Die CSU und die „Obergrenze“ von 200.000; Update: 2017 wohl 336.553 „Asylsuchende“

DEUTSCHLAND – In diesem Beitrag sammeln wir Beiträge zum Thema „Obergrenze“ für Flüchtlinge, die die CSU politisch vertreten hatte.

Da durch die Politik von Angela Merkel der CSU der Bezug zur Basis versperrt wurde, versucht die CSU sich bei ihren potentiellen Wählern dadurch schmackhaft zu machen, indem sie populäre Themen spielt. Eines dieser populären Themen ist die Begrenzung der Zuwanderung. Ein Instrument der CSU zur Begrenzung der Zuwanderung ist die „Obergrenze“ bei der Zuwanderung.

Natürlich war von Anfang an erkennbar, daß die CSU mit dieser Strategie eine Show-Nummer veranstaltet. Auf welchem Wege die CSU die eigenen Wähler beim Thema „Obergrenze“ in die Irre geleitet hat, zeigt sich, wenn man genauer recherchiert. Das Ergebnis dieser Recherche ist, daß NGOs der EU-Kommission „Vorschläge“ unterbreiteten, wie die „Flüchtlingskrise“ zu „lösen“ sei. Diese Vorschläge packte die EU-Kommission dann als einzige Institution mit dem Recht „Gesetze“ zu erlassen in einen Gesetzesvorschlag, der dann unter Mitwirkung von Frau Monika Hohlmeier (CSU) zu dem Vorschlag reifte, der den Nationalstaaten das Recht nimmt, ihre Bevölkerungszusammensetzung selbst zu bestimmen, weil eben die EU bestimmt, wer wie viele Personen aufzunehmen habe. All dies geschah, während Horst Seehofer von der selben CSU, die die Obergrenze in Strassburg abschaffte, in deutschen Medien von einer „Obergrenze“ schwadronierte

Nun bleibt es an der Bevölkerung Bayerns, im Herbst 2018 der CSU ihre Obergrenze aufzuzeigen.

 

 

 

2018_04_18 Dr. Gottfried Curio stellt im Innenauschuss die richtigen Fragen zur Asylpolitik der EU

Eine Frage des Abgeordneten Curio (AfD) ergab, dass auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention es nicht so ist, daß so bezeichnete „Flüchtlinge“ die selben Sozialstandards erhalten müssen, wie einheimiche:

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2018_02_20 „Obergrenze“ Deutschland hat bei der „Obergrenze“ keine Entscheidungsmacht mehr

Das EU-Parlament hat in Straßburg am 16. November 2017 über die Neufassung der Dublin-Verordnung abgestimmt. In dieser Verordnung steht – zu lesen: Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl ersuchen, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Das Betreten europäischen Bodens erfolgt häufig an den EU-Außengrenzen. Diese Länder haben bislang die Pflicht zur Registrierung und zur Erstaufnahme.

Die EU-Kommission hatte einen Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung vorgelegt, den das Parlament aber komplett umgeschrieben und in namentlicher Abstimmung mit 390 Ja-Stimmen angenommen hat, bei 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen. Die Änderungen haben es in sich. Nur drei Punkte dazu:

  • Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Auf Deutsch gesagt: Das wird in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle Deutschland sein.
  • Beweise braucht es dafür nicht: Geben die Angaben des Antragstellers keinen offensichtlichen Grund für Zweifel, reicht das.
  • Damit nicht genug: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“, wie es in der Begründung heißt, und sie können sich auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Dafür reicht es, sich während der Reisenähergekommen zu sein.

Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen, also die Minister, als Vertreter der Regierungen der Staaten. Wie schreibt doch das Parlament so frech: „Der Rat ist eindeutig berechtigt, über diese Verordnung mit einer Mehrheit zu entscheiden, und sie müssen sich jetzt darauf konzentrieren, ein System zu finden, das vor Ort funktioniert, und nicht nur eines, bei dem Einstimmigkeit im Rat erreicht werden kann.“ Das nennt man wohl Chuzpe.

Was lernen wir aus alldem? Sieben Fragen und Beobachtungen:

  1. Es ist, wie bereits erwähnt, angesichts einer geplanten Dublin-Neuregelung vollkommen egal, was die Scheinriesen-GroKo zur „Obergrenze“ vereinbart hat. Und es ist ebenso egal, ob der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, Härtefälle oder alle ermöglicht wird.
  2. Beschlüsse und Abstimmungen von historischer Tragweite bekommt man nur mit, wenn man es sich zum Hobby macht zu prüfen, was im EU-Parlament nach einer Abstimmung über Somalia und vor einem Votum über das EU-Abkommen mit Neuseeland(wenn’s jemanden brennend interessiert: 511 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen, 40 Enthaltungen) behandelt wird.
  3. Wo war, wo ist die große öffentliche Debatte in Deutschland, ausgelöst zum Beispiel von rundfunkbeitragsfinanzierten Sendern mit ihren Brüsseler Dependancen? Schweigen im Blätterwald. Dagegen wurde noch der letzte christsoziale Landrat aus dem Bayerischen Wald zur sogenannten CSU-„Obergrenze“ ausführlich einvernommen.
  4. Auf die deutschen EU-Abgeordneten ist kein Verlass, Vertreter aller größeren deutschen Parteien haben dem Antrag des Innenausschusses zugestimmt. Nur die AfD hat dagegen gestimmt.
  5. Griechenland dürfte nur darauf warten, dass sich das EU-Parlament durchsetzt, und keinerlei Zweifel einwenden, wenn jemand sagt, er sei ganz sicher, Verwandte in Deutschland zu haben – und alle Flüchtlinge durchwinken.
  6. Wenn das Parlament frohlockt, über diesen Vorschlag könne mit Mehrheit abgestimmt werden, kann Deutschland auch überstimmt werden.
  7. Das gilt zumal, weil Deutschland 2015 fast alle anderen EU-Staaten gegen sich aufgebracht hat. Die meisten „Flüchtlinge“ in anderen EU-Ländern wollen sowieso nach Deutschland. Warum sollte zum Beispiel Italien sie aufhalten wollen?

 

2018_02_01 Hansjörg Müller thematisiert das Konzept der Ankerpersonen im Bundestag:

BERLIN – Stephan Mayer (CSU) äußert sich als „Experte“ zum Thema Familiennachzug wie folgt:
Das bedeutet also nichts anderes, als daß noch überhaupt nicht entschieden ist, wie die Personen ausgesucht werden, also auch nicht, ob die bloße Behauptung der Verwandtschaft nun genügt oder nicht. Hansjörg Müller aus Traunstein konfrontiert die Bundesregierung mit den Ergebnissen der EU zum Thema Dublin IV, wie sie ja auch von frau Hohlmeier akzeptiert wurden und diese antwortet ganz anders, ganz so, als ob Stephan Mayer kein Mitglied der Regierungspartei wäre:

 

2018_01_23 Alexander Gauland faßt zum Thema Obergrenze zusammen:

Schulz und Nahles beteuern lautstark, es werde keine Obergrenze geben. Die CSU schwört dagegen darauf, man habe die Obergrenze durchgedrückt, auch wenn das Wort plötzlich nirgendwo mehr auftaucht. Die CDU hingegen hält sich inhaltsleer – wie so oft – in dieser Sache vornehm zurück.

