgänge in und um die Bremer Außenstelle hat für uns als AfD-Bundestagsfraktion absolute Priorität. Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, in welchem Ausmaß sie von Asylbetrügern, korrupten Asylgeschäfts-Profiteuren und einer skrupellosen Asylindustrie ausgeplündert werden.

 

 

2018_06_08 Bamf-Personalrat: Bremer Verhältnisse gibt es in jeder Bamf-Außenstelle

BERLIN – Während der ehemalige Bamf-Chef Weise behauptet, die Zustände in Bremen seien ein Einzelfall, äußert sich vor dem Innenausschuss des Bundestages der Vorsitzende des Bamf-Gesamtpersonalrats, Rudolf Scheinost, genau gegenteilig.

„Bremen ist in jeder Außenstelle.“

Scheinost gab an, daß die Mitarbeiter des Amtes nach bestem Wissen und Gewissen handeln würden.

Aber auch in anderen Außenstellen des Bamf gibt es seinen Angaben zufolge identische Entscheidungen und Nicht-Entscheidungen wie in der kritisierten Bremer Dienststelle.

Für die Mitarbeiter seien die Zustände in Bremen eher der Normalfall und eine Folge der Beschleunigung und des Abarbeitungszwangs innerhalb des Bamf.

 

2018_06_07 Für die Innenrevision des Bamf ist Ulrike B verantwortlich

BERLIN – Die Abteilung „Interne Revision“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hält es nach internen Untersuchungen für erwiesen, daß die frühere Leiterin der Außenstelle Bremen in krimineller Absicht Asylbescheide manipuliert hat. Demnach habe die interne Revison in einem Bericht festgehalten:

„Zusammenfassend kann anhand der Sichtung zahlreicher Akten festgestellt werden, dass Frau B. (…) über Jahre hinweg in einer unbestimmten Zahl von Verfahren massiv u. a. gegen geltendes Recht und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, sicherheitsrelevante Vorgaben und innerbetriebliche Anweisungen verstoßen hat“, heißt es in dem Bericht der Innenrevision vom 25. Mai. Der Bericht liegt dem RND vor. Ulrike B. habe „Akten aus diversen Ablagen geholt (…), um die Anträge im Sinne der beteiligten Rechtsanwälte zu bescheiden“, zitiert das RND weiter aus dem Prüfbericht der Revision. Demnach seien viele Verfahren „formell und materiell als fehlerhaft zu bewerten“, sicherheitsrelevante Bestimmungen seien „nicht berücksichtigt“ worden. Das Blatt zitiert weitere Vorwürfe gegen Ulrike B.: „In der Hauptsache bei syrischen und irakischen Antragstellern wurde die Identität nicht geprüft, obwohl es Hinweise (…) gab, dass es sich hierbei um türkische Staatsangehörige bzw. um auffällig gewordene Clan-Mitglieder handelte.“

Auf der anderen Seite macht Ulrike B die Den Chef des Bamf Weise verantwortlich, der wiederum lediglich Vorgaben der Regierung willfährig umsetzte:

2018_06_06 Gottfried Curio (AfD) stellt die Kanzlerin zum Bamf zur Rede

BERLIN – Der Bundestag hat ein neues Format eingeführt: Befragung der Bundeskanzlerin. Gottfried Curio (AfD) stellt die Kanzlerin betreffend des Bamf.

 

2018_06_03 Die Bild am Sonntag nennt die „Bremer Anwaltskanzleien“

BREMEN -Die beiden in den mutmaßlichen Bremer Asylbetrug verwickelten Anwaltskanzleien werden in der Bild am Sonntag mit Namen benannt. Es handele sich laut Bild am Sonntag um die Kanzlei Cakar & Sadegh pour Saleh aus dem 153 km von Bremen entferntem niedersächsischem Hildesheim und um Rechtsanwalt Cahit Tolan aus dem 50 km von Bremen entfernten niedersächsischem Oldenburg.

Während die Hildesheimer Muslim-Kanzlei 3.565 (!) Asylanträge in Bremen einreichte, schaffte der emsige Muslim-Anwalt aus Oldenburg „nur“ 1.003.

Der Einfachheit halber wurden von beiden Kanzleien drei Formbriefe mit nahezu identischem Text verwendet. Alle Mandanten sollen dabei Repressalien des „Regimes“ ausgesetzt gewesen sein oder im Exil oppositionelle Ansichten vertreten haben.

Wer zählen kann, konnte an dieser Stelle erkennen, daß beide Kanzleien zusammen 4568 Asylanträge ergeben und nicht etwa die in der Presse erwähnten 1200 Fälle.

 

2018_06_03 Die bremer Bamf-Außenstelle hat Ismalisten „Schutzstatus“ gewährt

BREMEN – Die bremer Außenstelle des Bamf kommt nicht zur Ruhe. Unter den Personen, welche unrechtmäßig einen Schutzstatus zugesprochen bekommen haben, waren auch Islamisten. Das hat ein Angleich von Datensätzen mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) ergeben.

Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) haben seit dem Jahr 2000 mindestens 115 nachrichtendienstlich relevante Personen über die Bamf-Außenstelle Bremen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von 18.000 in Bremen positiv beschiedenen Fällen….

….demnach 46 Personen mit islamistischem Hintergrund auf, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um terroristische Gefährder handelt. Weitere 40 Personen haben einen ausländischen extremistischen Hintergrund. In drei Fällen besteht Bezug zu externen Geheimdiensten. Die anderen Fälle können die Staatsschützer bislang nicht eindeutig zuordnen.

 

2018_06_03 Der ehemalige Bamf-Chef deutet an die wirklich Schuldigen nennen zu wollen, Altmeier geht in Deckung

BERLIN – Im System Merkel deuten sich Auflösungserscheinungen an. Ihr ehemaliger Bamf-Behördenschef droht ihr verloren zu gehen und sich gegen sie zu stellen.

Weise denkt nicht daran, den ihm zugeschobenen schwarzen Peter zu behalten und beginnt zu plaudern:

„Das Versagen war, nicht zu handeln, als feststand, welche Herausforderung durch die Geflüchteten auf Deutschland zukommt… Dies hat am Ende zu Überforderung und unhaltbaren Zuständen geführt.“

Eine besondere Sprengkraft hat Weises Überschrift aus einem Bericht an die Regierung:

„Die Krise war vermeidbar.“

Dies heißt mit anderen Worten nichts anderes, als im Umkehrschluß: „Die Krise war gewollt, sie war künstlich herbeigeführt“ und Weise begründet dies wie folgt_

„Ein funktionierendes Controlling hätte bereits im Jahr 2014 eine Frühwarnung gegeben“

Hätte es ein solches gegeben, dann hätte das Bamf rechtzeitig die richtigen Maßnahmen einleiten  können und so hunderte oder gar tausende weiterer Asyl-Entscheider einstellen können und die Arbeitsabläufe auf einen Massenbetrieb umbauen können. Da dies nicht geschehen ist, habe es ein

„Organisationsversagen in der Krise“ gegeben – und einen „faktischen Konkurs des Bamf“.

Verantwortlich für diese Kapitulation ist nach Wiese das Innenministerium unter dem Merkelvertrauten Thomas de Maizière (CDU), denn dieser habe das Bamf trotz der sich anbahnenden Probleme links liegen lassen.

