60.;61.;62 Plenarsitzung des Bundestags ab 7.11.2018: Die Reden der AfD-Bundestagsabgeordneten

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BERLIN – Am 7.11.2018 kam der Bundestag zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen. Als Titelbild haben wir Claudia Moll (SPD) ausgewählt. Claudia Moll hielt es nicht aus, sich die von der AfD bereitgestellten Fakten anzuhören und reagierte – wie zu erwarten war – mit Hass und Emotionen, statt mit Fakten.

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60. Plenarsitzung vom 7. November 2018

TOP 1 Vereinbarte Debatte: Gleichwertige Lebensverhältnisse

„Fehlerhafte Insolvenzverfahren“

Arbeitslosenquote, Mieten, Zugang zu schnellem Internet: Deutsche Städte und Regionen weisen in verschiedenen Punkten große Unterschiede auf, auch wenn das Grundgesetz es als Aufgabe des Staates definiert, für gleichwertige Lebensverhältnisse im Land zu sorgen. Dies sei eine „titanische Aufgabe“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einer Vereinbarten Debatte des Deutschen Bundestages am Mittwochnachmittag, 7. November 2018. Grundsätzlich waren sich die Redner aller Fraktionen einig: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

AfD setzt auf ländlichen Raum

Die AfD will sich bei der Erreichung gleichwertiger Lebenschancen auf den ländlichen Raum konzentrieren. So sagte Enrico Komning, die deutsche dörfliche Kultur mit ihrer „bäuerlichen Tradition“ müsse erhalten bleiben, ergänzt durch einen starken Mittelstand und lebendige Start-ups.

Die Daseinsvorsorge sei eine Kernaufgabe des Staates, die Bundesregierung aber habe den ländlichen Raum über Jahre „links liegen gelassen“. Über eine Abschaffung der Grundsteuer könne man Familien dazu motivieren, aufs Land zu ziehen, Handwerksbetriebe müssten aus den Gewerbegebieten zurück in die Ortskerne.

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TOP 2 Fragestunde

Keine Videos

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Top 3 Befragung der Bundesregierung

00:00 Steffen Kotré AfD 02:44 Tino Chrupalla AfD 06:22 Dr. Christian Wirth AfD 09:05 Markus Frohnmaier AfD

 

ZP1 Aktuelle Stunde zu Cum-Ex-Gestaltungen

Mehr Personal bei den deutschen Finanzbehörden und ein „europäisches Finanz-FBI“ gegen Steuertricksereien hat der Abgeordnete Fabio de Masi (Die Linke) am Mittwoch, 7. November 2018 im Bundestag gefordert. Das Parlament befasste sich auf Verlangen seiner Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Verhalten der Bundesregierung bei der Information europäischer Partner über Cum-Ex-Gestaltungen“. Es geht dabei um Aktien mit („Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenansprüche, die derart rasant die Besitzer über Staatsgrenzen hinweg wechselten, dass der Fiskus in diesem Verwirrspiel teils mehrfach die Kapitalertragsteuer rückerstattete.

Stefan Keuter (AfD) meinte, Schuld an der Ausplünderung der deutschen Steuerzahler seit 2002 sei nicht nur der Betrüger, sondern „auch derjenige, der den Betrug zulässt“, also die Bundesregierung und besonders der Finanzminister. Schwächen der Gesetze seien „zügig abzustellen“.

Der „eigentliche Skandal“ ist nach Keuters Ansicht, dass dies zehn Jahre gedauert habe. „Bedarf es immer erst investigativer Journalisten?“, fragte er. Im Finanzministerium müssten Stellen für solche Nachforschungen geschaffen werden. Von der EU sei „nicht viel zu erwarten“.

 

61. Plenarsitzung vom 8. November 2018

TOP 4 Gesetzliche Rentenversicherung

Der Bundestag hat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung(19/466819/5412) am Donnerstag, 8. November 2018, den Weg für zahlreiche Änderungen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in namentlicher Abstimmung frei gemacht und angenommen. Das Plenum votierte für die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/5586) mit 362 Ja-Stimmen, gegen 222 Nein-Stimmen bei 60 Enthaltungen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, eine doppelte Haltelinie für das Rentenniveau und den Beitragssatz einzuführen: Bis 2025 soll demnach das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Dafür verpflichtet sich der Bund, zusätzlich zu den ohnehin steigenden Bundesmitteln, in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung für Erwerbsminderungsrentner durch eine verlängerte Zurechnungszeit. Dies gilt jedoch nur für Renten-Neuzugänge ab 1. Januar 2019. Eltern erhalten außerdem für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres Jahr Erziehungszeit für die Rente anerkannt. Geringverdiener werden bis zu einem Bruttomonatsverdienst von 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlastet, ohne, dass sich das negativ auf ihre Rentenanwartschaften auswirken soll.