Es ist peinlich anzusehen, wie die drei Parteien bei diesem entscheidenden Thema herumeiern und jeder nicht nur sich selbst, sondern vor allem seine Wähler zu belügen versucht.

Denn die ursprünglichen SPD-Stammwähler im Ruhrpott und anderswo wollen mittlerweile überhaupt keine Zuwanderung mehr. Die SPD kämpft also gar nicht mehr für die eigenen Wähler, sondern läuft mit ihrer verfehlten Asylpolitik einem ideologieverbrämten Ideal hinterher, das selbst die eigene Wählerschaft ablehnt.

Dabei ist es letztendlich egal, ob die CSU wieder einmal einknickt und alles, was CDU und SPD von ihr fordern, erfüllt. Es spielt keine Rolle, ob es Nahles und Schulz egal ist, ob 260.000 Migranten nach Deutschland kommen oder noch mehr. Fakt ist, dass eine Diskussion über eine Obergrenze überhaupt nur dann Sinn macht, wenn wir gleichzeitig unsere Grenzen wirksam schützen und kontrollieren.

Die derzeitige Verwirrung innerhalb der zukünftigen Koalitionäre zeigt jedoch auch deutlich, auf was wir uns bei einer Neuauflage der GroKo gefasst machen müssen: Chaos und ein verzweifeltes Weiter so in der Asylpolitik.“

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2018_01_19 Die CSU schickt Monika Hohlmeier an die Mikrofone

MÜNCHEN – Offenbar genügt es nicht, Stephan Mayer und Herrn Weber an die Mikrofone zu schicken, um dieses Thema des beliebigen Familiennachzugs wieder einzufangen. Nachdem am Tag zuvor auch die Süddeutsche gegen das Verhandlungsergebnis von Seehofer giftete schickt die CSU Monika Hohlmeier selbst an die Mikrofone und sie gab der Welt ein Interview, das folgende Aussage enthält:

Hohlmeier: SPD, Linke und Grüne haben im Ausschuss mehrheitlich gegen uns die Erweiterung des Familienbegriffs beschlossen. Das halte ich für völlig falsch. Die Zusammenführung von Familien darf sich nur auf Eltern und minderjährige Kinder beschränken und nicht auf erwachsene und womöglich noch verheiratete Geschwister. Das wäre ein Anreiz, ganze Clans illegal nach Europa zu bringen. 

Nein Frau Hohlmeier, der erweiterte Familienbegriff stand von Anfang an auf der Wunschliste der „NGOs“ und der Kommission (s.u.) und Frau Hohlmeier hat als Vertreterin der von Herrn Elmar Brok (CDU) mit geleiteten Fraktion genau diesen erweiterten Familienbegriff in der Schlußabstimmung abgesegnet!

Tweet Storch

Hierzu ergänzen wir: ein „erweiterer Familienbegriff“ wird „zufälligerweise“ durch die Bundesregierung offenbar schon dadurch längst angewandt, daß man sich einfach auf die Angaben der Personen „verläßt“:

 

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2018_01_18 Boris Pistorius: Von der Obergrenze bleibt nichts übrig

Boris Pistorius, der niedersächsische Innenminister von der SPD erklärt den Medien, wie die SPD die CSU in der Frage einer „Obergrenze“ auf einen reinen Formelbegriff zurückgedrängt hat:

„Wer den einschlägigen „von uns bewusst verschwurbelt formulierten Satz“ im Sondierungspapier sorgfältig lese, dem sei klar, dass die dort genannte Zahl sich nicht auf Asylbewerber beziehe, sondern auf sonstige Migranten. Jeder Asylbewerber habe, auch jenseits irgendwelcher Zugangszahlen, Anspruch auf Prüfung und gegebenenfalls Schutz.

Dieser Satz aus den Sondierungspapier lautet:

Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.

Diesen Satz erklärt Pistorius nun wir folgt:

Diese Formulierung sei in zweistündigem erbittertem Ringen zwischen SPD und CSU entstanden. So erkläre sich die „Verschlungenheit“ des Satzes. Man müsse aber keinen Master-Studiengang in Germanistik absolviert haben, um zu erkennen, dass das klassische Asylgrundrecht davon nicht tangiert sei. Es handle sich bei der Zahlenangabe um eine „ausschließlich deskriptive Angelegenheit“, also um einen beschreibenden, nicht normativen Satz. Pistorius: „Auch ein Flüchtling, der als 220 001. nach Deutschland kommt, hat künftig nach Artikel 16 a Grundgesetz Anspruch auf Prüfung, Schutz und Hilfe.“ Wenn man den fraglichen Satz mit Verstand lese, „dann bleibt von der Obergrenze der CSU nichts übrig“.

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2018_01_17 Die durch die CSU in der Merkel-Regierung praktizierte „Obergrenze“ liegt 2017 bei 336.553 Asylanträgen

DEUTSCHLAND – Horst Seehofer hatte ja die so bezeichneten „Familienzusammenführungen“ aus der „Obergrenze“ herausnehmen lassen. Doch selbst ohne diesen „Familiennachzug“ liegt die Zahl der als „Asylsuchende“ zu bezeichnenden Personen weit über dieser Grenze!

Die Ausgangslage: Bundesinnenminister de Maizière gibt in der jüngste Asylstatistik der geschäftsführenden Regierung an, 2017 seien „nur“ 186.644 Asylsuchende von den Behörden erstmalig registriert worden.

Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man sich die Zahlen über Entscheidungen von Asylanträgen ansieht: Im Jahr 2017 wurden alleine schon 603.000 Asyl-Entscheidungen getroffen.

342.000 hiervon wurden negativ beschieden. Diese Zahl ist wohl so zu lesen, daß diese Leute keinen einzigen der theoretisch denkbaren Schutztitel erhielten, also weder kein: Asyl, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, Subsidiär- und Abschiebschutz. Die Folge hieraus ist, daß diese Leute demnach Deutschland umgehend verlassen müßten, statt Milliarden Kosten in den Sozialsystemen zu verursachen. Die Herrschenden in diesem Land setzen zwar die Begleichung von Strafzetteln mit aller Kosequenz durch, aber die Ausweisung Illegaler ist ihnen gleichgültig. Gerne wird dann mit angeblichen Hürden argumentiert, die der Durchsetzung des Rechts angeblich im Wege stehen würden.

Mit Duldung der Herrschenden in diesem Land bleiben zu viele der Illegalen also im Land und hoffen auf Initiativen z.B. der Kommunisten und der Grünen, die anstreben, aus diesen Illegalen irgend wann einmal Legale zumachen. Fachleute schätzen deren Zahl auf bis zu 520.000 Personen.

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In der Angabe des Innenmnisters fehlen:  

  • 36.039 Alt- und Folgeanträge die Asylbewerber 2017 gestellt haben
  • Bis Ende November 2017 haben knapp 85.000 Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzuges Antrag auf Aufenthalt gestellt. In den Jahren zuvor waren es 2016 bereits 114.500 und 2015 knapp 90.000.

Die nachfolgenden Zahlen der Bundesregierung stammen vom 2. November 2017 und betreffen nur Deutschland im Jahr 2017:

  • EU-Relocation (Umverteilung) 8.067 Personen
  • Humanitäre Aufnahme 2.737 Personen
  • Dublin-Verfahren 6.155 Personen (bis Sept. 2017)

Dies ergibt 16.959 Personen. Rechnet man die fehlenden Monate für das Jahr 2017 entsprechend hoch, erreicht man eine Summe von etwa 21.170 Personen.

