BERLIN – Am 17.10.2018 kam der Bundestag zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen.
57. Plenarsitzung vom 17. Oktober 2018
TOP 1 Regierungserklärung: Europäischer Rat u. ASEM-Gipfel
„Fehlerhafte Insolvenzverfahren“
Die Bundesregierung stellt sich laut Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) auf einen ungeordneten Brexit ein. Obgleich sie weiterhin die Möglichkeit sehe, „ein gutes und tragfähiges Abkommen“ mit Großbritannien auszuhandeln, müsse sich Deutschland auf alle Szenarien vorbereiten, sagte Merkel am Mittwoch, dem 17. Oktober 2018, in ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag, kurz vor ihrer Abreise nach Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten dort bis Freitag, 19. Oktober, über ein Brexit-Austrittsabkommen sowie über Migration, innere Sicherheit und die Zukunft der Eurozone. Außerdem findet in der belgischen Hauptstadt vom 17. bis 18. Oktober der zwölfte Europa-Asien-Gipfel (Asem) statt.
„Die Tücke liegt im Detail“
„Die Tücke liegt im Detail“, betonte Merkel mit Blick auf die ungelöste Frage zwischen der EU und Großbritannien, wie in Zukunft die Grenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem zu Großbritannien gehörenden Nordirland geregelt sein soll. Die Integrität des europäischen Binnenmarktes müsse ebenso gewahrt bleiben wie das Karfreitagsabkommen, demzufolge die Grenze offengehalten werden muss.
Bei den Vorbereitungen der Bundesregierung geht es laut Merkel um konkrete Fragen wie den Status der rund 100.000 britischen Staatsbürger in Deutschland, aber auch darum, Behörden zu unterstützen, auf die durch den Brexit neue Anforderungen und Belastungen zukommen.
„Umgang mit Brexit-Votum unfair und unverantwortlich“
AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel warf EU und Bundesregierung vor, an Großbritannien ein Exempel zu statuieren. Der Umgang mit dem Brexit-Votum sei „unfair und unverantwortlich“, daran ändere auch die gerade „halbherzig beschlossene“ Verlängerung der Übergangsfrist nach dem Brexit nichts.
Es sei im Interesse Deutschlands, den freien Warenaustausch sicher und auf Augenhöhe zu regeln und den freien Personenverkehr neu zu fassen, um den freien Zugang in die nationalen Sozialsysteme zu unterbinden. Der EU-Kommission müssten außerdem „legislative Hoheitsrechte“ entzogen werden, forderte Weidel.
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
Die Zahl der Verkehrstoten ist auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Verkehrszählung 1950 gesunken. Das geht aus dem Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2016/2017 hervor, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am Mittwoch, 17. Oktober 2018, in der Regierungsbefragung des Bundestages vorgestellt hat.
TOP 3 Fragestunde
Auf die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 17. Oktober 2018, die Fragestunde, in der die Bundesregierung schriftlich eingereichte und mündlich vorgetragene Fragen von Abgeordneten (19/4945) beantwortete. Sie dauerte etwa zwei Stunden. Vertreter der Bundesregierung beantworteten Fragen der Abgeordneten, die getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen wurden.
58. Plenarsitzung vom 18. Oktober 2018
TOP 4 KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz
Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (19/4947) vor, über das der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, in erster Lesung beraten hat. Mit diesem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ sollen zudem bundesweit soziale Staffelungen der Kita-Gebühren ermöglicht werden beziehungsweise einkommensschwache Familien von den Gebühren befreit werden können.
Ebenfalls beraten wurde ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ (19/5078). Alle Initiativen sind im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen worden.
AfD: Finanzierung des Gesetzes ist unzureichend
Der AfD-Parlamentarier Martin Reichardt kritisierte, Eltern hätten Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, obwohl dies im Grundgesetz eindeutig so vorgesehen sei. Von den linken Parteien im Bundestag – SPD, Grüne und Linke – aber auch von Teilen der CDU würden Frauen als nicht emanzipiert diffamiert, wenn sie sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu betreuen.
Noch immer werde die von Eltern geleistete Erziehungsarbeit nicht honoriert. Die Finanzierung des „Gute-Kitas-Gesetzes“ sei völlig unzureichend, monierte Reichardt. In den kommenden Jahren fehlten bundesweit rund 300.000 Kita-Erzieher.
TOP 5 Änderung des Asylgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der auf die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ abzielt (19/957), in namentlicher Abstimmung mit 496 Stimmen gegen 154 bei einer Enthaltung abgelehnt. Ein von der FDP zum eigenen Antrag vorgelegter Änderungsantrag (19/5079), der die Aufnahme Georgiens in den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten verlangt, wurde zuvor ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 580 Stimmen gegen 80 bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/4979).