AfD: Es müssen Steuermittel verwendet werden

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) kritisierte, dass ab 2019 erneut Milliarden Euro Beitragsgelder für Leistungen ausgebeben würden, für die vorher keine Beiträge gezahlt worden seien.

Die nun geplanten Leistungen des Gesetzes seien versicherungsfremde Leistungen und müssten entsprechend aus Steuermitteln finanziert werden, sagte sie. Außerdem forderte sie, die Mütterrente künftig nicht mehr mit der Grundsicherung zu verrechnen.

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TOP 5 Der UN Migrationspakt

Die Mehrheit der Bundestagsfraktionen verteidigt den Globalen Migrationspakt (GCM), den die Vereinten Nationen Anfang Dezember in Marokko auf den Weg bringen wollen. Gegen die massive Kritik der AfD unterstützen Union, SPD, FDP, Linke und Grüne die Unterzeichnung des rechtlich nicht bindenden Abkommens durch die Bundesregierung. Die Staaten vereinbaren darin, in der Migrationspolitik enger zusammenzuarbeiten und globale Standards im Umgang mit Migranten durchzusetzen. Die AfD lehnt den Pakt ab und fordert die Bundesregierung auf, ihm nicht beizutreten. Einen entsprechenden Antrag (19/5530) überwies das Plenum am Donnerstag, 8. November 2018, zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss.

Die übrigen Fraktionen warfen der AfD Falschmeldungen und einen „Propagandafeldzug“ vor. FDP und Bündnis 90/Die Grünen legten Anträge vor, in denen sie die Bundesregierung bestärken, dem Pakt zuzustimmen. Auch diese Vorlagen wurden an den Auswärtigen Ausschuss überweisen. Der Antrag der Grünen fordert die „Umsetzung des Global Compact for Migration – Globale Standards für die Rechte von Migrantinnen und Migranten stärken“ (19/5547). Die FDP fordert einen Entwurf eines Einwanderungsgesetzes von der Regierung (19/5534). Die Anträge wurden zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

AfD warnt vor Einwanderung in die Sozialsysteme

AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland warnte in der hitzigen Debatte vor einer „Einwanderung in die Sozialsysteme“ und einer „Preisgabe von Souveränität“ als Folge des Abkommens.

Millionen von Menschen aus Krisenregionen würden durch den Pakt „angestiftet, sich auf den Weg zu machen“, aus einem Nationalstaat werde ein „Siedlungsgebiet“. Für seine Aussagen wurde Gauland fraktionsübergreifend kritisiert.

 

 

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TOP 6 Einstufung als sichere Herkunftsstaaten

Eine Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens sowie Georgiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten bleibt im Bundestag weiter umstritten. Dies wurde am Donnerstag, 8. November 2018, im Bundestag bei der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (19/5314) deutlich. Drei Wochen nach der Ablehnung eines FDP-Vorstoßes im Parlament für eine solche Einstufung Georgiens und der drei nordafrikanischen Maghreb-Staaten bekräftigten Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Gegensatz zu den übrigen Fraktionen ihr Nein zu der  Regierungsvorlage.

AfD: Druck auf die Maghreb-Staaten erhöhen

Auch aus Sicht des AfD-Abgeordneten Lars Herrmann „spricht nichts dagegen, Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen“. Der „von der Bundesregierung erhoffte Effekt, Deutschland als Zielland unattraktiv zu machen“, werde jedoch allein mit dieser Maßnahme nicht erreicht.

Vielmehr werde eine „Verbesserung erst spürbar sein“, wenn gleichzeitig der Druck auf die Maghreb-Staaten merklich erhöht werde, ihre Staatsbürger wieder zurückzunehmen, und wenn Deutschland eine konsequente Abschiebungspolitik betreibe. Alle Abschiebungen brächten jedoch nichts, „wenn die Betroffenen problemlos wieder nach Deutschland einreisen können“.