Diese Leute kommen nicht etwa über die Landgrenze, sondern werden offenbar durch die Herrschenden in diesem Land zumindest zum Teil von zuhause mit dem Flugzeug abgeholt: Auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, musste die Bundesregierung nämlich bestätigen, daß sie in den letzten Jahren zusätzlich weitere 45.000 „Flüchtlinge“ eingeflogen hat.

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Hieraus ergibt sich die ehrliche Zahl an „Asylsuchenden“:

Erstmalig registrierte Asylbewerber     –    186.644

Alt- und Folgeanträge                              –      36.039

Familiennachzug                                        –      92.700

EU- und UN-Umsiedlungsprogramme    –     21.170

Gesamtsumme »Asyl«                              –    336.553

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Zuzug durch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats:

Zusätzlich zu diesen angeblich „Asylsuchenden“, kommen noch die Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Hierzu zählt z.B. die Armutszuwanderung aus Ost-Europa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien. Im Jahre 2016 lag diese Zuwanderung aus den EU-Ländern bei 634.000 Personen. Hierunter 171.000 Rumänien, 123.000 Polen und 67.000 Bulgaren. Für 2017 verschweigt uns die Bundesregierung Stand 18.1.2018 die Zahlen noch, die dürften jedoch auf einem ähnlichen Niveau liegen. Dies wäre halbwegs verkraftbar, wenn nicht 31 Prozent der Bulgaren Sozialleistungen beziehen würden, bzw. 12,1 Prozent der Rumänen und 11,5 Prozent der Polen. Bei den Deutschen sind es 7,3 Prozent.

Doch es wird noch schlimmer, ab 2018 können 390.000 Syrer, nach Informationen des Focus, ihre Familien nach Deutschland nachholen.

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2018_01_17 Das CSU-Organ Bayernkurier versucht sich in Schadensbegrenzung

MÜNCHEN – Die CSU, sichtlich nervös durch diese Informationen, läßt ihre weite Reihe antreten und eröffnet diesen den Zugang zu den Massenmedien. So darf Stephan Mayer in der Bild äußern, ohne hierbei zu erwähnen, daß diese Entscheidung durch Monika Hohlmeier (CSU) mit der SPD und den Grünen und den Kommunisten zusammen verabschiedet wurde:

Die Pläne des Europaparlaments könnten zu neuer Zuwanderung in nicht absehbarem Ausmaß führen. Der Rat muss dem einen Riegel vorschieben. Die Verantwortung muss bei den Einreisestaaten bleiben, damit diese ihre Grenzen ordentlich sichern

Und Manfred Weber lehnte sich im Bayernkurier noch weiter aus dem Fenster; natürlich ohne darauf hinzuweisen, daß seine Parteikollegin Monika Hohlmeier es war, die diesen Entwurf mit verabschiedet hatte:

Für die EVP-Fraktion ist klar, dass die Neuregelung der Dublin-Verordnung zu weniger Zuwanderung nach Deutschland und Europa führen muss“, meinte Weber. „Auf alle Fälle darf ein Familiennachzug nur im Rahmen der Quote und nationalen Festlegungen stattfinden.“ Weber betonte: „Was nicht passieren darf ist, dass eine Familienzusammenführung von Flüchtlingen, die schon in Europa sind, nach persönlichen Vorlieben funktioniert. Dies wäre unsolidarisch und zulasten weniger Staaten.“ Diesem Vorschlag der Sozialdemokraten müssten die EU-Staaten im anstehenden Vermittlungsverfahren einen Riegel vorschieben. Eine Verbesserung des bisherigen Asylsystems und eine gemeinsame Antwort der EU-Staaten auf die Migrationskrise sei jedoch nötig, meinte Weber.

Webers Position ist damit so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was die EU-Kommission vorgegeben hatte und seine Parteifreundin Monika Hohlmeier (CSU) zusammen mit Kommunisten, Grünen und SPD erarbeitet und verabschiedet hat. Nur die Bürger in Bayern erfahren von alledem nichts.

 

2018_01_14 Einige Pressevertreter bemerken: „Marionettentheater in Berlin, während in Brüssel entschieden wird“

BERLIN – Aus dem Spiegel-Artikel bemerken die Journalisten, daß  der angeblich strittige Punkt „Familiennachzug“ schon seit November 2017 eine beschlossene Sache sei. Sollte diese Spiegel-Meldung stimmen, dann wird z.B. in den Sonierungs-„Verhandlungen“ durch Merkel, Schulz und Co. nur noch ein Marionettentheater aufgeführt, das den einzigen Zweck hat, EU-Ergebnisse an die lokale Bevölkerung so zu verkaufen, daß diese sie akzeptiert. Das Pikante: Die Strauss-Tochter Monika Hohlmeier hat ihrem damaligen Parteichef Seehofer dessen „Obergrenze“ zerschossen, bzw. genauer gesagt, die CSU wußte von Anbeginn an, daß es nie eine Obergrenze geben wird.

Nach den Sondierungsgesprächen der GroKo-Neuauflage wurde noch verkündet:

Ein wichtiger Streitpunkt in der 24-Stunden-Marathon-Verhandlungsnacht war die Flüchtlingspolitik, genauer der Familiennachzug für subsidiär Geschützte. Laut Sondierungsergebnis sollen 1000 Migranten pro Monat im Rahmen des Familiennachzugs kommen dürfen.

Doch selbst bei dieser Meldung kam nun heraus, dass die GroKo-Parteien dem Wähler Sand ins Auge streuen:

Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1000 Menschen pro Monat den Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1000 freiwilligen Aufnahmen pro Monat aus Griechenland und Italien aus.

Das Signal, das für die Union gesendet werden soll: Es kämen zwar nun 1000 Menschen mehr durch den Familiennachzug nach Deutschland – doch an anderer Stelle kommen dann „im Gegenzug“ 1000 Migranten weniger. Verschwiegen wird, dass das ohnehin schon längst geschehen ist. Taschenspielertricks also, um das eigene Profil zu schärfen.

Der Publizist und Journalist Matthias Matussek sagte dazu:

Der Familiennachzug ist im Europa-Parlament offenbar längst beschlossene Sache. Kann mir doch keiner erzählen, dass Schulz und Merkel nichts von dieser bereits im November 2017 verabschiedeten Einwanderungslawine gewusst haben, das mussten sie gar nicht mehr ‚sondieren‘.“

 

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2018_01_13 die Nachricht, daß gemäß Dublin IV so bezeichnete „Ankerpersonen“ das Recht auf Familiennachzug begründen würden, erreicht durch einen Spiegel-Artikel Deutschland

HAMBURG – Der Spiegel kommuniziert in Deutschland erstmals, was über die Webseite der EU schon seit Jahren öffentlich zugänglich ist (s.u.); nämlich daß der „Familienbegriff erweitert“ werden soll und daß die sozialen Beziehungen und nicht mehr das Land, in dem die Person die EU betritt zuständig werden soll.

So macht nun aufgrund dieses Artikels die Information die Runde, daß nach dem von Monika Hohlmeier (CSU) mit angenommenen Antrag „Deutschland erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen“ müsste. In einem Vermerk des Innenministeriums, den der Spiegel erwähnt, würden die von Seehofer kommunizierten Obergrenzen durch den von Monika Hohlmier (CSU) angenommenen Antrag „zunichte gemacht“. Als besonder brisant wird die Einschätzung kommuniziert, daß nach den Parlamentsvorschlägen „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ würde: „Im Ergebnis würde ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ,Ankerpersonen’ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig“, wobei diese „Familienverbände sich relativ beliebig zusammensetzen können.