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD für einen Sechs-Punkte-Plan zur Förderung der Rückführung syrischer Flüchtlinge (19/48). Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/1411) zugrunde.
TOP 6 Qualifizierungschancengesetz
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes (19/4948) der Bundesregierung für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag am Donnerstag, den 18. Oktober 2018, in erster Lesung beraten hat. Während die Koalition die Entlastung der Bürger hervorhob, kritisierte die Opposition die Weiterbildungsförderung als unzureichend.
Gesetzentwurf der Regierung
Zu den Maßnahmen des Gesetzentwurfes gehört zum einen eine Ausdehnung der Weiterbildungsförderung: Sie soll unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße für jene Beschäftigten ermöglicht werden, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sein werden oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die Förderung soll auch für aufstockende Leistungsbezieher im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gelten. Für alle anderen Bezieher von Arbeitslosengeld II soll es eine bessere Weiterbildungsberatung durch die BA geben. Bedingung der Kostenübernahme durch die BA ist jedoch eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber.
Darüber hinaus wird die Rahmenfrist, innerhalb derer man die Mindestansprüche für Arbeitslosengeld erwerben muss, wird auf 30 Monate erweitert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen für Betriebe, für die Saisonarbeit einen besonders hohen Stellenwert hat, die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzzeitige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beibehalten werden.
AfD: Mehr Geld für schlechte Kurse
Jörg Schneider (AfD) kritisierte den Gesetzentwurf als Fortsetzung der derzeitigen Politik im System des Arbeitslosengeldes II, in dem es viel zu wenig passgenaue Qualifizierungslösungen für die Arbeitslosen gebe.
„Schlechte Kurse, denen nicht die passenden Teilnehmer zugeordnet werden. Dafür soll es nun noch mehr Geld geben“, so sein Resümee.
TOP 7 Hochschulfinanzierung
Hochschulen sollen künftig stetig auch durch den Bund finanziert werden; dies soll das Ergebnis der aktuellen Verhandlungen für eine Verlängerung des Hochschulpaktes sein: Darin waren sich in einer entsprechenden Debatte des Bundestages am Donnerstag, 18. Oktober 2018, alle Fraktionen außer der AfD einig. Über die konkrete Ausgestaltung der neuen Vereinbarung gibt es jedoch deutlich Dissens, sowohl zwischen Koalition und Opposition als auch innerhalb der schwarz-roten Koalition.
AfD: Bund soll sich aus der Finanzierung zurückziehen
Für die AfD, die ebenfalls einen Antrag (19/5043) vorgelegt hat, sagte Dr. Götz Frömming (AfD), man habe gelesen, die Ministerin habe eine Dynamisierung „brüsk abgelehnt“ – seine Fraktion stimme dem zu. Obwohl der Bund in den vergangenen Jahren Milliarden für den Hochschulpakt ausgegeben habe, sei dieser keine Erfolgsgeschichte.
Die Betreuungsrelation an den Hochschulen sei schlecht, die Ergebnisse mittelmäßig und auf eine „deutsche Universität mit Weltrang“ warte man bisher vergeblich. Es gebe an den Hochschulen zu viele Studierende, „die dort nicht hingehören“, jeder Dritte breche das Studium ab. Daher seien „bessere Steuerungselemente“ nötig; grundsätzlich solle sich der Bund aus der Grundfinanzierung der Hochschulen allmählich zurückziehen.
TOP 8 Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
Der Bundestag führt die sogenannte Brückenteilzeit für Arbeitnehmer ein, wie sie ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (19/3452) vorsieht. Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 18. Oktober 2018, mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP bei Stimmenthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dafür gestimmt. Abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit von 525 Stimmen bei 63 Enthaltungen und 63 Ja-Stimmen ein Änderungsantrag der Grünen (19/5104) zu dem Regierungsentwurf. Die Grünen kritisieren darin, dass der Anspruch auf Brückenteilzeit nur für Beschäftigte geschaffen würde, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die mehr als 45 Beschäftigte haben. Dadurch würden Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, keinen Anspruch auf Brückenteilzeit erhalten.
TOP 9 Entwicklungshilfe bei unkooperativen Staaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel: „Entwicklungshilfe bei unkooperativen Staaten“ (19/5042) debattiert. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
„Entwicklungsleistungen kürzen oder streichen“
Die AfD-Fraktion will, dass Staaten, die bei der Rücknahme ihrer in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigten Staatsbürger nicht kooperieren, Entwicklungsleistungen so lange gekürzt und letztlich gestrichen werden, bis diese Staaten wieder Ausweisdokumente ausstellen, die eine Ausweisung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland möglich macht. Außerdem solle die Bundesregierung regelmäßig bewerten, in welchem Maße und in welchem Zeitrahmen Staaten ihre in Deutschland ausreisepflichtigen Bürger wieder aufnehmen.