„Eine wirksame Fachaufsicht durch das zuständige Ministerium war nicht gegeben.“

Die Folge war, daß Weise bei Amtsantritt folgendes Vorfand:

„Die neue Leitung hat in ihrer beruflichen Erfahrung noch nie einen so schlechten Zustand einer Behörde erlebt“

  • Im Arbeitspostfach mancher Asylentscheider stapelten sich über 2.000 Fälle,
  • „die Fälle warteten zum Teil viele Monate auf eine Bearbeitung“.
  • Die IT war veraltet
  • Die IT war nicht auf so hohe Asylbewerberzahlen ausgerichtet
  • 30 Prozent der Asylakten wiesen „kleinere bis gravierende Fehler“ auf
  • Für die Prüfung aller syrischer Ausweisdokumente auf Echtheit gab es nur drei Personalstellen.

Erst im Herbst 2016 wurde überhaupt die  Rechtsgrundlage geschaffen, die die „Erfassung der eindeutigen Identität der Menschen“ ermöglichte.

„Ein funktionierendes internes Kontrollsystem“ und „eine arbeitsfähige interne Revision“ habe es im Bamf bei seiner Amtsübernahme überhaupt nicht gegeben.

Der 45-Seitige Bericht Weises von Anfang 2017 ging an das Innenministerium und auch an das Kanzleramt. Zwei mal im Jahr trafen sich der Behördenmanager und Angela Merkel im vergangenen Jahr zum Gespräch zum Thema: „Weiterer Handlungsbedarf in der Flüchtlingspolitik.“

Peter Altmaier, den Angela Merkel zum „Flüchtlingskoordinator“ ernannt hatte leitet die Verantwortung schon einmal in Richtung der Allgemeinheit:

„Die Entscheidungen, die wir in der Bundesregierung gemeinsam getroffen haben, können wir gut begründen: Es war eine schwierige und aufreibende Zeit. Denn es galt, in ganz kurzer Zeit Weichen so zu stellen, dass am Ende die Herausforderung bewältigt werden konnte“, so Altmaier. „Daran haben viele mitgewirkt – in den Kommunen, in den Bundesländern und auch in der Bundesregierung.“

Wir meinen: Damit steht fest: Angela Merkel und der Innenminister wollten kein funktionierendes Bamf

 

2018_06_03 Merkel wußte Bescheid und tat: …nichts…

BAMS 3.6.2016 

BERLIN – Nun wird plausibel warum sich die Merkelregierung in der  letzten Zeit weggeduckt hatte: Merkel wußte seit Anfang 2017 Bescheid.

Nach Informationen der Bildzeitung hatte der im Oktober durch Merkel eingesetzte Chef der Behörde – Weise – laut eines vorliegenden Berichts „die Zustände im Bamf schonungslos analysiert“.

In dem Papier heißt es laut „Bild am Sonntag“, dass die neue Leitung

„in ihrer beruflichen Erfahrung noch nie einen so schlechten Zustand einer Behörde erlebt“

hat.

Auch gegenüber dem Innenminister de Meziere und seinem Nachfolger Seehofer von der CSU übt Weise scharfe Kritik.

Zwar hätten dort diverse Abteilungen die Fachaufsicht über das Bamf gehabt.

„Die Frage, die sich dabei stellt, ist, wie es dennoch nicht aufgefallen ist, in welchem Zustand IT, Aufbau- und Ablauforganisation waren. (. . .) Es ist nicht erklärbar, wie angesichts dieses Zustandes davon ausgegangen werden konnte, dass das Bamf den erheblichen Zuwachs an geflüchteten Menschen auch nur ansatzweise bewerkstelligen könnte.“

All das schrieb Weise Ende 2017 einen Abschlussbericht über seine Tätigkeit als Beauftragter für Flüchtlingsmanagement.

Diesen Bericht schrieb er, um nach Ende seiner Tätigkeit als Bamf-Chef dabei mitzuhelfen, das Asylsystem weiter zu reformieren. Hiernach hatte Weise sich dem Bericht zufolge im März 2017 zu persönlichen Gesprächen mit der Kanzlerin getroffen.

Diesen Bericht kann man nur so verstehen, daß Angela Merkel Interesse an einer nicht funktionierenden Behörde Bamf hatte. Eine nicht funktionierende Behörde Bamf steht einem dann auch nicht im Weg, wenn man das eigentliche Ziel verfolgt, so vielen Fremde wie möglich die Möglichkeit zu verschaffen, sich in Deutschland neu anzusiedeln.

 

2018_06_02 Heute: Die große Abstreiteritis: „ich nicht“; „Miteid“; Geldgier

Am heutigen Tag präsentiert uns die Presse  einen „Flüchtingskoordinator“, der nichts koordiniert und Merkels Kronprinzessin, die sagt: „unter den Rechtsbrechern gibt es gute Menschen“:

Der frühere Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung und heutige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) weist jedenfalls jegliche Mitverantwortung für die Zustände beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von sich. In einer schriftlichen Stellungnahme zu einem entsprechenden Fragenkatalog von „Bild“ (Samstagausgabe) erklärt Altmaier:

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer glaubt: Die Schuldigen im Bamf-Skandal hätten auch aus edlen Motiven gehandelt. Zu “Bild” sagte Merkels Kronprinzessin:

“Ich vermute, dass es viele ganz persönlich getrieben aus Mitleid getan haben. Aber es gab sicherlich auch Akteure, die damit Geld verdient haben…. Den Terminus Anti-Abschiebe-Industrie möchte ich mir nicht zu eigen machen, aber viele Anwaltskanzleien ergreifen im Asylverfahren die Mittel, die der Rechtsstaat hergibt.”

Das selbe Kommunikationsmuster verwendet die linkskommunistische TAZ in Bezug auf die Rechtsrecher:

Ist es nicht sogar die Pflicht eines jeden Humanisten, Menschen zur Freiheit zu verhelfen? Oder wie es John Milton, englischer Dichter und Staatsbediensteter, ausdrückte: „Nur gute Menschen können die Freiheit wahrhaft lieben; die anderen lieben nicht die Freiheit, sondern die amtliche Genehmigung.“

und will der derzeit mutmaßlichen Haupttäterin Ulrike B. das Bundesverdienstkreuz umhängen.

Innerhalb des Bamf in Bremen jedoch haben die Führungskräfte den Vorwurf, daß ideologisch und/oder finanziell motiviert rechtswidrige Entscheidungen getroffen werden, offenbar schon eine längere Zeit gekannt gehabt und diese Probleme reichen in der „bunt“ besetzten Behörde schon Jahre zurück.

In der Affäre um manipulierte Asylverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gab es mehr Mitwisser als bekannt: Bereits im Jahr 2014 sollen sieben Führungskräfte erfahren haben, dass es in der Bremer Außenstelle des Amtes massive Unregelmäßigkeiten gab, wie interne Aufklärer nach SPIEGEL-Informationen rekonstruieren konnten…

Schon damals warnte ein Beamter aus dem Flüchtlingsamt, es sei „zu prüfen, ob hier nach Recht und Gesetz entschieden wird oder eher sachfremde Erwägungen eine Rolle spielten“ – und ob die Korruptionsbeauftragte einzuschalten sei…

Warum niemand die Warnung ernst nahm, konnte Bamf-Chefin Jutta Cordt bei ihrem Auftritt im Innenausschuss des Bundestags am Dienstag nicht beantworten. Seit dem 9. Mai würden Gespräche mit den Beteiligten geführt. Vielleicht reichten die Anfänge der Affäre sogar noch „weiter als 2014 zurück“, sagte Cordt.