Die Bundesregierung fürchtet, dass Deutschland durch neue Asylbestimmungen in Europa künftig deutlich mehr Flüchtlinge aufgebürdet werden könnten. Hintergrund sind nach SPIEGEL-Informationen Änderungen, die das Europäische Parlament an Gesetzesinitiativen der Kommission zur Reform der Dublin-Regeln vornehmen will.

Danach soll nicht mehr automatisch das Land, in dem ein Flüchtling die EU erreicht, für dessen Asylverfahren zuständig sein, sondern unter Umständen das Land, in dem bereits Angehörige des Bewerbers leben. Dadurch „müsste Deutschland erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen“, heißt es in einem Vermerk des Bundesinnenministeriums. Obergrenzen würden „zunichtegemacht“. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)

Besondere Sorge bereitet den Innenexperten, dass nach den Parlamentsvorschlägen „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ soll: „Im Ergebnis wäre ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ‚Ankerpersonen‘ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig“, heißt es in dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt.

In diesem Artikel wird auch erwähnt, daß es die Strauss-Tochter Monika Hohlmeier von der CSU war, die ihrem Parteichef Horst Seehofer die „Obergrenze“ letztendlich vom Tisch gefegt hat:

Monika Hohlmeier, die für die CSU im Innenausschuss sitzt, erklärt dies damit, dass die umstrittenen Änderungen bei der Dublin-Reform und ähnlich strittige Punkte, wie ein neuer erweiterter Familienbegriff in der sogenannten Qualifikationsrichtlinie, gemeinsam im Paket mit anderen für die Union wichtigen Änderungen verabschiedet worden seien. Dieses ganze Paket habe man am Ende nicht aufhalten wollen. „Wir setzen darauf, dass der Rat vor allem beim Familienbegriff noch Änderungen durchsetzt“, sagt Hohlmeier. 

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2018_01_12 Martin Schulz dementiert die Existenz einer „Obergrenze“

BERLIN – Der SPD-Vorsitzende lässt in dem TV-Gespräch nachweislich keinen Zweifel, dass für ihn auch 260.000 (oder beliebig mehr) Zuwanderer jährlich möglich sind. Er macht in diesem Zusammenhang auf Formulierungen in der Vereinbarung aufmerksam, die das offen lassen. Schulz ist sicher unter starkem Druck des linken Parteiflügels und will diesem das Verhandlungsergebnis schmackhaft machen. Doch indem er die SPD-Linken besänftigen will, stellt er Merkel und Seehofer bloß.

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2017_11_12 Als angeblich hart verhandeltes „Sondierungsergebnis“ unterstützen CDU/CSU und SPD die Asylpolitik der EU

BERLIN – wer sich fragt, warum diese Details zum erweiterten „Familienbegriff“ nicht längst von der deutschen publiziert wurden, findet eine Antwort darauf in den Sondierungen zur neuen Regierungsbildung:

Wären die untigen Informationen in Deutschland vor dem Ergebnis der Sondierungen der Altparteien bekannt gewesen,  dann hätten die Altparteien unter dem wachssamen Auge der Bevölkerung zu diesem Thema verhandeln müssen, sowie unter dem Trommelfeuer der Opposition.

Da diese Informationen über die neuen EU-Regelungen zum Familiennachzug und dem dabei anzuwendenden „erweiterten Familienbegriff“ eben nicht bekannt waren, konnten die Altparteien ohne Druck durch die Öffentlichkeit und Opposition folgendes Ergebnis „verhandeln“:

Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.

Das ist aber nichts Anderes, als ein Blankocheque für die, die bereits bekannten Vorhaben der EU. Alle Altparteien – CSU inklusive – haben damit der EU alle Türen geöffnet! Für die Presse und die Bevölkerung ist dann in den Sonderungen noch eine Passage enthalten, die durch den obigen Blankocheque alleine schon völlig überholt. Diese absurden „Verhandlungsergebnisse lauten:

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige läuft aus. Anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug
für subsidiär Geschützte tritt eine Neuregelung, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen wie folgt geregelt wird:

1. Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1000 Menschen pro Monat den Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1000 freiwilligen
Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien aus.
2. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,

All das ist natürlich angesichts dem zuvor ausgestellten Blankocheque völliger Unfug, zumal auch im entsprechenden EU-Papier vom 6.11.2017 das genaue Gegenteil steht, nämlich!

(21)  … Um dem Phänomen der Sekundärmigration entgegenzuwirken und Asylbewerber darin zu bestärken, ihren Antrag auf Schutz unverzüglich im Mitgliedstaat ihrer Einreise zu stellen, sollte dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt werden, schriftlich zu beantragen, dass sein Antrag von dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem er gestellt wurde, oder dass dieser Mitgliedstaat einen anderen Mitgliedstaat ersucht, die Zuständigkeit für den Antrag zu übernehmen, und dies insbesondere damit zu begründen, dass seine erweiterte Familie, seine kulturellen oder sozialen Bindungen, seine Sprachkenntnisse oder andere bedeutende Bindungen seine Integration in einen bestimmten Mitgliedstaat erleichtern würden.

Damit ist wohl evident, daß die angeblichen Beschränkungen mit der Realität nichts zu tun haben werden und daß die „Sondierer“ dies auch wissen und deswegen der EU einen Blankocheque ausgestellt haben. Jedenfalls ist seit den Änderungsanträgen zu Dublin-III aus dem Jahre 2016 bekannt:

Geeignete Verfahren in den Mitgliedstaaten der ersten Ankunft

Durch die derzeitige Dublin-Verordnung werden die Mitgliedsstaaten der ersten Ankunft in unvertretbarer Weise belastet. Die Verfahren müssen schnell durchgeführt werden, und sie müssen sicherstellen, dass Antragsteller, die in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden müssen, rasch überstellt werden. Deshalb wird ein vereinfachtes Verfahren für die Familienzusammenführung und andere echte Bindungen eingeführt.

WESENTLICHE BESTANDTEILE DES VORSCHLAGS

Ein ständiger und automatisierter Umsiedlungsmechanismus, ohne Schwellenwerte

Antragsteller, die in einem bestimmten Mitgliedstaat Familienangehörige oder Bindungen zu einem bestimmten Mitgliedstaat haben, beispielsweise weil sie früher dort gewohnt oder studiert haben, sollten in diese Mitgliedstaaten umgesiedelt werden. Antragsteller, die solche Bindungen zu einem bestimmten Mitgliedstaat nicht haben, werden über das Korrektursystem für die Zuweisung umgesiedelt. Das Umsiedlungssystem ersetzt somit das frühere „Reservekriterium“ des Mitgliedstaats der ersten Einreise. Das System gilt zu allen Zeiten, nicht nur in Krisenzeiten, und enthält keine Schwellenwerte, wie von der Kommission vorgeschlagen.

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2017_11_19 EU-Pressemitteilung über Verhandlungsmandat zur Dublin-Reform

EU-Länder, die sich weigern, Asylbewerber aufzunehmen, sollten nur noch beschränkt auf EU-Mittel zugreifen können, heißt es im Beschluss der Abgeordneten über neue Dublin-Vorschriften.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat am Donnerstag seine Vorschläge für eine neue Dublin-Verordnung verabschiedet, die den Eckpfeiler des EU-Asylsystems bildet. Es geht darin auch um Abhilfemaßnahmen gegen derzeitige Mängel und die Schaffung eines robusten Systems für die Zukunft.