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TOP ZP6 Aktuelle Stunde zur Zukunft des INF-Vertrages

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 8. November 2018, auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in einer Aktuellen Stundeüber die bevorstehenden Gespräche zwischen US-Präsident Donald Trump und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Zukunft des INF-Vertrages als Kernelement europäischer Sicherheit beraten. Dabei zeigten sich die Fraktionen besorgt über die Ankündigung der US-Regierung, aus dem Vertrag auszusteigen. Mit dem 1987 zwischen den USA und der damaligen UdSSR geschlossenen Vertragswerk („Intermediate Range Nuclear Forces“ – nukleare Mittelstreckensysteme) ist damals eine komplette Kategorie von landgestützten konventionell wie nuklear bestückbaren Trägersystemen verboten und außer Dienst gestellt worden, die zuvor mit Reichweiten zwischen 500 bis 5.500 km vor allem Ziele in Europa bedroht haben.

Meilenstein der Rüstungskontrolle

In der Aktuellen Stunde bezeichnete Außenminister Heiko Maas (SPD) den Vertrag als einen „Meilenstein“, der belege, dass Verständigung auch in Zeiten extremer Konfrontation möglich sei. „Wir wollen den INF-Vertrag erhalten, weil wir nicht wollen,  dass Deutschland oder irgendein anderes Land in Europa zum Schauplatz einer nuklearen Aufrüstungsspirale wird.“ Voraussetzung sei, dass die EU-Mitglieder zwar „mit einer Stimme“ sprechen, dass sie und Russland aber anderseits „längst verlorenes Vertrauen“ wieder aufbauen. „Dauerhafte Sicherheit auf unserem Kontinent kann es nur mit und nicht gegeneinander geben.“ Maas sprach sich zudem für eine Initiative für ein Transparenzregime über Marschflugkörper und Mittelstreckenraketen aus, das weltweit für Vertrauen sorgen und nicht nur die USA und Russland binden soll.

Armin-Paulus Hampel (AfD) sagte, dass es in den 1980er Jahren das Abschreckungspotential der Nato-Staaten gewesen sei, dass die INF-Einigung letztlich erst ermöglicht habe. Er erinnerte die SPD-Fraktion an den Nato-Doppelbeschluss, den der damalige sozialdemokratische Bundeskanzler gegen viele Widerstände vorangetrieben habe. „Früher hatten Sie einen Schmidt. Heute haben Sie einen Schulz und sind auf dem Weg zur Fünf-Prozent-Hürde.“ Hampel wies darauf hin, dass es heute neue Mächte mit Mittelstreckenraketenarsenal wie China, Indien und Pakistan gebe, die sich nicht dem Kontrollregime des INF unterstellt hätten. Nur mit den USA und nur mit Russland und nicht gegen Russland könnten Deutschland und Europa auf diese Länder einwirken.

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TOP 10 Änderung des SGB II – Teilhabechancengesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4725) mit verschiedenen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten für Langzeitarbeitslose in der Ausschussfassung angenommen. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Fraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten die Fraktionen AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu Beschlussempfehlungen (19/5588), der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierung des Gesetzes (19/5589) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, für „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) einzuführen. Das beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt. Ferner ist ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber vorgesehen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen.

Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll eine Rechtsgrundlage für einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten Lohnes geben soll. Es soll ferner eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach Ende der Förderung, ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen geben.

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TOP 11 Attraktivität Deutschlands für ausländisches Kapital

Die FDP sorgt sich um die Attraktivität Deutschlands für ausländische Investoren. In einem Antrag (19/4216), den der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018,erstmalig debattiert hat, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Stellschrauben bei ausländischen Direktinvestitionen vorerst nicht wie vom Bundesrat angestrebt anzuziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu ebenfalls einen Antrag (19/5565) vorgelegt, der Schlüsseltechnologien und strategische Infrastruktur schützen und die Standortattraktivität für Investitionen sichern helfen soll. Der Bundestag überwies beide Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

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TOP 12 Familienentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, eine steuerliche Entlastung von Familien beschlossen. Dem dazu von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723) stimmten CDU/CSU, SPD und FDP zu, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/5583) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierung des Gesetzes (19/5591) vorgelegt.

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TOP 13 Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/445519/485819/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.

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TOP 14 Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang

Mit einem Antrag unter dem Titel „Schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang aufklären und ahnden“, den Bündnis 90/Die Grünen vorlegen wollen, hat sich das Parlament am Donnerstag, 8. November 2018, erstmalig befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Xinjiang (früher Sinkiang) ist die autonome Provinz im äußersten Westen Chinas, in der die muslimische Minderheit der Uiguren lebt.

