Ist das wirklich vom Grundrecht auf „Religionsfreiheit“ gedeckt?

Dieser Herr hier beruft sich mit dem was er sagt auf die „Religionsfreiheit“.

Ist das wirklich so, darf er das? Ein Blick in Art. 4 Grundgesetz lehrt:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.https://dejure.org/gesetze/GG/4.html

Im Absatz 1 des Art. 4 GG steht nichts von „Religionsfreiheit“. Vielmehr steht da etwas von Freiheit des Glaubens, des Gewissens des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.

Und: diese drei stehen dort gleichberechtigt nebeneinander! Das bedeutet, daß diese drei gemäß GG gleichwertig sind, sich also gegenseitig begrenzen.

Das bedeutet: daß also z.B. die Freiheit des Gewissens des Raum definiert, in dem sich die Freiheit des Glaubens aufzuhalten hat und umgekehrt. Wäre das nicht so, könnte einer der drei den/die andere(n) verdrängen und das wiederum wäre grundgesetzwidrig.

Damit definiert das Grundgesetz sehr wohl, welche Inhalte durch Art. 4(1)GG geschützt sind und das ist die gemeinsame Schnittmenge aus dem, was ein Individuum glaubt, mit dem was das Gewissen der Mitbürger erlaubt und dem was als weltanschauliches Bekenntnis akzeptiert ist.

Mit diesem Wissen fragen wir uns, ob die Aussagen dieser Person in diese Schnittmenge hineinfallen oder nicht:

https://www.facebook.com/1507494226146201/videos/1965590290336590/