Zur Begründung heißt es, Rückführungen scheiterten auch daran, dass sich die Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen weigern, für diese Personen Personaldokumente bereitzustellen. Bei diesen Staaten handele es sich fast ausschließlich um Entwicklungsländer, die Empfänger deutscher Entwicklungsleistungen sind. (vst/hau/vom/18.10.2018)
TOP 10 GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (19/4454, 19/4552) in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke zugestimmt. Damit wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt.
AfD: Kostendeckende Beiträge zur GKV für Alg-II-Bezieher
Abgelehnt wurde ebenfalls der von der AfD-Fraktion vorgelegte Antrag, der die Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) fordert. Der Bund zahle für die Alg-II-Bezieher und sogenannte Aufstocker Beiträge in den Gesundheitsfonds ein. Diese Beiträge deckten nicht die Leistungsausgaben, schreibt die Fraktion.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Einführung kostendeckender Beiträge für diese Versichertengruppe müsse umgesetzt werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Unterdeckung der GKV-Leistungsausgaben für Alg-II-Empfänger vom Bund innerhalb der nächsten zehn Jahre vollständig ausgeglichen werde.
https://www.youtube.com/watch?v=2bqrl-NrDMQ
TOP 11 Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors
Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag, 18. Oktober 2018, 361 Abgeordnete für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/5051) zum Antrag der Bundesregierung (19/4719). 294 Abgeordnete stimmten mit Nein, vier enthielten sich. Der Haushaltsausschuss hatte einen Bericht zur Finanzierung nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5117) vorgelegt. Einen Entschließungsantrag der Linken (19/5080) lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Keine Mehrheit fand die AfD-Fraktion mit ihrer Forderung zur „Rückholung aller Bundeswehreinheiten aus dem Irak“ (19/4842). Ebenfalls in namentlicher Abstimmung wandten sich 571 Parlamentarier entsprechend einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/5052) gegen den AfD-Antrag, 84 Abgeordneten stimmten für diesen, es gab keine Enthaltung.
AfD: Mandat auf tönernen Füßen
Rüdiger Lucassen (AfD) kritisierte, dass das Mandat auf „tönernen Füßen“ stehe. Der Einsatz erfolge nicht in einem System kollektiver Sicherheit etwa im Rahmen der UN, der EU oder der Nato, wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen aus dem Jahr 1994 fordere.
„Ein Erbitten der irakischen Regierung kann doch nicht die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes außer Kraft setzen!“ Die Bundesregierung wisse überdies nicht, mit welcher Regierung sie es in Bagdad demnächst zu tun haben werde. Das sei eine „politische Waghalsigkeit“, die sich die Union und SPD früher niemals geleistet hätten.
TOP 12 StGB – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise die Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Über die drei Gesetzentwürfe der Fraktionen (FDP: 19/820, Die Linke: 19/93, Bündnis 90/Die Grünen: 19/630) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, beraten.
Grundlage waren die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorgelegten Berichte nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages (zum Gesetzentwurf der FDP: 19/5049, zum Gesetzentwurf der Linken: 19/5048, zum Gesetzentwurf der Grünen: 19/4878). Danach kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Falls verlangt, muss der Bericht auch auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden.
TOP 14 Kindergeld für im Ausland lebende Kinder
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, den Antrag der AfD-Fraktion (19/2999), das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder zu indexieren, also an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen, abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 78 Abgeordnete für den Antrag, 548 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Zum Antrag hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/4883) vorgelegt.
Im Antrag der AfD-Fraktion wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem andere EU-Mitgliedsland befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anpasst.
AfD: Kindergeldzahlungen seit 2010 „fast verzehnfacht“
Im Antrag der AfD-Fraktion heißt es weiter, die Zahl der Kinder im EU-Ausland, für die Kindergeld gezahlt wird, habe sich seit 2010 von 61.615 auf 215.499 Ende letzten Jahres erhöht.
Seit 2010 hätten sich die jährlichen Überweisungen auf ausländische Konten auf 343 Millionen Euro fast verzehnfacht. Das jährliche Einsparpotenzial bei einer Indexierung sollte zwischen 150 und 200 Millionen Euro liegen. (hle/hau/18.10.2018)
TOP 15 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, den Regierungsentwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (19/3930) angenommen und damit die Sätze der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 geändert. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5102 neu) zugrunde, der noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (19/5110, 19/5111) abgelehnt. Nur die Grünen hatten die beiden Vorlagen der Linken unterstützt.