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TOP 15 Änderung des Asylgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, eine Mitwirkungspflicht von Schutzberechtigte auch in asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung desAsylgesetzes (19/445619/4548) stimmte er auf Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/5590) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zu.

Initiativen der AfD

Feststellungen über eine mögliche Volljährigkeit will die AfD-Fraktion verbindlich vorschreiben, wenn die „behauptete Minderjährigkeit augenscheinlich nicht gegeben ist“ oder „Volljährigkeit entgegen eigener Behauptungen möglich ist“, schreibt die Fraktion. Zur Begründung heißt es, mehrere Zehntausend unbegleitete minderjährige Ausländer, die vorgäben, minderjährig zu sein, tatsächlich aber volljährig seien, verursachten jährliche Kosten von rund 3,5 Milliarden Euro bundesweit und seien sowohl vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend als auch vor Abschiebung vollständig geschützt. Dieser Personenkreis verursache volkswirtschaftliche Schäden – einschließlich der durch ihre hohe Kriminalitätsrate verursachten Schäden an Sachen, Eigentum, Leib und Leben der Bürger. Dieser Schaden habe inakzeptable Ausmaße angenommen, heißt es weiter.

Im Änderungsantrag hatten die Abgeordneten unter anderem die strengere Auslegung diverser Regelungen im Gesetzentwurf gefordert, indem der Verwaltungszwang zur erfolgreichen Verwirklichung des gesetzlichen Auftrages beitragen sollte statt durch „Kann-Regelungen“ das Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge großzügig zu gestalten.

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TOP 16 Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Der Bundestag hat über einen von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (19/5490) am Donnerstag, 8. November 2018, erstmals debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Halbe Dienstbezüge als Ehrensold vorgeschlagen

Die AfD schlägt vor, die Höhe des Ehrensoldes für ehemalige Bundespräsidenten gemäß der ursprünglichen Gesetzeslage aus dem Jahre 1953 auf die Hälfte der Dienstbezüge festzuschreiben. Zugleich solle der ehemalige Bundespräsident den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensoldes verlieren, wenn er Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden.

Nach herrschender Rechtslage erhalte der Bundespräsident a.D. gemäß dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten derzeit eine lebenslange Alimentierung in Höhe von über 220.000 Euro pro Jahr, schreibt die Fraktion. Das Gesetz sehe bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Die derzeitige rechtliche Regelung des Ehrensoldes bilde deswegen die aus dem gesellschaftlichen und politischen Wandel herrührende Veränderung des Charakters des Amtes in einem unzureichenden Maße ab, heißt es zur Begründung. (sas/vom/08.11.2018)

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TOP 17 Planung und Genehmigung im Verkehrsbereich

Damit es beim Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau schneller voran geht, hat der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, beschlossen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/445919/473119/4944 Nr. 8) stimmten CDU/CSU, SPD und AfD zu, während FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ihn ablehnten. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/5580) (hau/sas/08.11.2018)

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TOP 18 Bewerbung Special Olympics World Games 2023

Mit einem Antrag der FDP (19/5219), in dem sich die Fraktion dafür stark macht, die Bewerbung des Vereins Special Olympics Deutschland um die World Games 2023 in Berlin zu unterstützten, hat sich der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, erstmalig beschäftigt. Der Antrag wurde anschließend zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen. (sas/eis/08.11.2018)

 

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TOP 19 Änderung des SGB XI – Beitragssatzanpassung

Die Bundesregierung plant, den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent zu erhöhen. Über den zu diesem Zweck vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch zur Beitragssatzanpassung (19/5464) hat der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, in erster Lesung beraten. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Pflege solidarisch finanzieren – Beitragserhöhungen stoppen“ (19/5525) eingebracht, der zusammen mit dem Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff erfordert Anpassung

Hintergrund der Beitragsänderung sei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, so die Bundesregierung. Dadurch seien „Leistungen der Pflegeversicherung deutlich verbessert worden“, und „mehr Menschen hätten diese in Anspruch genommen als erwartet“. In der Pflegeversicherung ergebe sich daraus ein Defizit von voraussichtlich über drei Milliarden Euro in diesem Jahr. Ab 2019 würden außerdem Maßnahmen des geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ausgabenwirksam – dazu gehören die Anschubförderung für Digitalisierung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ab 2020 entstehen für die geplante bessere Vergütung der Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher zusätzliche Mehrausgaben. Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben sei eine Anhebung des Beitragssatzes ab 2019 notwendig, schreibt die Bundesregierung zur Begründung im Entwurf. Die geplante Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte soll der Regierung zufolge zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro führen. Dadurch könne sichergestellt werden, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bis 2022 stabil bleibt. (sas/08.11.2018)

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TOP 20 Änderung des SGB XI – Beitragssatzanpassung

„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“, das fordert die Linksfraktion ihrem gleichnamigen Antrag (19/962), den der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, abschließend beraten und danach mit den Stimmen von Stimmen aller übrigen Fraktionen bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat(19/4615) zugrunde.(sto/sas/08.11.2018)

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TOP 21 Anpassung von Finanzmarktgesetzen

Verbriefungen für die Kapitalmärkte sollen in Zukunft einfach, transparent und standardisiert vorgenommen werden können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die EU-Verordnung 2317 / 2402 und an die durch die EU-Verordnung 2017/2401 geänderte EU-Verordnung Nr. 575 / 2013 (19/4460) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/5563) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, Die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen und die AfD enthielten sich.

Mit dem Gesetz werden Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt, das damit auch den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht im Hinblick auf die Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen entspricht. (hle/sas/08.11.2018)

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TOP 22 Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (19/4727) nahm er in der vom Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (19/5563) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD gegen die Stimmen der Linken und der AfD bei Enthaltung der FDP und der Grünen an.

Mit der Novelle werden laut Bundesregierung die „nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystem für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen“. Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz basieren weitere Änderungen demnach auf „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“ sowie auf deutscher und europäischer Rechtsprechung. (vom/scr/sas/08.11.2018)

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TOP 24 Entwicklung des eSports

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Entwicklung des sogenannten E-Sportsfördern und gestalten. Darunter wird elektronischer Sport, der sportliche Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen, verstanden. Einen entsprechenden Antrag (19/5545) hat das Parlament am Donnerstag, 8. November 2018, erstmalig beraten. Die Vorlage wurde anschließend zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen.

Visa-Erleichterungen für eSportler gefordert

Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen mit E-Sport-Angebot anzuerkennen, den E-Sport in den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit zu verankern und den E-Sport im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit mit dem traditionellen Sport gleichzustellen.

Zugleich solle Deutschland zu einem attraktiven Ausrichterland für eSport-Veranstaltungen werden. Die Vergabe von Visa für E-Sportlerinnen und E-Sportler solle erleichtert werden, um sicherzustellen, dass sie zu E-Sport-Events in Deutschland einreisen und auch am längerfristigen Liga- und Trainingsbetrieb teilnehmen können. (sas/08.11.2018)

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62. Plenarsitzung vom 9. November 2018

TOP 24 Pflegepersonalstärkungsgesetz

Die Bundesregierung will mit einem Sofortprogramm den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Ihr Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/445319/472919/4944 Nr. 6) hat der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, abschließend beraten und gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/5593) angenommen. Der Haushaltsausschuss hat dazu einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierung des Gesetzes (19/5594) vorgelegt.

AfD stört sich an hohen Eigenanteilen

Die AfD stört sich vor allem an den hohen Eigenanteilen in Pflegeheimen. Dr. Robby Schlund (AfD) machte deutlich, dass dieses Problem wesentlich damit zusammenhänge, dass die medizinische Behandlungspflege pauschal über die Pflegekassen abgegolten werden.

Das Geld reiche aber nicht aus und lasse die Eigenanteile steigen. Dies sei unsozial und ungerecht. Er kritisierte außerdem die unterschiedliche Bezahlung von Pflegekräften in Ost und West und warnte, es werde inzwischen weltweit um Pflegefachkräfte gebuhlt.(pk/09.11.2018)

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TOP 26 Deutsch-Französische Zusammenarbeit

Die FDP möchte die deutsch-französische Zusammenarbeit neu anstoßen. Über ihren Antrag mit dem Titel „Einhundert Jahre Ende des Ersten Weltkriegs – Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen: Neue Impulse für die deutsch-französische Zusammenarbeit“ (19/5527) hat der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, erstmals debattiert und zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD bei Enthaltung der FDP lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/5550) ab, der zum Ziel hatte, die Grundwerte der deutsch-französischen Europapolitik zu wahren und die Binnengrenzkontrollen zu beenden.

Keine Mehrheit fand auch ein weiterer Antrag de Grünen mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch – Für eine deutsch-französische Reformpartnerschaft“ (19/2111), zu dem der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union eine Beschlussempfehlung (19/5585) vorgelegt hatte. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, FDP und Linke enthielten sich.