Die Erstaufnahmeländer wären nicht mehr automatisch für die Asylbewerber zuständig. Stattdessen würden bei der Zuweisung der Verantwortlichkeit „echte Verbindungen“ zu einem Mitgliedstaat berücksichtigt werden, wie z. B. Familie, vorangehende Aufenthalte oder Studium.

Liegt keine solche Verbindung vor, werden Asylbewerber automatisch nach einem festen Verteilungsschlüssel einem EU-Mitgliedstaat zugeteilt, sobald sie registriert sind, eine Sicherheitsüberprüfung bestanden haben und die für die Umsiedlung erforderlichen Kriterien erfüllen. Damit soll vermieden werden, dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen einen unverhältnismäßig hohen Anteil an den internationalen Verpflichtungen Europas zum Schutz von Menschen in Not schultern. Außerdem sollen so die Asylverfahren beschleunigt werden.

Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Vorschriften halten, laufen Gefahr, dass ihr Zugang zu EU-Mitteln eingeschränkt wird.

Mehr Informationen in diesem Hintergrundpapier (auf Englisch)

Der von Cecilia Wikström (ALDE, SE) ausgearbeitete Berichtsentwurf wurde mit 43 Stimmen gegen 16 und ohne Enthaltungen angenommen. Er stellt das Verhandlungsmandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten im Rat dar.

Zitat

Berichterstatterin Cecilia Wikström (ALDE, SE): „Das europäische Asylsystem ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas. Als Berichterstatterin habe ich mir zum Ziel gesetzt, ein wirklich neues, auf Solidarität beruhendes Asylsystem mit klaren Regeln und Anreizen für die Einhaltung dieser Regeln zu schaffen, und zwar sowohl für die Asylbewerber als auch für alle Mitgliedstaaten.“

Die nächsten Schritte

Das Plenum wird im November über den Beschluss des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten abstimmen und erwartungsgemäß auf dieser Grundlage die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat billigen. Der Rat hat seinen Standpunkt noch nicht beschlossen.

Hintergrundinformationen

Das Dublin-System ist das EU-Gesetz, das festlegt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Das Recht auf Asyl ist in der Genfer Konvention verankert, die alle EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet haben und die in die EU-Verträge aufgenommen wurde. Die Dubliner Regeln legen fest, wie die EU-Länder dieser gemeinsamen internationalen Verpflichtung nachkommen und sich die Verantwortung für schutzbedürftige Menschen untereinander aufteilen müssen.

Die Kommission hat ihren Vorschlag für ein neues Dublin-System im Mai 2016 vorgelegt. Die Berichterstatterin des Parlaments hat ihren Berichtsentwurf am 8. März 2017 dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten und Rechte vorgelegt.

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2017_11_16 Frau Wikström stellt sich den Fragen einer Reporterin in Frankreich

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2017_11_16 Monika Hohlmeier (CSU) stimmt für Dublin IV und den darin von Anfang an enthaltenen „erweiterten Familienbegriff“

Abstimmungsergebnis: Monika Hohlmeier stimmt für die Änderung des Dublin-Systems zu Lasten Deutschlands Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bREPORT%2bA8-2017-0345%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fEN&language=DE

STRASSBURG – Die so bezeichnete „Reform“ des Dublin-Systems zu Lasten Deutschlands nimmt in der EU eine weitere Hürde. An der Abstimmung nahm der Österreicher Harald Vilimski Teil, der dagegen stimmte.

Die folgenden deutschsparchigen Politiker haben alle dafür gestimmt, daß Deutschland und Österreich mehr „Familiennachzügler“ bekommen können.

  • Monika Hohlmier (CSU)
  • Josef Weidenholzer (SPÖ)
  • Cornelia Ernst (die Linke)
  • Heinz K. Becker (ÖVP)
  • Dietmar Köster (SPD)
  • Jan Philipp Albrecht (Grüne)
  • Birgit Sippel (SPD)

Nach den diesen Vorgaben des Europaparlaments wird Deutschland damit noch erheblich mehr als „asylsuchende“ bezeichnete Personen aufnehmen müssen. „Obergrenzen“ sind damit nur noch eine Makulatur. folgt man den Parlamentsvorschlägen, so würde faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen, um einen Anspruch auf Zuzug nach Deutschland zu begründen. Damit würde  der Mitgliedstaat, in welchen sich bereits zahlreiche als ,Ankerpersonen’ bezeichnete Personen befinden, dann auch für deren Familienverbände zuständig. Im Kern hat man damit aus jeder Person im Land, die sich als „asylsuchend“ bezeichnet einen Multiplikator gemacht, wobei völlig offen bleibt, wie hoch dieser Multiplikator sein soll.

Die Bevölkerung wird über diese Details zu jenem Zeitpunkt noch gezielt im Unklaren gelassen. So liest man im Organ der Kommunisten von Frau Ernst, die daran beteiligt war:

»Damit hat der Ausschuss eine klare Position gegen den Egoismus der Mitgliedsstaaten bei der Aufnahme von Geflüchteten und gegen die von der EU-Kommission geplante Aufweichung humanitärer Kriterien bezogen«, so Cornelia Ernst, Mitglied im LIBE und Sprecherin der LINKE-Delegation im EU-Parlament, gegenüber »nd«.

Tatsächlich fordert der vor wenigen Tagen beschlossene Gesetzestext radikale Veränderungen an der Art und Weise, wie Asylsuchende in der EU verteilt werden. »Das gilt insbesondere für das unsinnigste der bisherigen Dublin-Kriterien, die Verantwortung für die Durchführung eines Asylverfahrens durch jenen Mitgliedstaat, der zuerst betreten wurde«, sagt Ernst, Schattenberichterstatterin (Obfrau) der Linksfraktion für die unter dem Stichwort Dublin IV zusammengefasste Reform.

N-TV berichtet zwar davon, daß bereits in Europa lebende Bezugspersonen eine Rolle spielen werden, berichtet aber nichts darüber, daß dies auch für Familienangehörige gelten wird:

Der Vorlage des Europaparlaments zufolge sollen Flüchtlinge künftig nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat zunächst registriert und einer „Sicherheitsprüfung“ unterzogen werden. Dabei soll auch evaluiert werden, ob sie Aussicht auf Asyl haben. Grundsätzlich sollen Flüchtlinge von Ländern aufgenommen werden, zu denen sie bereits „Verbindungen“ haben – entweder über Angehörige, die dort leben, oder über frühere Aufenthalte, etwa zu Studienzwecken.