Darüber hinaus überwies das Parlament einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßige Lkw-Maut mit nachhaltigen Anreizen und Technologieoffenheit“ (19/4921) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
TOP 18 Atomwaffenverbotsvertrag
Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, einen Antrag der Linksfraktion (19/98) mit der Forderung, Deutschland solle dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, abgelehnt. Dazu hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (19/1734) vorgelegt.
In ihrem Antrag wirft die Linksfraktion der Bundesregierung vor, sich zwar außenpolitisch zu einer Welt ohne Atomwaffen zu bekennen, „jedoch während des gesamten Prozesses der Ausarbeitung des Vertrags keinerlei Anstrengungen“ unternommen zu haben, diesen zu unterstützen. „Sie hat die Vertragsverhandlungen boykottiert und in der entscheidenden Abstimmung in der UN-Vollversammlung dem Vertrag ihre Zustimmung verweigert“, kritisiert die Linksfraktion im Antrag.
TOP 19 Mobilitätsforschung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Mobilitätsforschung vorantreiben und ganze Städte und ländliche Regionen als Experimentierräume fördern, um dort ganzheitliche und substantielle Veränderungen im Sinn einer umwelt- und klimagerechten Verkehrswende zu ermöglichen. Einen dahingehenden Antrag (19/3160) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
TOP 22 Verordnung über Feuerungsanlagen
Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/4080, 19/4325 Nr. 2) zugestimmt, mit der die sogenannte MCP-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt wird. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/5107) vor.
59. Plenarsitzung vom 19. Oktober 2018
TOP 25 Regelungen über die zulässige Miethöhe
Erneut auf der Tagesordnung des Bundestages stand am Freitag, 19. Oktober 2018, die Mietpolitik der Bundesregierung. Die Abgeordneten berieten diesmal den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (19/4672) und einen Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem der Mietanstieg gestoppt, Mieter besser geschützt und Verdrängung verhindert werden soll (19/4885). Nach einer gut einstündigen kontroversen Diskussion wurden beide Vorlagen an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
AfD: Gesetz verhindert Neubau
Jens Maier (AfD) sagte, er verstehe nicht, wieso eine bereits gescheiterte Mietpreisbremse verbessert werden soll.
Mit dem Gesetz werde die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verändert. Es verhindere den Neubau durch private Investoren und schaffe eine Fülle an neuer Bürokratie. Das Gebot der Stunde heiße: Bauen, Bauen, Bauen.
TOP 26 Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit
Mit einem umfangreichen Forderungskatalog zur Änderung des Straf- und Ausländerrechts stößt die AfD-Fraktion im Bundestag auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen. Dies wurde am Freitag, 19. Oktober 2018, im Parlament bei der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion (19/5040) deutlich.
Gesetzentwurf der AfD-Fraktion
Danach soll die Revision als Rechtsmittel abgeschafft werden und Urteile „künftig grundsätzlich nur noch im Wege der Annahmeberufung anfechtbar sein“. Eine Untersuchungshaft soll dem Entwurf zufolge auch über sechs Monate ausgedehnt werden können, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Lockerungen beim Strafvollzug will die AfD-Fraktion „an deutlich höhere Anforderungen geknüpft“ sehen.
Wie sie AfD-Fraktion in der Vorlage ausführt, umfasst die von ihr vorgesehene Änderung im Strafgesetzbuch „ein deutliches Heraufsetzen der Anforderungen an die verminderte Schuldfähigkeit und an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilungen von mehr als einem Jahr“. Ferner solle es mit Strafurteil künftig möglich sein, auch die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung anzuordnen, wenn der Täter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen ist.
In das Asylgesetz soll nach den Vorstellungen der AfD eine Präventivhaft eingeführt werden, „die solange andauert, wie von dem Ausländer eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit ausgeht“. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip („ius soli“) abzuschaffen.
AfD: Verfahrensstau an den Gerichten abbauen
In der Debatte beklagte der AfD-Abgeordnete Roman Reusch, die Strafjustiz in Deutschland sei insgesamt nicht mehr in der Lage, die ihr vom Gesetz zukommende Rolle bei der Bewahrung der inneren Sicherheit ausreichend zu erfüllen. Notwendig seien Maßnahmen, „die sofort wirken und den Verfahrensstau an den Gerichten helfen abzubauen“.
Zur geforderten Abschaffung der Revision sagte Reusch, es sei eine „irrsinnige Zumutung für alle Beteiligten“, monate- und jahrelange Verfahren nochmals von vorne verhandeln zu müssen. Reusch forderte zudem, bei Heranwachsenden ausnahmslos Erwachsenenrecht anzuwenden, und warb für einen Haftgrund für Straßenraub und „Messerattacken“.
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