Da stellt sich natürlich die Frage,wie hoch diese „sieben Führungskräfte“ in der Mamf-Hierarchie standen, den die obersten Führungskräfte, wie z.B. der „Flüchtlingskoordinator“ der Kanzlerin streiten alles ab, bzw. schieben es auf das Innenministerium.

 

2018_06_01 Bamf-Spitze läßt Akten aus den Büros holen 

BREMEN – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lässt einem Bericht der Märkischen Allgemeinen Zeitung zufolge in Bremen Akten einsammeln: Mitarbeiter des Bamf zeigen sich in E-Mails besorgt darüber, daß die Führungsspitze des Bundesamtes umfangreiches Material sicherstelle. Darüber hinaus habe die Führung den Druck auf die Mitarbeiter derart erhöht, daß die Mitarbeiter „Angst“ verspürten.

„Als Mitarbeiter in der Außenstelle Bremen bin ich über die aktuellen Geschehnisse schockiert und fühle mich allein gelassen“, schreibt ein leitender Beamter in einer Mail mit der Betreffzeile „Büros im Bremer Bamf durchsucht…“

Diese Mail ging an den Bamf-Personalrat, der die letzte Vertrauensperson für Mitarbeiter zu sein scheint.

„Für die Mitarbeiter gibt keinen vertrauensvollen Ansprechpartner. Die ,Fürsorgegründe‘, die gerne von der Hausleitung genannt werden, sind für mich nicht nachvollziehbar. Ganz im Gegenteil: Ich habe Angst vor den sogenannten Fürsorgemaßnahmen“

Die Führungsspitze des Bamf erklärte in Nürnberg:

„Da die Mitarbeitenden der Außenstelle Bremen keine Asylverfahren mehr bearbeiten dürfen, wurden die Asylakten aus den einzelnen Büros der Mitarbeitenden in einem Raum gebündelt untergebracht. Eine Durchsuchung hat nicht stattgefunden.“

Eine Woche zuvor, am 23.5.2018 hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Weisung erteilt, daß die Bremer Außenstelle keine Asylverfahren mehr durchführen darf.

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2018_05_30 Ulrike B: „Es ging mir um die Menschen“

BREMEN – Ulrike B streitet offenbar die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe nicht ab und legt ihre Vereteidigungsstrategie dahingehend fest, daß ihre Moral höher stehe als das Rechtssystem: Ulrike B. vertritt die Auffassung:

„dass Korruption ein lächerlicher Vorwurf sei. Ihr wäre es immer um die Menschen gegangen. Doch sie hat einen Verdacht: Sie soll diejenige sein, die geopfert werden soll. Doch warum?“

„Es müssten doch die Menschen in Not zählen, soll sie laut Bild gesagt haben, und nicht die Zahlen.“ 

Angesprochen darauf, dass auch Straftäter unter den „durchgewunkenen“ Asylbewerbern waren, soll sie lapidar gesagt haben: Irren sei menschlich.

Woher Frau B. das wissen nimmt, daß diese Menschen tatsächlich in „Not“ sind, wenn sie es doch gar nicht geprüft hat, bleibt wohl ein Geheimnis von Frau B. „Gut gemeint, schlecht gemacht“ ist jedenfalls das klassische Argumentationsmuster des Gesinnungstäters.
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2018_05_30 Grüne schützen Angela Merkel und Horst Seehofers CSU vor einem Untersuchungsausschuss:

Die Grünen-Chefin schützt nicht nur Angela Merkel, sondern prangert sogar eine Gesinnung an, die zu ideologisch gewollten Rechtsbrüchen geführt hat:

Wie erklären Sie sich, dass beim Bamf und im Ministerium so etwas passieren konnte?

… Meiner Meinung nach wurden hier auch politisch fehlerhafte Vorgaben gemacht…

Dabei ergeben die Abgeordneten der AfD und der FDP nicht ganz ein Viertel aller Stimmen, fünf Stimmen fehlen hierfür. Die Grünen, die als Oppositionspartei eigentlich an einer lückenlosen Aufklärung von Fehlern der Regierung interessiert sein sollten, schlossen jedoch eine Zusammenarbeit mit der AfD aus. Als Grund hierfür nannte Katrin Göring-Eckardt in einem Interview mit „Die Süddeutsche“ die lange Zeit von zwei Jahren, die mit einem Untersuchungsausschuss verbunden sein könnte. Dabei widerspricht sie sich jedoch selbst. Auf der einen Seite spricht sie von dem Verlangen nach einem „kompletten Bild“. Sie fordert unbedingt ein lückenloses „Gesamtbild“. Auf der anderen Seite hält sie einen Untersuchungsausschuss für „zu langsam und schwerfällig“. Dass das Aufdecken eines solchen jahrelangen Skandals sich jedoch nicht von heute auf morgen lösen lässt, müsste eine langjährige Parlamentarierin wie Göring-Eckardt wissen.

Sie verheimlicht jedoch die wahren Gründe für ihre Blockadehaltung nicht, sondern erklärt:

„Klar ist, wir werden keine gemeinsame Sache mit der AfD machen“.

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2018_05_30 Das Bamf zahlte 55 Millionen an „Unternehmensberater“

Seit Jahren erhalten Agenturen wie McKinsey, Ernst & Young und Kienbaum Millionenberäge, um das Bamf dabei zu „beraten“ effektiver arbeiten zu können, hat die Bildzeitung herausgefunden.

 

2018_05_30 Das Bamf zahlte 8,5 Millionen an „Anwaltskanzleien“

Bedauerlicherweise „übersieht“ der Bericht die zentrale Frage, ub nämlich diese „Anwaltskanzleien“ die Geld erhalten haben, die selben sind, die nun in das Visier der Ermittler geraten sind.

Dem Vernehmen nach wurde das Geld unter der Leitung der inzwischen abberufenen Bremer Amtsleiterin Ulrike B. über einen Zeitraum von elf Jahren überwiesen – unter anderem an Anwaltskanzleien. Der Fall könnte auch eine zweite Bremer Behörde betreffen, hatte Seehofer am Dienstag nach der Sitzung des Bundestags-Innenausschusses gesagt. Ob auch Anwälte, deren Asylfälle im Zusammenhang mit manipulierten Asylakten in Bremen zuletzt überprüft worden waren, zu den Empfängern zählen, blieb unklar.

 

2018_05_29 AfD-Bundestagsabgeordnete Curio: Das Bamf setzt um, was Merkel und der Innenminister vorleben

Die Fehler in den Asylverfahren sind wohl mutwillig begangen worden – gedeckt und ermuntert von einer Bundesregierung, die lieber mehr als weniger Migranten in Deutschland haben wollte, ob illegal oder nicht. Um diesen Verdacht weiter zu untersuchen, brauchen wir im Bundestag jetzt einen Untersuchungsausschuss!

 

2018_05_29 Die als Haupttäterin beschuldige Ulrike B: Frank Weise und Frau Cordt sind verantwortlich; Das dicke Ende der Affäre kommt noch …

Die Bildzeitung sprach mit Ulrike B, die ja durch Josefa Schmid abgelöst wurde. Der Bild erläutert Ulrike B ihre Sicht der Veantwortlichkeiten:

Es dürfte die Zeit gewesen sein, als Frank-Jürgen Weise Bamf-Präsident wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der Regierung forcierte er das Tempo bei den Bearbeitungen und auch die Effizienz.

Nach B.’s Meinung ist Weise (wurde im September 2015 Bamf-Chef) letztlich schuld am jetzigen Skandal. Und: Auch seine Nachfolgerin Jutta Cordt (seit Anfang 2017 im Amt). Das ist besonders brisant, da Cordt ohnehin schon unter gewaltigem Druck steht. Aufgetauchte Emails deuten darauf hin, dass sie schon frühzeitig von den Vorgängen in Bremen Kenntnis besaß – sie verneint das jedoch

Angesprochen darauf, daß auch Straftäter unter den „durchgewunkenen“ waren, soll Ulrike B gliechgültig geantwortet haben: Irren sei menschlich.

Wirklich heikel wird der Bericht gegen Ende. Da klagt Ulrike B. an:

Es gebe viele, die vom Systemversagen gewusst hätten. Viele hätten tatsächlich zugeschaut, andere hätten das Amt verlassen, weil sie nicht mehr zuschauen wollten. So einer sei etwa Weises Vorgänger Manfred Schmidt.

Und Ulrike B nennt auch Namen. Sie sagt  zu Bild:

Das alles werde nun ans Licht kommen. Überhaupt sei erst gerade einmal ein Drittel des Ausmaßes bekannt. Dann bekämen auch die Probleme, die jetzt mit dem Finger auf sie zeigen würden.

Laut Bild geht es um den damals als Kanzleramtschef auch Beauftragten für die Flüchtlingspolitik, Peter Altmaier, sowie um Innenminister Thomas de Maizière – und auch um Horst Seehofer.

 

2018_05_28 der Gesamtbetriebsrat zieht die Reißleine und veröffentlicht heikle Interna aus dem Bamf

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.05.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: „Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird“  („spiegel online“ vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende „Bearbeitung“ der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den „Erledigungen“ absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass „sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen“ (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten „Qualitätsoffensive“.

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer „lückenlosen Aufklärung“ die von uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks „Qualitätskontrolle“ nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit eine Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsverfahren würden „zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht“ werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüffälle“ keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde – „selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren“. Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach „auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei“.

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller

stv. Vorsitzender

Die Inhalte dieses Briefs sich unglaublich; sie dokumentieren den Umbau einer nach Rechtsstatsgerichtspunkten geführten Behörde hin zu einer Durchwinkagentur für die Migratoinsindustrie: Viele Kollegen hätten kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen gemangelt habe. Die Kollegen würden pauschal dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig sei, dass bis heute den „Erledigungen“ absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet werde.

Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf und mehr Anhörungen von Antragstellern aus Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lasse, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nehme Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Auch ließen die bisherigen Erfahrungen der Kollegen hinsichtlich einer „lückenlosen Aufklärung“ die Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht bestehe.

Auch die Behauptung von Jutta Cordt, seit Ende 2017 sei zwecks „Qualitätskontrolle“ nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, sei falsch und setze die Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht. Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach sei das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt worden; diese Prüfung sei auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert worden.

Dieses Verfahren habe sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen könne. Ferner seien die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage gewesen, diese Kontrollen auszuüben. Wörtlich:

„Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung.“

Nun sollten zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu würde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin könne ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übe somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreiche ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Die BAMF-Mitarbeiter hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wörtlich: „Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde …“

Diese Möglichkeit werde jedoch – wie zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein solle. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkomme, bekomme einen positiven Vermerk. (Anmerkung: Asylbegehrer müssen sich also einfach weigern, zu dem Gespräch zu erscheinen, dann bekommen sie einen positiven Vermerk und dürfen bleiben.) Es gebe die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.

Mut zur Wahrheit: Eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren ist nicht gewollt

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes sei zu dem Fazit gekommen, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren nicht gewollt sei. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüffälle“keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde – „selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren“. Unter den anerkannten Syrern und lrakern befänden sich demnach „auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei“.

Ursächlich für die Rechtsfehlerhaftigkeit seien alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes (also Frau Cordt und zuvor der von Merkel persönlich inthronisierte Herr Weise) zu vertreten habe.

Der BAMF-Personalrat fordert eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015Dabei seien die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Und hierbei müssten die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen. Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setze allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus. Die Korrektur der Fehler der Vergangenheit im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren dürften nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden. Nur auf diesem Wege könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des BAMF wiederhergestellt werden. Wörtlich: „Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit“.

2018_05_27 Gibst Du 500€, mach ich Dir „bunte“ Übersetzung bei Asylantrag:

Offenbar blühte in der bremer Außenstelle des Bamf ein „buntes“ Geschäftsmodell für Angelas Freunde:

„Wie aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 3. April hervorgeht, wird ein unter der inzwischen abberufenen früheren Bamf-Leiterin in Bremen eingesetzter Dolmetscher verdächtigt, von Ausländern, die ihm ein zweiter Beschuldigter vermittelte, 500 Euro dafür erhalten zu haben, dass er „falsche Angaben insbesondere zur Identität und den Einreisedaten aufnahm, beziehungsweise übersetzte“.

Der Vermittler soll von den Antragstellern angeblich selbst auch noch 50 Euro kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Verdacht laut Beschluss sowohl auf Erkenntnisse aus Revisionsverfahren des Bamf als auch auf Zeugenaussagen.

 

2018_05_27 Entscheiden in der Bamf-Stelle Düsseldorf die Dolmetscher letzendlich die Bescheide?

Der Massenbetrug mit falschen Asylbescheinigungen zieht immer weitere Kreise. Jetzt ist Düsseldorf an der Reihe:

Das Klima in dem Düsseldorfer BAMF-Stelle sei internen Quellen zufolge „desaströs“. Eine Ex-Mitarbeiterin zeigte Journalisten ein Protokoll aus einer Personal-Versammlung. Darin ist von „Wut, Verzweiflung und Resignation“ die Rede.

Das Ergebnis seien dann mehrere „rechtswidrige Asylentscheidungen“, wo nicht „Entscheider“ entschieden hätten, sondern „auf unsere Rechtsordnung nicht vereidigte Dolmetscher“ denen die „Entscheider“ ausgeliefert seien.

2918_05_26  40€ Stundenlohn für einen Übersetzer in der Multikulti-Industrie:

Der Bremer BAMF-Skandal bringt es ans Tageslicht:

„Laut „Bild“-Zeitung hat Abd-Al-Salam K. im im August 2017 83 Stunden für das Bamf gearbeitet und dabei 3270 Euro verdient.“

Hierbei handelt es sich um den „Übersetzer“, dem vorgeworfen wird, mit der Leiterin der Bamf-Stelle in Bremen eine ungewöhnlich hohe Anerkennungsquote produziert zu haben.

Wir fragen: Kennt jemand eine Krankenschwester, die 40€/Stunde erhält?

Bei einer 40-Stunden-Woche wäre das ein Monatsgehalt von 6400€ bzw. ein Jahresgehalt von 76800€ ohne Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld.

2018_05_25 Kontouren von bandenmäßigem Vorgehen im Bamf treten hervor

Letzte Woche stellte sich angesichts der sich häufenden BAMF-Skandale die Frage, ob man noch von einfachen Rechtsbrüchen sprechen kann oder ob es sich hierbei nicht bereits um eine Form der organisierten Kriminalität handelt. Denn offenbar sieht die Staatsanwaltschaft das inzwischen ähnlich, sie attestiert der Behörde ein »bandenmäßiges« Vorgehen – wie man auch an den Verdunklungsversuchen sehen kann. In Bremen ist die Verfilzung offensichtlich so groß, daß nun das Landeskriminalamt die Ermittlungen übernehmen muß.

Aber auch von anderen Einrichtungen mehren sich die Hinweise auf ein strukturelles Versagen der Behörde.

Jetzt kommen aus Bingen Hinweise auf Korruption und rechtswidrige Bescheide. Die BILD-Zeitung zitiert aus einem der Beschwerdeschreiben: Es gebe eine

„mafiöse Gruppe von zwei Referatsleitern, die ein System der Belobigung bzw. Bestrafung eingeführt haben, um ihre zwei Agenden in illegaler Weise umzusetzen.

So wurde beispielsweise ein Mitarbeiter in der Außenstelle in Bingen wie folgt konkret:

Aus internen Papieren, die dem SPIEGEL vorliegen, geht hervor, wie sich der Mann zunächst beim Personalrat des Bamf beklagte: Seine Vorgesetzten verlangten, dass sämtliche Alt-Verfahren in der Außenstelle bis Ende des Monats abgearbeitet wurden, schrieb er im Mai 2017. „Mehrfach“ seien er und seine Kollegen aufgefordert worden, den Antragstellern im Zweifel einfach einen „besseren Schutz“ zu geben, um Zeit zu sparen. „Ich halte dies für gesetzeswidrige Vorgaben“, empörte sich der Mitarbeiter. Später erneuerte er seine Beschwerden mit weiteren E-Mails und einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die das Amt jedoch zurückwies. Erst als der Mann anhand einer Liste nachwies, dass in Bingen etwa 90 Prozent der afghanischen Asylbewerber Schutz gewährt wurde, obwohl die Quote bundesweit bei 45 Prozent lag, veranlasste das Bamf eine Überprüfung, die nach Angaben der Behörde noch andauert.

Zu diesem Vorgang meldet die Bildzeitung, daß die Maßgabe einfach „besseren Schutz“ zu gewähren laut „Bild“-damit begründet worden, daß eine Rückführung, die auf einer Fehlentscheidung basiere, beim zuständigen Bamf-Mitarbeiter zu einer psychischen Belastung führen könne.

Wer bezahlt eigentlich die Anwälte, die abgelehnte Asylbescheide durch alle Instanzen klagen? Könnte sich das ein deutscher Hartz-IV-Empfänger leisten?

Einen so massiven Angriff auf das Wohl der Allgemeinheit, wie wir ihn heute erleben, hat es in Friedenszeiten noch nie gegeben.Hier zeigt sich die ganze Dimension des Skandals. Der eigentliche Skandal ist die Asylindustrie. Es ist die Tatsache, daß nicht nur einzelne Personen, sondern ganze Verbände und Einrichtungen davon profitieren, daß sie vorsätzlich (!) Menschen helfen, unseren Sozialstaat auszuplündern. Es geht ja nicht nur um das Geld. Der Sozialstaat als Ganzes ist in Gefahr. Und wir erleben täglich, wie diese Massenzuwanderung die innere Sicherheit gefährdet. Auch kulturell wird sich unsere Lebensweise durch den Zuzug vor allem aus islamischen, tribalistisch geprägten Ländern drastisch verändern.
Diejenigen, die das bezahlen müssen, wurden nicht gefragt. Jene, die davon (jedenfalls eine gewisse Zeit lang) persönlich profitieren, geben öffentlich den Ton an.

Die Bamf-Zentrale in Nürnburg bekam nicht nur aus Bremen Beschwerden über ungewöhnlich hohe Anerkennungsquoten. Auch aus Bingen kamen mehrere einschlägige Hinweise, die vor Korruption und angeblich rechtswidrigen Bescheiden warnten. Die „Bild“-Zeitung zitiert aus einem der Beschwerdeschreiben: Es gebe eine „mafiöse Gruppe von zwei Referatsleitern, die ein System der Belobigung bzw. Bestrafung eingeführt haben, um ihre zwei Agenden in illegaler Weise umzusetzen“

Doch wie der „Spiegel“ berichtetwurden diese Beschwerden bewusst ignoriert. Der Hinweisgeber sei stattdessen mehrfach aufgefordert worden im Zweifel einfach „besseren Schutz“ zu gewähren, um Zeit zu sparen.

2018_05_23 gravierende Vorwürfe bei „Markus Lanz“; Merkel abgetaucht

BERLIN / BREMEN – Im BAMF war offenbar seit 2014 ein geordnetes und damit gesetzestreues Verfahren nicht mehr möglich. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und auf Manipulation im BAMF soll es schon sehr früh gegeben haben. Seit wann dies genau der Fall war, möchte Markus Lanz in seiner Sendung wissen und stellte die Frage:

„ab wann gibt es erste Hinweise darauf, dass Leute an der Spitze Bescheid gewusst haben müssen?“ (Min. 2:16).

 

2018_05_23 Seehofer schaltet Bamf-Bremen ab, die Bundesregierung taucht ab

Horst Seehofer schaltet die Bremer Außenstelle des Bamf ab:

Nur einmal nahm Merkel Innenminister Horst Seehofer (68, CDU) in Schutz: Er könne nichts dafür, der Skandal begann schließlich vor seiner Zeit im jetzigen Amt. Seehofers Vorgänger, Thomas de Maizière, schweigt übrigens auch…

Es scheint, als würde sich die Kanzlerin verstecken. Trotz zunehmender Vorwürfe gegen das Bamf.

Nicht einmal Bekundungen sind zu hören, dass schnell für die nötige Transparenz bei der Asylvergabe gesorgt werde. Doch ohne Transparenz könnte das mögliche Fälschen von Asylbescheiden durch Mitarbeiter im Bamf weitergehen. Und sollte sich die Flüchtlingswelle vom September 2015 wiederholen – was nicht ausgeschlossen werden kann – dann ist auch sie nur mit Transparenz in den Griff zu bekommen.

Letztendlich geht es schließlich nicht nur um den Ruf des Bamf, sondern um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates. Denn es darf nicht zu Gesetzesbrüchen kommen, für die am Ende niemand die Verantwortung übernimmt.

Genau in dieser Situation jedoch taucht die Bundesregierung ab

Von Kanzlerin Angela Merkel hörte man in der Angelegenheit nicht viel. Außer dass sie Seehofer in Schutz nimmt. Denn die Bremer Fälle seien ja vor seiner Zeit gewesen. Das Kanzleramt sei in der Debatte gänzlich abgetaucht, kritisieren die Kommentatoren in den Zeitungen. Wenn sich, wie Horst Seehofer immer wieder betont, die Ereignisse des Jahres 2015 nicht wiederholen dürfen, so müsse Transparenz bei Asylentscheidungen her.

Der Bildzeitungsjournalist Abdullah Khan berichtete von seiner Undercover-Recherche im BAMF aus dem Jahr 2016, und alles, was er aus dieser Behörde ans Tageslicht brachte, lässt sich in einem Wort zusammenfassen: CHAOS. Geradezu unfassbar allerdings seine Aussage, dass bei Asylbewerbern, die keine Fingerabdrücke abgeben wollten, zum Teil durch BAMF-Mitarbeiter einfach im hauseigenen Computersystem der Hinweis vermerkt wurde: „Beide Arme amputiert“.

Prof. Meuthen fasst zusammen:

Es ist völlig klar: Wer als Staatsdiener so etwas macht, der höhlt das letzte Vertrauen der Bürger in Rekordgeschwindigkeit aus – und öffnet gleichzeitig dem massenhaften Sozialmissbrauch durch illegal eingewanderte Sofort-Rentner genauso Tür und Tor wie der Zersetzung der inneren Sicherheit durch Gefährder und Terroristen.

Soll das noch unser Deutschland sein? Das Land, in dem wir laut Kanzlerdarstellerin Merkel „gut und gerne leben“? Das Land, welches sich einst als Hort von Recht und Ordnung verstand?

Nach mehr als 12 Jahren Merkel sind Recht und Ordnung leider Geschichte. Merkel-Deutschland ist vielmehr das Land, in dem kerngesunden illegalen Einwanderern von einer Bundesbehörde (!) attestiert wird, bei ihnen seien beide Arme amputiert – nur damit ihre wahre Identität nicht festgestellt werden kann.

Deutschland ist verrückt geworden – dank Merkel und ihrer willfährigen Helfer in Politik und Medien. Merkel muss weg!

2018_05_25 Die „bremer“ Anwaltskanzleien

Die als „bremer“ Anwaltskanzleien bezeichneten Kanzleien sind offenbar Teil der „bunten“ Multikultiwelt-

Ein multikulturelles Gaunerpärchen in der BAMF-Stelle in Bremen?

Die Dienststellenleiterin Ulrike B und „die Bremer Anwälte“.

Die „Bremer“ Anwälte waren der Hildesheimer Rechtsanwalt Irfan C. (39), dessen Oldenburger Kollege Cahit T. (41) 

Ein wenig recherchieren mit z.B. google „Bäckerbande: Ein Täter muss
hinter Gitter“ liefert Ergebnisse zum ersten „Anwalt“.

Ein wenig weiterrecherchieren mit z.B. google „Flüchtlinge dürfen Wohnsitz nicht mehr frei wählen“ liefert weitere Ergebnisse zum zweiten „Anwalt“.

2018_05_25 Weitere 200 Fälle aufgedeckt

Die Bundespolizei wird sich künftig an den Ermittlungen zur Aufklärung der Unregelmäßigkeiten in Bremen einschalten.

Die gegen ihren Willen versetzte Beamtin Josefa Schmid hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Affäre um unrechtmäßig ausgestellte Asylbescheide auf rund 200 weitere Fälle aufmerksam gemacht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Götz Frömming zu einem von Schmid verfassten Bericht hervor.

 

2018_05_23 Seehofer verbietet der Außenstelle des  Bamf in Bremen Ssylentschiede zu bescheiden 

Seehofer zieht eine erste Konsequenz aus dem Skandal und erteilt der Bremer Behörde ein Asylentscheidungs-Verbot.

Weiter hieß es, ein Bericht der internen Revision des Bamf vom 11. Mai zeige „deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“.

2018_05_22 Schmid geht gerichtlich gegen ihre Versetzung vor

Schmid legt Beschwerde gegen ihre Versetzung beim Oberverwaltungsgericht Bremen ein. Am Abend wird bekannt, dass der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg eine Anzeige wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gegen Cordt vorliegt. Ermittlungen würden geprüft werden, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

 

2018_05_21 Seehofer versucht sich nun an die Spitze der Aufklärer zu setzen

Seehofer sagt in einem Interview, er werde alles tun, „damit die Dinge ohne Ansehen von Personen oder Institutionen aufgeklärt werden, denn sie haben das Vertrauen in das Bamf beschädigt“. Er droht mit personellen Konsequenzen.

 

2018_05_19 Interne Email belegen, daß das Bamf früher Bescheid wusste

Es wird bekannt, dass das Bamf deutlich früher als bisher bekannt von möglichen Unregelmäßigkeiten wusste. Laut NDR, „Süddeutscher Zeitung“ und „Spiegel“ zeigen interne E-Mails, dass die Bamf-Zentrale schon früh von fragwürdigen Vorgängen Kenntnis hatte, diese aber allenfalls schleppend und offenbar nur widerwillig aufklären wollte. Ein Behördensprecher bestätigte die Existenz der E-Mails, bestritt aber, dass die Behördenleitung davon wusste.

 

2018_05_16 Eklat bei Josefa Schmids Vernehmung

Wie Merkur.de erfuhr, kam es bei der Zeugenvernehmung Schmids durch die Staatsanwaltschaft Bremen in der Bremer Bamf-Außenstelle zu einem Eklat.

Ein hochrangiger Mitarbeiter des Referats soll eine Vernehmung in ihrem ehemaligen Büro verhindert haben. Er soll sogar versucht haben, Schmids Tasche nach Unterlagen zu durchsuchen. Schmid soll ihm daraufhin auf die Finger gehauen haben. Schmid behauptet, nach wie vor nicht im vollständigen Besitz ihrer privaten Habseligkeiten zu sein, auch wichtiges Beweismaterial soll ihr entzogen worden sein. Das Bamf weist diese Behauptung in einer Reaktion zurück.

 

2018_05_08: Josepha Schmid wird versetzt, die Zahl der fraglichen Asylbescheide erhöht sich; das Bamf selbst ist verstrickt

Erste erkenntnisse der Staatsanwlatschaft driingen durch:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schmids Vorgängerin, weil diese mindestens 1200 Menschen zu Unrecht Asyl gewährt haben soll. Dem internen Bericht zufolge soll die Zahl der fragwürdigen Asylbescheide jedoch höher liegenund die Zentrale auch schon früher Hinweise darauf gehabt haben. Es bestehe der Verdacht, dass das Bamf die Affäre nicht aufklären wolle und selbst in diese verstrickt sei, schrieb Schmid.

Doch das Inneministerium sieht das ganz anders:

Der Bericht „reicht nicht aus, um die Vorwürfe zu belegen“, sagte eine Sprecherin in Berlin.

Doch diese Verteidigunsstrategie wird bald von der Realität überholt werden.

Währenddessen wird Josepha Schmid einer zwangsweisen Fürsorgemaßnahme unterzogen:

Der Vize-Präsident des Bamf, Ralph Tiesler, teilt Schmid die unverzügliche Versetzung nach Deggendorf mit. Schon am kommenden Tag soll sie sich dort einfinden. Dazu droht er bei Widersetzung der Anweisung mit disziplinarischen Maßnahmen (Mail liegt vor).

Schmid darf ihr Büro in Bremen nicht mehr betreten. Dort hat sie auch die Unterlagen deponiert, mit welchen sie ihre Vorwürfe belegen kann.

Es dränge sich der Verdacht auf, schreibt sie, „dass an einer echten Aufklärungsarbeit kein gesteigertes Interesse besteht, um nicht dem Ansehen des Bundesamtes zu schaden“. Sie vermute zudem, „dass auch die Zentrale selbst in die Angelegenheit verstrickt ist“. Dies stützt sie darauf, dass nach ihrer Erkenntnis immer wieder Bamf-Mitarbeiter auf mutmaßliche Unregelmäßigkeiten hingewiesen hätten, ohne dass dies zu konsequentem Durchgreifen geführt habe.

2018_05_03: Josefa Schmid wird durch die Bamf-Leitung bearbeitet 

Die Bamf-Leitung hat wohl in den letzten Tagen von Schmids Mitteilung an Mayer erfahren und läßt sie das spüren.

In einem weiteren „Personalgespräch“ fordert sie eine Erklärung von Schmid, warum diese die Unregelmäßigkeiten an das Innenministerium weiterleitete – auch für ihren Kontakt zur Staatsanwaltschaft muss sie sich rechtfertigen. Schmid erklärt, kein Vertrauen mehr in die Handlungen der leitenden Beamten des Bamf gehabt zu haben (Gesprächsprotokoll liegt vor).

 

2018_04_27: Josefa Schmid wird durch Vorgesetzte bearbeitet 

Schmid versichert an Eides statt, von einem Vorgesetzten mündlich eingeschüchtert worden sein:

Wenn noch ein weiterer Bericht über Sie im Zusammenhang mit dem Bremer Asylskandal veröffentlicht wird, werden Sie abgezogen. Mit dem Innenministerium des Bundes ist das so vereinbart“, soll dieser gedroht haben. Ob Seehofer von dieser Vereinbarung wusste, ist auch nach der Antwort seines Ministeriums offen. Das begründete die Versetzung nur ausweichend mit „Fürsorgegründen um die Beamtin“.

 

2018_04_20: Der Bamf-Skandal wird bekannt:

Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt Medienberichte, wonach die suspendierte Leiterin der Außenstelle Bremen in rund 1200 Fällen unrechtmäßig Asyl gewährt haben soll. Ermittelt wird auch gegen fünf weitere Beschuldigte, darunter drei Rechtsanwälte.

„Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Präsidentin Jutta Cordt eingeleitet. Unter dem Aktenzeichen 456 Js 57717/18 ermittelt die Behörde gegen die oberste Chefin des Bundesamtes wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.“

 

2018_04_19 Seehofer will an diesem Tag angeblich das erste Mal über die Vorfälle in Bremen informiert worden sein

An diesem Tag will Seehofer vom Skandal in Bremen erfahren haben. Das erklärt er öffentlich. Dazu erklärt das BMI: Seehofer habe durch

„eine auch an das BMI gerichtete polizeiliche Meldung der Zentralen Antikorruptionsstelle beim Senator für Inneres Bremen über die am 18. und 19. April vollstreckten Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft in den Räumen der Verdächtigen Kenntnis von den Vorgängen in der Bremer-Außenstelle erlangt.“

 

2018_04_06: Seehofer lobt in Nürnberg die „hervorragende Arbeit der Behörde“.

NÜRNBERG – Die Worte des Innenministers Seehofer in Nürnberg zum Bamf sind festhaltenswert:

Seehofer lobte die Arbeit des Bamf, das eine „eine Schlüsselfunktion bei der Bewältigung all der Fragen, die mit der Migration zusammenhängen, für uns in Deutschland hat“. Nach seinen Gesprächen am Freitag in der Behörde habe er einen „sehr guten“ Eindruck. „Hier wird hervorragende Arbeit geleistet“, sagte der Minister mit Blick auf die Beschleunigung von Asylverfahren.

Worte, die man sich angesichts dessen, was noch kommen wird merken sollte.

 

2018_04_05 Josepha Schmid kann nun Stephan Mayer den 99-seiten-Bericht mailen

Gleich in der Früh informiert Schmid Mayer per Mail und hängt der Mail den 99-seitige Bericht zu den von ihr entdeckten Vorfällen an. Mayer jedoch leitet diesen nicht an Seehofer weiter.

Warum er diesen nicht an seinen Chef Seehofer weiterleitete, beantwortet das Innenministerium mit Hinweis auf bereits veröffentlichte Interviews des Staatssekretärs: Demnach wollte er die übersandte Darstellung erst persönlich bewerten, ehe er sie weitergeben wollte. Aber:

„Die Darstellung findet aber Eingang in die Prüfung des Bamf“,

so das Ministerium. Es bleibt jedoch unerklärlich, warum Seehofer den Bericht nicht erhält, wenn er doch genau diese Behörde am darauffolgenden Tag besuchen wird.

 

2018_04_04 Stephan Mayer ruft Josepha Schmid zurück 

Mayer hält sein Versprechen und ruft Schmid zurück. Das Gespräch dauert, nach unseren Informationen, etwa 20 Minuten. Er sicherte ihr zu, so Schmid, Seehofer noch ins Bild zu setzen, bevor dieser das Bamf besucht.

Sie erhält nur sechs Minuten später die Antwort von Frau D.: „Wir werden Ihren Gesprächswunsch Herrn Ministerpräsident unterbreiten.“ Also Seehofer, der bis zum 13. März noch im Amt war. Von Schmid ist überliefert: „D. sagte mir auch zu, dass Horst Seehofer die Infos von ihr bekommen habe. Er müsse sich nun selber bei mir rühren, mehr könne sie nicht mehr machen.“ D. arbeitet mittlerweile für Seehofer im Berliner Innenministerium.

Das Bundesinnenministerium weicht auf Nachfrage aus, bezieht sich in seiner Antwort an unsere Redaktion auf die Folgen des ersten Anrufs Schmids im Bundesministerium des Innern (BMI) vom 14. März: Stephan Mayer, der parlamentarische Staatssekretär, sei darum gebeten worden, Schmid zurückzurufen. Das habe er am 4. April getan. „Die Abgabe von an den Minister gerichteten Terminanfragen, beispielsweise an Staatssekretäre, entspricht dem üblichen ministeriellen Verfahren.“ Laut Schmid folgten drei bis fünf weitere Anrufe an die Staatskanzlei. Doch eine Reaktion blieb aus.

Das ist neu: Bisher war nur aus Schmids Brief an Seehofer vom 13. Mai zitiert worden. Darin erklärte die 44-Jährige, sich bereits am 1. März an ihn gewandt zu haben. Der aufgetauchte E-Mail-Verkehr erhärtet nun den Verdacht, dass der CSU-Chef rund sechs Wochen früher vom Bamf-Skandal unterrichtet wurde, als er öffentlich zugibt.

 

2018_04_03 Josepha Schmidt ruft Stephan Mayer an

Schmid ruft Mayer auf eigene Faust an. Der verspricht einen Rückruf am nächsten Tag. Es sollte die erste Reaktion auf Schmids drängen sein – nach über einem Monat.

 

2018_03_30 Joepha Schmid schickt Seehofer eine SMS

Am 30. März schickte Schmid nach eigenen Angaben eine SMS auf Seehofers Handy mit der Nachricht:

„Wir müssen Ihnen dringend persönlich und bitte absolut vertraulich (…) ungeheuerliche Vorgänge in einer unglaublichen Dimension mit Beweismitteln übergeben, die man nicht ignorieren kann, um gewaltigen Schaden für das ganze Land abzuwenden.“

Eine Reaktion blieb offenbar aus.