Ein weiteres Blatt zitiert die Kommunistn Ernst und die SPDlerin Sippel:

Die innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, Birgit Sippel, zeigte sich zufrieden mit dem EP-Mandat: „Das unfaire Ersteinreisekriterium wird in unserem Vorschlag endlich zugunsten eines zentralisierten europäischen Systems ersetzt, das eine faire und transparente Verteilung ermöglicht. Zudem gibt es klare Kriterien für die Verteilung in die europäischen Mitgliedstaaten.“

Cornelia Ernst, die Unterhändlerin der linken GUE/NGL-Fraktion sieht es ähnlich: „Der nun vorliegende Text ist die ambitionierteste Parlamentsposition in der Asylpolitik, die je beschlossen wurde.“ Weiter brachte sie ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass es „gelungen ist, das Prinzip der Zuständigkeit durch den EU-Mitgliedstaat des Ersteintritts aufzuheben. Damit konnten wir den bisherigen Dublin-Regelungen einen besonders faulen Zahn ziehen.“

Ein wenig mehr erfährt man aus der Presse Österreichs:

Dabei wird zunächst geprüft, ob die betreffende Person in einem Mitgliedsland Familienangehörige hat. Ist dies nicht der Fall, kommt Punkt zwei zur Anwendung: Hat der Asylwerber in einem EU-Staat schon einmal ein Visum erhalten oder sich dort legal aufgehalten? Wird auch der dritte Punkt, die Frage nach einer Ausbildung in einem bestimmten Mitgliedsland (diese muss mit einem Zeugnis nachgewiesen werden), negativ beantwortet, greift Punkt vier: Der Flüchtling soll aus den vier am wenigsten ausgelasteten EU-Ländern wählen – und zwar gemäß einem Verteilungsschlüssel, der sich aus Bevölkerung und Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten ergibt. Sobald ein Land 150 Prozent seines errechneten Wertes erreicht hat und ein Asylwerber diesem Land gemäß den ersten drei Kriterien zugeteilt würde, kommt automatisch Punkt vier zum Tragen.

Zudem soll es künftig Konsequenzen für jene Flüchtlinge geben, die sich im Einreiseland nicht registrieren lassen. Sie werden ohne Wahlmöglichkeit dem Land mit der geringsten Auslastung zugeteilt. Heinz Becker, Justiz- und Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, hat zwar noch „Bedenken in vielen Detailpunkten“. Dennoch komme man mit dem Reformvorschlag dem Ziel näher, „fair für die EU-Mitgliedstaaten und sinnvoll für die Asylwerber“ zu handeln. „Wenn Asylwerber vorrangig anhand von persönlichen Anknüpfungspunkten zugeteilt werden, erleichtert das die Integration, wenn sie Asyl oder internationalen Schutz erhalten“, meint der ÖVP-Abgeordnete.

Die beiden Teilnehmer Österreichs werden wie folgt zitiert:

Weidenholzer und Becker für Asylreform „Die Asylreform ist eine der drängendsten Aufgaben für die Europäische Union. Wir sehen, dass weder das Dublin-System noch die Verteilung von Flüchtlingen funktioniert. In den Verhandlungen haben wir jetzt die Chance, das Dublin-System grundlegend zu reformieren – weg vom Prinzip des Ersteintrittslandes und hin zu einem gemeinsamen EU-Asylsystem mit echter Umverteilung“, sagt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer.

Auch ÖVP-Europaabgeordneter Heinz Becker stimmte trotz Bedenken in Detailfragen der Reform zu, wie er sagte. „Überlaufene Mitgliedstaaten sollen mit einem Korrekturmechanismus entlastet werden. Und wenn Asylwerber vorrangig anhand von persönlichen Anknüpfungspunkten zugeteilt werden, erleichtert das die Integration, wenn sie Asyl oder internationalen Schutz erhalten. Es ist auch richtig, dass die Asylverfahren nach einem gerechten Schlüssel aufgeteilt werden und die Staaten an den Außengrenzen den Löwenanteil der Last nicht alleine tragen müssen.“

Von der Strauss-Tochter Monika Hohlmeier, die für die CSU / Union dem zugestimmt hat,  ist im November jedenfalls keine Stellungnahme zu dem zu finden, worüber sie abgestimmt hat. Sie ist abgetaucht.

Das Europaparlament hat seine Vorschläge zu Dublin-IV und anderer EU-Asylbestimmungen damit mit Hilfe der CSU auf den Weg gebracht. Als nächstes muss dann der EU-Rat noch zustimmen.

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2017_11_15 EU-Parlament Plenum stimmt diese Woche über Verhandlungsmandat zur Dublin-Reform ab

STRASSBURG – Der Präsident des Europäischen Parlaments kündigte am Montag, den 13. November, gemäß Artikel 69c der Geschäftsordnung des Parlaments mehrere Beschlüsse der Ausschüsse zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen an. Wenn mindestens 76 Mitglieder des Europäischen Parlaments eine Abstimmung über einen solchen Beschluss beantragen, wird die Abstimmung während derselben Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt.

In diesem Fall beantragten 88 Abgeordnete eine Abstimmung über das Mandat, die für Donnerstag angesetzt werden soll.

Die Abgeordneten stimmen am Donnerstagmittag darüber ab, ob die Verhandlungen zur Dublin-Reform mit dem Rat auf Grundlage des Ausschussmandats beginnen können.

Wenn eine Mehrheit der Abgeordneten das vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erarbeitete Mandat vom 19. Oktober billigt, können die Verhandlungen über die Überarbeitung der Dublin-Verordnung starten, sobald sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position geeinigt haben.

Sollte das Plenum jedoch den Beschluss des Ausschusses ablehnen, wird der entsprechende Text auf der nächsten Plenarsitzung (November II) zur Abstimmung gestellt, einschließlich möglicher Änderungsanträge.

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2017_11_06 Committee report tabled for plenary, 1st reading/single reading

Die erste Lesung ist angesetzt.

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2017_10_19 Frau Cecilia Wikström trägt der Kommission im EU-Parlament die mit Frau Hohlmeier (CSU) ausgearbeiteten Arbeitsergebisse vor

STRASSBURG – Cecilia Wikström 24 Oct 2017 plenary speech on Conclusions of the European Council meeting of 19 and 20 October 2017 and presentation of the Leaders’ Agenda (Building our future together)

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2017_10_08 Die CSU Macht die „Obergrenze“ zum Obergrenzchen

MÜNCHEN – Nach angeblich „zähen“ Verhandlungen verkündet die CSU, was sie in Sachen „Obergrenze“ erreicht zu haben glaubt. Wie „zäh“ diese Verhanldungen wren, bzw. was Seehofer tatsächlich erreicht hat, ist aus dem CDU-Wahlprogramm ablesbar.

Die Vorgaben zur „Obergrenze“ in dem CDU-Wahlprogramm:

Im CDU-Wahlprogramm steht auf Seite 51:

„Wir wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt. Das macht es möglich, dass wir unseren humanitären Verpflichtungen durch Resettlement und Relocation nachkommen.“

Schon im ersten Satz muss irritieren, dass ausgerechnet die Partei, deren Kanzlerin die Grenzen des Landes für Krisen- und Armutsflüchtlinge aus aller Welt weit öffnen ließ, die Zahl der „Flüchtlinge“ künftig „dauerhaft niedrig“ halten will. Kein Wort allerdings darüber, wie die CDU das ohne die von ihrer Kanzlerin vehement abgelehnte Obergrenze oder strenge Grenzkontrollen durchzusetzen beabsichtigt. Das ist auch der Grund, warum die CDU nur von „wollen“ statt davon schreibt, dass sie für eine Begrenzung steht und es deshalb für unverzichtbar hält, die Zahl „dauerhaft niedrig“ – was auch immer das zahlenmäßig bedeuten mag – zu halten. Im Klartext: Mit der gewählten Formulierung hält sich die CDU alle Möglichkeiten  offen, auch mal wieder so großzügig wie 2015 unseren angeblichen „humanitären Verpflichtungen“ nachzukommen.