 

https://www.youtube.com/watch?v=N1SCtQj3tAo

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ZP 12 Änderung des Tierschutzgesetzes

In erster Lesung hat der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) beraten und zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5564), der eine unverzügliche Umsetzung des Tierschutzes fordert, und einem Antrag der AfD (19/5533), der die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen ermöglichen soll, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Antrag der AfD zur Lokalanästhesie

Die Fraktion der AfD will die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen ermöglichen. Die Abgeordneten dringen darauf, dass die Bundesregierung unverzüglich auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung das Lokalanästhetikums Lidocain für die Indikation der Kastration beim Schwein hinwirken soll. Die deutschen Schweinehalter bräuchten Planungssicherheit, warnt die AfD. Andernfalls drohe ein Strukturbruch in der Branche, wenn die geplante Fristverlängerung für die Erlaubnis der Kastration ohne Betäubung um zwei Jahre durch die Regierungskoalition nicht für einen Aufschub sorgt.

Darüber hinaus soll die Regierung die Genehmigung erteilen, dass Landwirte bei Nachweis entsprechender Sachkunde die Kastration mittels Lokalanästhesie selber durchführen dürfen. Schließlich soll noch die Forschung zur Ferkelkastration per Lokalanästhesie gefördert und ausgebaut werden. (eis/09.11.2018)

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ZP 15 Änderung von energierechtlichen Vorschriften

Der Bundestag hat am Freitag, 9. November 2018, nach erster Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Sonderausschreibungen für vier zusätzliche Gigawatt

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bis 2021 zusätzlich je vier Gigawatt Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land auszuschreiben. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt 2021 anwachsen. Diese Sonderausschreibungen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet werden.

Zudem sollen im Rahmen der Innovationsausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2019 250 Megawatt, 2020 400 Megawatt und 2021 500 Megawatt ausgeschrieben werden. Die Mengen sollen von den regulären Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgezogen werden. Sie sollen als Testfeld für mehr Wettbewerb und  mehr Netz- und Systemdienlichkeit dienen, schreiben die Fraktionen.

Geringere Vergütung für größere Solaranlagen

Geändert werden sollen darüber hinaus die Regelungen für die teilweise Befreiung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von der sogenannten EEG-Umlage. Die bis Ende 2017 geltende reduzierte EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, führe nach den Maßstäben des EU-Beihilferechts zu einer Überförderung bei einigen Anlagentypen.

Aus diesem Grund wollen die Fraktionen auch die gesetzliche Vergütung für größere Solaranlagen absenken. Eingeführt werden sollen im Bereich der Weiterleitung von Strom Schätzungsmöglichkeiten, um den Erfüllungsaufwand zu verringern.

Förderung von KWK-Bestandsanlagen soll gesenkt werden

Im KWK-Gesetz wollen die Fraktionen die Förderung von KWK-Bestandsanlagen absenken. Die durchgeführte Evaluierung der Fördersätze habe gezeigt, dass große KWK-Bestandsanlagen vor allem aufgrund der deutlich niedrigeren Gaspreise überfördert seien, heißt es. Durch die Absenkung der Fördersätze werden die Überförderung beseitigt.

Im Energiewirtschaftsgesetz sollen die unterschiedlichen Regime, nach denen die Netzbetreiber bei Netzengpässen auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen einerseits und konventionelle Kraftwerke andererseits zugreifen, zu einem einheitlichen Regime zusammengeführt. Damit solle die Netzführung optimiert und es sollen die Kosten für die Beseitigung von Netzengpässen gesenkt werden.

Übergangsfrist für Stromerzeugungsanlagen

Für Stromerzeugungsanlagen wollen die Fraktionen eine Übergangsfrist schaffen, wenn diese Anlagen nach den bisherigen technischen Anschlussbedingungen geplant wurden und auf neue technische Standards umgerüstet werden müssten. Nach der Übergangsregelung können auch Anlagen, die nach dem 17. Mai 2018 gekauft wurden, nach den bisherigen technischen Anschlussregeln angeschlossen werden und müssen nicht nachgerüstet werden.

Schließlich solle ein gesetzlicher Rahmen für Energiegewinnungskonzepte auf See geschaffen werden, die nicht an das Netz angeschlossen werden. Diese Entwicklung solle planungsrechtlich so gesteuert werden, dass sie im Einklang mit den Zielen für an das Netz angeschlossene Windenergie auf See steht. (vom/09.11.2018)

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ZP 15 Änderung von energierechtlichen Vorschriften

Der Bundestag hat am Freitag, 9. November 2018, nach erster Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Sonderausschreibungen für vier zusätzliche Gigawatt

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bis 2021 zusätzlich je vier Gigawatt Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land auszuschreiben. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt 2021 anwachsen. Diese Sonderausschreibungen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet werden.

Zudem sollen im Rahmen der Innovationsausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2019 250 Megawatt, 2020 400 Megawatt und 2021 500 Megawatt ausgeschrieben werden. Die Mengen sollen von den regulären Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgezogen werden. Sie sollen als Testfeld für mehr Wettbewerb und  mehr Netz- und Systemdienlichkeit dienen, schreiben die Fraktionen.

Geringere Vergütung für größere Solaranlagen

Geändert werden sollen darüber hinaus die Regelungen für die teilweise Befreiung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von der sogenannten EEG-Umlage. Die bis Ende 2017 geltende reduzierte EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, führe nach den Maßstäben des EU-Beihilferechts zu einer Überförderung bei einigen Anlagentypen.

Aus diesem Grund wollen die Fraktionen auch die gesetzliche Vergütung für größere Solaranlagen absenken. Eingeführt werden sollen im Bereich der Weiterleitung von Strom Schätzungsmöglichkeiten, um den Erfüllungsaufwand zu verringern.

Förderung von KWK-Bestandsanlagen soll gesenkt werden

Im KWK-Gesetz wollen die Fraktionen die Förderung von KWK-Bestandsanlagen absenken. Die durchgeführte Evaluierung der Fördersätze habe gezeigt, dass große KWK-Bestandsanlagen vor allem aufgrund der deutlich niedrigeren Gaspreise überfördert seien, heißt es. Durch die Absenkung der Fördersätze werden die Überförderung beseitigt.

Im Energiewirtschaftsgesetz sollen die unterschiedlichen Regime, nach denen die Netzbetreiber bei Netzengpässen auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen einerseits und konventionelle Kraftwerke andererseits zugreifen, zu einem einheitlichen Regime zusammengeführt. Damit solle die Netzführung optimiert und es sollen die Kosten für die Beseitigung von Netzengpässen gesenkt werden.

Übergangsfrist für Stromerzeugungsanlagen

Für Stromerzeugungsanlagen wollen die Fraktionen eine Übergangsfrist schaffen, wenn diese Anlagen nach den bisherigen technischen Anschlussbedingungen geplant wurden und auf neue technische Standards umgerüstet werden müssten. Nach der Übergangsregelung können auch Anlagen, die nach dem 17. Mai 2018 gekauft wurden, nach den bisherigen technischen Anschlussregeln angeschlossen werden und müssen nicht nachgerüstet werden.

Schließlich solle ein gesetzlicher Rahmen für Energiegewinnungskonzepte auf See geschaffen werden, die nicht an das Netz angeschlossen werden. Diese Entwicklung solle planungsrechtlich so gesteuert werden, dass sie im Einklang mit den Zielen für an das Netz angeschlossene Windenergie auf See steht. (vom/09.11.2018)

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TOP 27 Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals

Der Bundestag hat am Freitag, 9. November 2018, einen Antrag der AfD zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin (19/5531) erstmals diskutiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Für einen neuen Ideenwettbewerb

Die Abgeordneten der AfD wollen den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals stoppen und einen neuen Ideenwettbewerb in Auftrag geben. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, den Vollzug des Bundestagsbeschlusses vom 1. Juni 2017 (18/12550) mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Begründet wird der Antrag unter anderem mit dem drohenden Verlust an Denkmalsubstanz und Denkmalqualität. Die gut erhaltenen Mosaike, die die einst den Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals schmückten, sollen an ihren ursprünglichen Platz montiert und die historischen Kolonnaden als bauliches Zwischenglied zwischen Schloss und Museumsinsel rekonstruiert werden.

Für das als Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands soll ein neuer Standort gesucht werden, der in einem symbolischen Zusammenhang mit der Demokratiebewegung der untergegangenen „DDR“ steht und nicht eine Gefährdung eines bereits vorhandenen Denkmalbestandes nach sich zieht. (eis/09.11.2018)

https://www.youtube.com/watch?v=IC6HXnx3TYg

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TOP 28 Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Der Bundestag hat am Freitag, 9. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ (19/5465) in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Bund soll Anteil ein Jahr länger zahlen

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen von Bund und Ländern am 18. September 2018 gefassten Beschluss umzusetzen. Danach soll der flüchtlingsbezogene Anteil der vom Bund gemäß dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellten Entlastungen für ein Jahr verlängert werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, mit dem Entwurf Anpassungen vorzunehmen, deren Bedarf sich nach Auffassung der Bundesregierung und der Länder aus der Beendigung der Beteiligung der Länder an der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ ergeben hat.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Aufbauhilfefonds zur Finanzierung von Hochwasserschäden im Jahr 2013 hatte sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern bereit erklärt, „dass die Länder die von ihnen zugunsten des Bundes übernommene Teilkompensation des Fonds ‚Deutsche Einheit‘ einstellen, wenn die nach Paragraf 6b des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds ‚Deutsche Einheit‘ durchgeführte Berechnung der fiktiven Restschuld vor dem 31. Dezember 2019 eine vollständige Tilgung ergeben sollte“. (sas/09.11.2018)

https://www.youtube.com/watch?v=Tkbaj-16iuo

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TOP 29 Europäische Finanztransaktionsszeuer

Die Linke macht sich für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer stark. Ihren entsprechenden Antrag (19/4886) hat der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, erstmalig im Plenum debattiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

„Finanzsektor an Kosten der Finanzkrise beteiligen“

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, darauf hinwirken, dass die politischen Verhandlungen im Rahmen des EU-Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit in den nächsten sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Sollte dies nicht gelingen, solle eine umfassende Finanztransaktionsteuer auf den Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel im Rahmen einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eingeführt werden.

Der Finanzsektor müsse an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, begründet die Fraktion ihre Forderungen und erinnert an einen früheren Beschluss des Bundestages von 2012, in dem eine Besteuerung von Finanzmärkten beschlossen worden war, um die Kosten der Finanzkrise zu bewältigen und den Finanzsektor an den Kosten der Bewältigung zu beteiligen.

„150 Milliarden Euro gingen verloren“

Dazu sei es jedoch nie gekommen. „Durch die verschleppten Verhandlungen auf europäischer Ebene gingen dem Bundeshaushalt seit 2010 Einnahmen von circa 150 Milliarden Euro verloren“, rechnet die Linksfraktion vor. Die Abgeordneten verlangen, die Steuer möglichst breit anzulegen. Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen. Ohne Anleihen und Derivate ginge nicht nur ein Teil der Bemessungsgrundlage verloren, sondern es würden auch Umgehungsstrategien möglich.

Außerdem sei eine Besteuerung von Derivaten wichtig, da sie besonders häufig für spekulative Zwecke eingesetzt werden würden. Eine Beschränkung der Steuer auf Aktien wie in Großbritannien oder Frankreich würde keinerlei Mehrwert gegenüber existierenden nationalen Steuervarianten bringen. (hle/hau/sas/09.11.2018)

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ZP 20 Aktuelle Stunde zum Umgang mit externen Beratern im Geschäftsbereich des BMVg

Droht Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) ein Untersuchungsausschuss, weil in ihrem Ministerium Aufträge an externe Berater rechtswidrig vergeben wurden? Während die Opposition dies mindestens für denkbar hält und von „Steuerverschwendung“ und „Vetternwirtschaft“ spricht, will die SPD eine schnelle Aufklärung im Ausschuss. Die Union wirft der Opposition vor, nicht das Wohl der Bundeswehr im Auge zu haben.  All das wurde deutlich in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Liberalen am Freitagnachmittag, 9. November 2018, zum Thema„Haltung der Bundesregierung zum Umgang mit externen Beratern im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums und der Bundeswehr“.

AfD will Untersuchungsausschuss

Die AfD sieht darin kein Problem: Sie wolle einen Ausschuss, so Rüdiger Lucassen, ihr Antrag sei aber wegen formaler Fehler abgelehnt worden. Bei der Vergabe von Aufträgen an externe Berater im Ministerium handele es sich nicht nur um die „Verschwendung von Steuergeld“, weil offenbar von den 2.730 Beschäftigten des Hauses niemand in der Lage gewesen sei, über die Ausstattung mit Möbeln zu entscheiden.

Auch die Frage, unter welchen Umständen die Vergabe erfolgt sei, sei bisher nicht beantwortet. Im Bericht es Bundesrechnungshofs werde festgestellt, das bei 80 Prozent der Verträge an externe Auftraggeber Verwaltungsvorschriften nicht eingehalten worden seien. (suk/09.11.2018)