 

2018_03_Anfang Joepha Schmid will „Größten flüchtlingsskandal der Republik“ Seehofer zur Kenntnis geben

„Ab Anfang März versuchte Schmid nach eigenen Angaben, mit Horst Seehofer zu sprechen, der damals sein Amt als Bundesinnenminister noch nicht angetreten hatte. Gegenüber seinen Mitarbeitern in der Staatskanzlei (Seehofer war zu dem Zeitpunkt noch bayerischer Ministerpräsident) soll sie vom „größten Flüchtlingsskandal der Republik“

gesprochen haben, den sie Seehofer persönlich schildern wolle. Doch dieser wird abgeschirmt.

 

2018_02_25 Josepha Schmid listet in ihrem Abschlussbericht 3332 Mängel in Bremen auf

Schon am 25. Februar hatte Schmid einen 99 Seiten starken Bericht fertiggestellt gehabt. In diesem Bericht listet sie 3332 fragwürdige positive Asyl-Entscheidungen auf.

Ihre andere Vorgabe „möglichst geräuschlos“ vorzugehen erfüllte sie aber nicht, ganz im Gegenteil;

 

2018_02 Rollcontainer eines im Urlaub befindlichen Qualitätssicherers aufgebrochen

BREMEN – In Abwesenheit eines Mitarbeiters der Qualitätssicherung wurde dessen Rollcontainer aufgebrochen. Eine Anzeige wurde durch das Bamf nicht gestellt.

Im Februar 2018 soll auch ein Rollcontainer eines Mitarbeiter aus der Qualitätssicherung in Bremen aufgebrochen worden, während dieser im Urlaub war. Er wurde im Keller der Behörde gefunden. Alle Unterlagen waren noch darin. Auf eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verzichtete das Bamf. Wie die Beschädigung des Containers zustande kam, sei nicht bekannt, heißt es in einer Email eines Vertrauten der ehemaligen Bremer Chefin Ulrike B., gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt (Email liegt vor). Hintergrund: Eine Anzeige eines Mitarbeiters einer Behörde kommt nicht in Frage, da eine solche immer nur das Amt (Leitung oder Beauftragte) selbst stellen darf.

 

2018_01

Josepha Schmid ist die frühere Chefin der Deggendorfer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Im Januar wurde sie nach Bremen entsandt um den Gerüchten über massive Unregelmäßigkeiten in der bremer Bamf-Außenstelle nachzugehen.

Kaum angekommen, wurde fündig und meldete, dass es dort über Jahre nicht nach Recht und Gesetz zugegangen sei, doch ihre Botschaft wollte keiner hören.

 

2017_10 Die Partei die Linke stellt im Bundestag eine kleine Anfrage zu den Abweichungen in der Asylgewährung

Dabei hatten Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE auf eine kleine Anfrage im Oktober 2017 eine Antwort der Bundesregierung erhalten, die schon damals Hinweise geben konnte auf die eklatanten Unterschiede nach Bundesländern, was die Entscheidungen bezogen auf die selben Gruppen von Antragstellern angeht.

Neben Bremen besonders auffällig hier positive Entscheidungen aus dem Saarland, die teilweise mehr als doppelt so hoch waren wie die von Ländern wie Berlin und Niedersachsen. Ähnliches gilt für Sachsen-Anhalt aber auch für weitere Bundesländer.

Sortiert sieht das am Beispiel syrischer Antragsteller im ersten Halbjahr 2017 folgendermaßen aus (Vorab erwähnt werden muss hier, dass die tatsächliche Asylberechtigung fast durchgängig unter ein Prozent liegt. Wir sprechen hier also lediglich über Anerkennungen nach § 3 I AsylG bzw. über subsidiären Schutz gemäß §4 I AsylG.):

Nach § 3 I AsylG sind die Anerkennungsquoten bestimmter Länder zunächst vergleichbar: Niedersachsen 31,5 %, Rheinland-Pfalz, 33,2 %, Sachsen 34, 6 %, Schleswig-Holstein 31,1 % und Baden-Württemberg mit 33,5 %. Dann kommen die Ausreißer mit Bremen 52,1 %, Mecklenburg-Vorpommern 42,1 %, Saarland 47,1 % und Sachsen-Anhalt mit 47,2 %.

Was Afghanen, Iraner, Iraker und Asylbewerber aus Eritrea anbelangt, erscheint es sogar völlig schleierhaft, wie es möglich sein konnte, dass in Bremen doppelte bzw. dreifach höherer Anerkennungsquoten in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linkspartei schon im Oktober 2017 dokumentiert vorlagen und dennoch keine massiven Irritationen auslösen konnten.

Noch mehr, wenn die Bundesregierung diese Unterschiede mit so lapidaren Sätzen erklärt, wie diesem hier: „Grundsätzlich ist das Asylverfahren eine individuelle Einzelfallprüfung, in der sich auch bei Personen aus gleichen Herkunftsländern die individuellen Umstände deutlich unterscheiden können.“ Und abschließend sogar noch befand: „Ein Vergleich der Länder sowie eine Generalisierung der Schutzquote auf z. B. eine Volksgruppe oder Religion sind aus den genannten Gründen nicht möglich.“ Und das als Nachsatz unterhalb einer Statistik, die beispielsweise feststellt, dass in Bremen 75,3 Prozent der Iraner anerkannt wurden (nach § 3 I AsylG), in Brandenburg hingegen nur 29,7 Prozent und in Bayern 29,1 Prozent.

Wer also diesen BAMF-Skandal auf Bremen beschränken will, greift nicht weit genug. Die Hinweise, die schon im Oktober 2017 dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorlagen, hätten schon damals  eine bundesweite Überprüfung absolut notwendig erscheinen lassen.

 

2016 Frank-Jürgen Weise baut für Angela Merkel das Bamf um

Gegen Bedenken und Widersprüche des von Thomas de Maizière geführten Bundesinnenministeriums setzt Weise sich teilweise hinweg. Ihm ging es darum, die „Flüchtlinge“ möglichst rasch in einen Sprachkurs zu stecken, unabhängig von ihrer Anerkennung und ihrer Bleibeperspektive. Viele Beamten sahen das anders: Wer sich unberechtigt hier aufhalte und gar nicht bleiben dürfe, brauche auch keine Sprachkurse, die ja auch wieder Geld kosten. Außerdem sei das Ganze ja völlig widersinnig. Weise dagegen plädierte auch für eine schnelle Familienzusammenführung, weil dies angeblich die Integration fördere.

Auch hier wurde wieder das wahre Ziel deutlich: möglichst viele in möglichst kurzer Zeit nach Deutschland einreisen lassen und so schnell wie möglich „integrieren“. Der gesamte Staat wurde immer mehr zu einem gigantischen Logistikunternehmen. Schon lange ging es nicht mehr um das Ob – ob immer mehr kultur-, wissenschafts-, demokratiefremde Immigranten aufgenommen werden -, sondern nur noch um das Wie – wie dies so effizient wie möglich umgesetzt werden könne. Und dafür standen insbesondere drei Namen: die beiden CDU-Politiker Merkel und Altmaier sowie der Macher Frank-Jürgen Weise. Nun zurück zu dem Schreiben des BAMF-Personalrates.