Womit wir schon bei folgendem Satz aus dem Wahlprogramm wären, der so ziemlich das Trickreichste und Perfideste darstellt, was überhaupt in den vorliegenden Parteiprogrammen zur Bundestagswahl zu lesen ist. Um das erkennen zu können, bedarf es jedoch der Übersetzung der zwei englischen Ausdrücke „Resettlement“ und „Relocation“. Dass es diese Mühe braucht, liegt schlicht in der Absicht der CDU begründet, ihre wahren Absichten in der Bevölkerungspolitik zu verbergen.

„Resettlement“ ist der englische Begriff für „Umsiedlung“. Und „Relocation“ bezeichnet in der Asylpolitik laut Wikipedia „eine Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen innerhalb der EU“.  Wer das bezweifelt, mag das gerne nachprüfen. Die CDU-Programmverfasser werden das allerdings nicht so gerne haben. Denn ihre Formulierung bekommt mit den oben angegebenen Übersetzungen eine geradezu ungeheuerliche Bedeutung: Die CDU will „dauerhaft niedrige“ Flüchtlingszahlen, damit die Umsiedlung von Ausländern auf deutschen Boden, insbesondere von Orientalen und Afrikanern, sowie die  Verlagerung von Krisen- und  Armutsflüchtlingen aus anderen EU-Staaten nach Deutschland nicht allzu auffällt.

Welchen anderen Sinn und Hintersinn sollte ansonsten die merkwürdige Formulierung mit den zwei englischsprachigen Begriffen haben? Denn es gibt weder eine „humanitäre Verpflichtung“, Ausländer nach Deutschland umzusiedeln, noch gibt es eine „humanitäre Verpflichtung“, Italien, Griechenland,  Spanien oder welchem anderen Staat auch  immer „schutzbedürftige Personen“ ab- und selbst aufzunehmen. Deutschland hat dank der CDU-Kanzlerin seinen Beitrag für diese Variante der „Umsiedlung“ im Jahr 2015 bekanntlich schon für die nächsten zwei- bis drei Jahrzehnte übererfüllt.

„Humanitäre Verpflichtung“ als Rechtfertigung für Umsiedelungsprogramme: Dazu wird eine „humanitäre Verpflichtung“ behauptet, ohne anzugeben,  wem gegenüber die eigentlich bestehen soll oder bestehen könnte. Tatsächlich gibt es keine internationale „Verpflichtung“, die Deutschland dazu nötigen könnte, ansiedlungswillige Menschen aus aller Welt aufzunehmen. Es ist jedoch offensichtlich: Die CDU beabsichtigt so massiv „Resettlement“ und „Relocation“ zwischen Flensburg und Konstanz, zwischen Aachen und Görlitz zu betreiben, dass sie das sogar in ihrem Wahlprogramm, wenngleich raffiniert vernebelt und verschwurbelt formuliert, ankündigt.

Damit will die Merkel-Partei eine Generalvollmacht von ihren in aller Regel völlig ahnungslosen Wählern für das, was als bürokratisch als „Relocation“ bezeichnet werden kann und muss. Ein Blick in die Straßen deutscher Städte und Geburtsregister zeigt, wie sehr dieser als „polemisch“ und „rechtspopulistisch“ beschimpfte Begriff den Tatbestand richtig kennzeichnet. Mit jeder Stimme für die CDU am 24. September wird diese „Relocationpolitik“ legitimiert und weiter vorangetrieben. Auf Seite 63 des CDU-Wahlprogramms steht der Plan – Schwarz auf Weiß. Es ist notwendig, die Wahrheit über diesen politischen Trickbetrug mit absehbar dramatischen Folgen so weit wie möglich bekannt zu machen.

Da die AfD genau das nicht möchte, ist sie gegenwärtig die einzige Partei, die jede Form von Umvolkungspolitik ablehnt.

Die Quelle ihrer Weisheiten gibt die CDU in ihrem Wahlprogramm selbst an:

„…Die USA sind und bleiben unser wichtigster außereuropäischer Partner. Wir verdanken ihnen viel: Ihr Vertrauen und ihre Unterstützung nach dem Zweiten Weltkrieg haben Deutschlands Weg zurück in die Familie der freien demokratischen Nationen und die deutsche Wiedervereinigung erst ermöglicht. Und auch angesichts der zukünftig absehbaren Herausforderungen verbinden uns Europäer gemeinsame Werte mit unseren nordamerikanischen Partnern enger, stärker und haltbarer als mit irgendeiner anderen Region der Welt. Wir haben darum ein fundamentales sicherheitspolitisches Interesse an einem starken und verlässlichen Partner USA.

Die Obergrenze der CSU:

Mit diesem Wissen lohnt es sich nun einen Blick auf das Ergebnis nach den „zähen“ Verhandlungen“ zu werfen. Schon die ersten Worte „wir wollen erreichen“ macht klar, daß tatsächlich nichts erreicht wurde und nichts erreicht werden wird. Gemäß dpa wurde folgender „Kompromiss“ erzielt:

„Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.“ 

Die Zahl 200.000 ist damit also als „Ziel“ definiert und nicht als rechtsverbindliche Größe, die einklagbar wäre. Außerdem ist diese Zahl auch noch flexibel: Sollte das Ziel

„wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen“,

heißt es. Die Zahl ist also nicht einmal fixiert, sondern eine beliebige ideologisch festgesetzte Ziffer.

Außerdem enthält diese Absichtserklärung auch noch Ausnahmetatbestände:

Demnach sollen sich in so bezeichneten „Ausnahmesituationen“ – beispielsweise bei „humanitären Krisen“ – die Bundesregierung und der Bundestag mit der Frage befassen, wie man mit einem möglichen neuen Flüchtlingsansturm auf Europa und Deutschland umgeht.

Dies bedeutet wiederum, daß diese ideologisch festgelegte flexible Zahl in derartigen Fällen unbeachtlich ist.

Als weiteren Ausnahmetatbestand wurde eine legalisierte Einwanderung definiert. Diese müsse sich laut CDU und CSU „am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren“. Die Union ergänzt auch noch: „Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes bereit.“ hier ist keine Zahl genannt. Die Zahl ist damit nach oben offen.

Was italienische, griechische oder  spanische Jugendliche zu dieser Formulierung, Afrikaner ins Land zu holen, wohl sagen, die zum Teil zu 50% arbeitslos sind erwähnt die Union jedoch nicht.
Angela Merkel betont darüber hinaus: Das individuelle Asylrecht wird mit dem Kompromiss nicht infrage gestellt. Damit kann auch weiterhin kein Asylsuchender an der Grenze abgewiesen werden, auch wenn er aus einem sicheren Drittstaat wie z.B. Österreich kommt und deswegen wegen Art. 16a(II)GG evident gar keinen Anspruch auf Asyl hat.
Das bedeutet im Klartext und hierum geht es eigentlich: Es bleibt alles beim Alten, jeder kann auch aus einem sicheren Drittstaat kommend an der Grenze „Asyl“ sagen, obwohl er gemessen an Art. 16a(II)GG evident keinen Anspruch auf Asyl hat. Sobald er dann einmal mit Hilfe dieses Zauberworts die Grenze überschritten hat und auf deutsches Hoheitsgebiet gelangt ist, kann in aller Ruhe geprüft werden, ob andere Regeln für diese Person anwendbar sind und er deswegen dabehalten wird. selbst wenn auch diese nicht gefunden werden, dann wird er halt einfach nicht zurückgeführt. So kann weiterhin jeder zu uns kommen, legal oder illegal spielt dabei weiterhin keine Rolle. So weit die erste Täuschung der Bürger.

Zur weiteren Täuschung der Bürger wird behauptet, dass Asylbewerber künftig in speziellen Aufenthaltszentren bleiben müssten, bis über ihre Verfahren entschieden sei. Verfahren sollten in diesen „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ gebündelt werden. Vorbild seien entsprechende Einrichtungen in den bayerischen Städten Manching und Bamberg. Falls Anträge abgelehnt würden, sollten die Betroffenen aus diesen Einrichtungen zurückgeführt werden. Zudem wird in dem Entwurf die Forderung erneuert, die Liste der sicheren Herkunftsländer zu erweitern, wenigstens um Marokko, Algerien und Tunesien. Dieser Punkt wird gegen die Grünen bei der Regierungsbildung niemals durchzubekommen sein, was natürlich sowohl CDU als auch CSU jetzt schon wissen.

Pressekonferenz mit Angela Merkel und Horst Seehofer

Pressekonferenz mit Angela Merkel und Horst Seehofer

Posted by CSU (Christlich-Soziale Union) on Montag, 9. Oktober 2017

Fakt ist damit: Wenn Angela Merkel wieder einmal zur Party lädt, gibt es keine Türsteher und niemand wird wieder hinausgeworfen.

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2017_10_04 Frau Cecilia Wikström trägt den Arbeitsstand ihres Ausschusses im EU-Parlament vor

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2017_10_03 Horst Seehofer schickt seinen Innenminister vor, um die „Obergrenze“ aufzuweichen

BERLIN – Kaum sind die Wahlen vorüber, lehnt Schäuble die „Obergrenze“ der CSU ab:

CDU-Politiker Schäuble gibt sich zuversichtlich in Richtung einer Jamaika-Koalition. Das Thema Obergrenze sei für ihn eine überflüssige Debatte, da nur die CSU diese fordere. Daher müsse sie in keinen Koalitionsvertrag.

Parallel sendet der Innenminister Joachim Herrmann Signale aus, die eine Aufweichung der bayerischen Position andeuten.

 „Wir sagen jetzt: Anstatt alle, die nicht politisch verfolgt werden, an der Grenze zurückzuweisen – was rechtlich möglich wäre – legen wir eine Größenordnung fest, wie viele Flüchtlinge wir der Erfahrung nach integrieren und verkraften können.“ Die CSU habe das das Asylgrundrecht nie in Frage gestellt: „Es hat in der CSU-Führung nie jemand von einer Beschränkung des Asylrechts gesprochen“, betonte Herrmann.

Zugleich schickt er Herrn Ramsauer (CSU) in die Talk-Shows um die „Obergrenze“ publikumswirksam zu vertreten

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2017_05_11 Zwischenabstimmung über Dublin IV innerhalb des Ausschusses

Die Strauss-Tochter Monika Hohlmeier (CSU) war ebenfalls anwesend. Von den abstimmeneden Personen waren 24 dafür, 5 dagegen, 4 enthielten sich

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2017_03_13 Die SPD möchte jetzt bereits damit beginnen, Anträge auf FAmiliennachzug zu bearbeiten

Der SPD kann es offenbar nicht schnell genug gehen. Sie möchte jetzt bereits, daß Anträge auf Familiennachzug bearbeitet werden. Wie das möglich sein soll, wenn nicht einmal die Kriterien definiert sind, bleibt wohl ein Geheimnis der SPD, oder sind diese „Kriterien“ schon vordefiniert und die Verhandlungen darüber reiner Klamauk?

Am liebsten möchten die Sozialdemokraten die Beschränkung des Nachzugs von Ehepartnern und minderjährigen Kindern aus Syrien sofort und komplett abschaffen. Doch im Koalitionsausschuss mit CDU und CSU wollen sie auch einen Kompromissvorschlag präsentieren.

Demnach soll der Familiennachzug zwar ausgesetzt bleiben. Aber schon heute sollen deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland beginnen, die langwierigen Anträge auf Familiennachzug anzunehmen und zu bearbeiten. Auf diese Weise könnte der Familiennachzug ab 2018 dann sofort und im großen Stil starten.

 

2016_12_14 Der Horst und die „Obergrenze“:

Horst Seehofer wird keinen Koalitionsvertrag unterzeichnen,  in dem keine „Obergrenze“ für „Flüchtlinge“ steht sagt er. Da Horst Seehofer sich an dieses Versprechen nicht halten wird, ist das wirksamste Mittel eine Obergrenze durchzusetzen, der CSU mit Horst Seehofer durch Wählerstimmen eine Obergrenze zu setzen.

Obergrenze

Wir präsentieren: "Eine kleine Geschichte der Obergrenze." Von Horst Seehofer. #br24wahl

Posted by BR24 on Montag, 21. August 2017

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2016_10_19 Opinion on the recast technique zu (COM (2016)0270)

STRASSBURG – Weitere Arbeitsschritte des betreffenden Ausschusses sind nicht öffentlich, vgl.  Jedoch arbeitet in genau in dieser Zeit Frau Hohlmeier von der CSU daran, den „Familienbegriff“ für Dublin IV zu erweitern.

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2016_05_04 Die Vorgabe der EU-Kommission für Dublin IV (COM (2016)0270)

STRASSBURG – Eine Vorgabe der EU-Kommission war, den Familienbegriff auszuweiten. Im Übrigens sind geplante Änderungen in jener Synapse auch angegeben. Eingebracht durch Kommissar AVRAMOPOULOS

Die Definition des Begriffs „Familienangehörige“ wird dahin gehend ausgeweitet, dass (1) die Geschwister des Antragstellers und (2) verwandtschaftliche Beziehungen, die nach Verlassen des Herkunftslandes, aber vor der Ankunft im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entstanden sind, einbezogen werden. Geschwister sind eine recht eingegrenzte, aber wichtige Personengruppe, bei denen sich die verwandtschaftliche Beziehung relativ leicht nachweisen und überprüfen lässt und das Missbrauchspotenzial somit gering ist. Die Ausweitung der Definition auf Familien, die während der Durchreise gebildet wurden, trägt jüngeren Migrationsphänomenen wie längeren Aufenthalten außerhalb des Herkunftslandes – zum Beispiel in Flüchtlingslagern – vor der Ankunft in der EU Rechnung. Diese gezielte Ausweitung der Definition des Begriffs „Familienangehörige“ soll das Risiko irregulärer Weiterreisen und die Fluchtgefahr bei den unter die erweiterten Bestimmungen fallenden Personen verringern.

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2016 worum geht es?

BRÜSSEL – Der Hintergrund wird auf einer eigenen Webseite der EU dargestellt

Die im kommenden Richtlinienverfahren involvierten Personen sind:

  • Cecilia Wikström (ALDE, Sweden)
  • Roberta Metsola (EPP, Malta)
  • Elly Schlein (S&D, Italy)
  • Daniel Dalton (ECR, UK)
  • Cornelia Ernst (GUE/NGL, Germany)
  • Jean Lambert (Greens/EFA, UK)
  • Laura Ferrara (EFDD, Italy)

Hintergrund sind Eingaben und Wünsche der NGOs, die nun durch Frau Wikström abgearbeitet werden: