4. und 5. Plenarsitzung im Bundestag vom 12.; 13. Dezember 2017; Beiträge der AfD-Abgeordneten

Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=qD6g169rmTw

BERLIN – Am 12.12 und 13.12. fand in Berlin die zweite Plenarwoche statt, in welcher die Abgeordneten der AfD erneut zu diversen Themenfeldern Stellung beziehen konnten und Gelegenheit hatten, die Politik der AfD vorzustellen.

Darüber hinaus hatte die AfD-Fraktion folgende zwei parlamentarische Initiativen gestartet:

  1. TOP ZP6 Aktuelle Stunde zu linksextremen Gewalttaten gegen demokratische Parteien
  2. TOP 6: Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt“ (19/41)

 

4. Plenarsitzung vom 12. Dezember 2017

TOP 1 Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (SEA GUARDIAN)

Die Bundeswehr wird sich für weitere drei Monate an der Nato-Operation „Sea Guardian“ im Mittelmeer beteiligen. Der Bundestag billigte den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/22) in namentlicher Abstimmung mit 530 gegen 137 Stimmen, vier Abgeordnete enthielten sich. Während die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP der Verlängerung des Mandats gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (19/176) zustimmten, lehnten Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dies ab. Einen von der Linksfraktion vorgelegten Entschließungsantrag (19/221) zum Abbruch des Einsatzes lehnte der Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP ab. AfD und Grüne enthielten sich der Stimme.

AfD: Bundeswehr soll Migranten zurückbringen dürfen

Jan Nolte (AfD) forderte, dass es der Bundeswehr im Mittelmeer erlaubt werden müsse, Migranten nach Nordafrika zurückzubringen.

Zudem monierte er, dass im Vergleich zu den Einsätzen im Irak und in Syrien deutlich weniger deutsche Soldaten ins Mittelmeer entsendet würden. Aufgabe der Bundeswehr sei es aber, dass eigene Land zu schützen.

TOP 2 Bundeswehreinsatz Bundeswehreinsatz gegen die Terrororganisation IS

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin im Kampf gegen den „Islamischen Staat“. Der Bundestag hat am Dienstag, 12. Dezember 2017, in namentlicher Abstimmung einem entsprechendem Antrag der Bundesregierung (19/23) zugestimmt: 436 Abgeordnete votierten mit Ja, 226 lehnten den Antrag ab, es gab zehn Enthaltungen. Dazu hatte der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung (19/192) und einen Bericht (19/205) vorgelegt. AfD, Linke und Grüne hatten im Hauptausschuss gegen den Antrag gestimmt.

Damit können wie bisher bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung Frankreichs, des Iraks und der „internationalen Koalition in ihrem Kampf gegen IS“ entsendet werden. Sie sollen weiterhin Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an Awacs-Flügen der Nato übernehmen. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für diesen Zeitraum werden auf rund 22,7 Millionen Euro beziffert.

 

TOP 3 Bundeswehreinsatz  im Irak

Die Bundeswehr wird weiterhin die irakische Armee sowie Sicherheitskräfte in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (19/25) fand am Dienstag, 12. Dezember 2017, eine Mehrheit im Bundestagsplenum. 435 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung dafür, 196 lehnten den Antrag ab, es gab 37 Enthaltungen. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (19/178), in dem AfD und Die Linke gegen den Antrag gestimmt hatten. Das Mandat ist befristet bis Ende April 2018. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 6,9 Millionen Euro.

AfD befürchtet neuen Bürgerkrieg im Irak

Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) betonte, das die Regierung des Iraks den Krieg gegen den IS für beendet erklärt und die Kontrolle über die Grenze zu Syrien zurückerlangt habe.

Den Einsatz zu verlängern bedeute mit Blick auf die innerirakische Konfliktlage zwischen Kurden und Zentralregierung, einen „neuen Bürgerkrieg in Kauf zu nehmen, in dem wir eine Seite militärisch unterstützen“.

 

TOP 4 Bundeswehreinsatz  in Afghanistan

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Ausbildung von Sicherheitskräften und der Armee in Afghanistan. Ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (19/21) fand am Dienstag, 12. Dezember 2017, eine Mehrheit im Bundestagsplenum. 458 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung dafür, 198 lehnten den Antrag ab, es gab zwölf Enthaltungen.  Der Entscheidung liegen eine Beschlussempfehlung (19/193) und ein Bericht (19/206) des Hauptausschusses zugrunde. Damit können wie bisher bis zu 980 Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ entsendet werden. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben belaufen sich demnach auf rund 78,7 Millionen Euro.

AfD: Es gibt keine ehrliche Bilanzierung

Redner der AfD und Linken kündigten in ihren Reden jeweils die Ablehnung des Einsatzes durch ihre Fraktionen an. René Springer (AfD) führte als einen Grund dafür den Mangel an Informationen über die Lage in Afghanistan an.

Es gebe keine „ehrliche Bilanzierung“. Wer für den Einsatz stimme, entscheide blind, so Springer. Zudem fehle ein UN-Mandat, und die strategische Ausrichtung des Nato-Einsatzes sei unklar.

TOP 5 Bundeswehreinsatz  in Mali (MINUSMA)

Die Bundeswehr wird sich weiterhin an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) beteiligen. Das beschloss der Bundestag am Dienstag, 12. Dezember 2017, als er einen Antrag der Bundesregierung (19/24 neu) in namentlicher Abstimmung mit 504 Stimmen bei 158 Gegenstimmen und vier Enthaltungen annahm. Der Entscheidung liegt eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (19/177) zugrunde. Damit können befristet bis Ende April 2018 wie bisher bis zu tausend Soldatinnen und Soldaten entsendet werden. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 59 Millionen Euro.

Während der Debatte sprachen sich Redner der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die Fortführung des Mali-Einsatzes der Bundeswehr aus. Ablehnung kam von Seiten der AfD-Fraktion und der Linksfraktion.

AfD: Zum Scheitern verurteiltes Abenteuer

Jens Kestner (AfD) betonte, die in dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes aufgezeigten Ziele hörten sich schön an, seien aber mit dem vorgesehenen Umfang von Soldaten und Material nicht erreichbar. „Mit tausend Soldaten kann man nicht ein Land, das dreimal so groß ist wie Deutschland, befrieden und dort für Sicherheit sorgen“, sagte Kestner.

Die Bundesregierung schicke die Bundeswehr in ein „Abenteuer, das aus heutiger Sicht schon zum Scheitern verurteilt ist“. Dabei würden im voreiligen Gehorsam französische Interessen vertreten, „wo doch deutsche Interessen klar im Vordergrund stehen sollten“. Die AfD, so Kestners Fazit, lehne den Einsatz ab, da eine klare Strategie fehle, der Kräfteansatz verfehlt sei und deutsche Interessen, „wenn überhaupt, nur mit einer Lupe zu finden sind“.

TOP ZP1 Aktuelle Stunde zu Ständiger Strukturierter Zusammenarbeit, Brexit, Europäischer Rat

Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag die am 11. Dezember in Brüssel von 25 EU-Mitgliedstaaten beschlossene „Permanente Strukturierte Zusammenarbeit“ in Sicherheits- und Verteidigungsfragen, kurz Pesco, scharf kritisiert. In einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde zur ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, zum Brexit und zu weiteren Fragen beim Europäischen Rat in Brüssel sprach Heike Hänsel am Dienstag, 12. Dezember 2017, von einem „Anschlag auf die Rechte des Bundestages, der Demokratie und eine friedliche Außenpolitik“.

Die geplante „Aufrüstungs- und Militärunion“ bedeute mehr Ausgaben für Verteidigung und weise den Weg in ein „Europa des Krieges und der Aufrüstung“. Die Bundesregierung habe Pesco außerdem zugestimmt, ohne zuvor Einvernehmen mit dem Bundestag herzustellen. Dies sei eine „Missachtung des Parlaments“, die Linksfraktion werde rechtliche Schritte prüfen, kündigte Hänsel an.

AfD: Rücksichtlose EU-Zentralisierungspolitik

Kritik an Pesco, die die EU-Staats- und Regierungschefs am Donnerstag, 14. Dezember,  und Freitag, 15. Dezember 2017, auf dem Europäischen Rat in Brüssel förmlich beschließen wollen, gab es auch seitens der AfD. Indem die Bundesregierung unterschiedliche nationale Organisationsformen „einmal mehr in ein Brüsseler Korsett zwängen“ wolle, gehe sie erneut den Weg einer „rücksichtslosen EU-Zentralisierungspolitik“, so der Vorwurf von Rüdiger Lucassen.

Der Weg in eine europäische Armee  sei ein „Irrweg“, zudem stünden gemeinsame Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene im Widerspruch zum Parlamentsvorbehalt in Deutschland. Darüber hinaus warnte Lucassen vor einer Schwächung des europäischen Pfeilers der Nato durch die Schaffung „europäischer Parallelstrukturen“.

 

TOP 14 (vorgezogen) ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018

In erster Lesung hat sich der Bundestag am Dienstag, 12. Dezember 2017, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 (19/164) befasst. Der Bundestag überwies die Vorlage zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss. Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück, wobei ERP für „European Recovery Program“ steht. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Umfang von insgesamt 6,75 Milliarden Euro gefördert. Im Wirtschaftsplan für 2018 sind Einnahmen und Ausgaben von rund 835 Millionen Euro vorgesehen. Rund 790 Millionen Euro sollen für die Förderzwecke bereitgestellt werden.

 

TOP 15 (vorgezogen) Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/81) vor, den der Bundestag am Dienstag, 12. Dezember 2017, in erster Lesung beraten hat. Mitberaten wurde ein Gesetzentwurf der Linken (19/218), in dem eine „Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ verlangt wird. Der Bundestag überwies beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss.

„Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung“

Das Gesetz stellt aus Sicht der AfD einen „schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs“ der Strafmaßnahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „gegen jede abweichende Meinung“.

Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“.

 

TOP 7 Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte

Die Fraktion der FDP will die Bürgerrechte verbessern. Der Bundestag hat am Dienstag, 12. Dezember 2017, den Gesetzentwurf der Liberalen zur Stärkung der Bürgerrechte (19/204) erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

TOP 8 Einschränkung von Massenentlassungen

Die Fraktion Die Linke will Massenentlassungen bei Unternehmensgewinnenverhindern. Dazu haben die Abgeordneten dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Beschäftigteninteressen (19/217) vorgelegt, den der Bundestag am Dienstag 12. Dezember 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen hat.

TOP 9 Glypostat

Die Zustimmung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel zur Verlängerung der Zulassung zur Anwendung des Herbizids Glyphosat am 27. November 2017 hatte am Dienstag, 12. Dezember 2017, ein Nachspiel im Bundestag. Dazu haben die Abgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der Linken jeweils Anträge zur ersten Beratung vorgelegt, die zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen wurden.

 

4. Plenarsitzung vom 14.1.2018

TOP 10 Fragestunde der Bundesregierung vom 14.12.2017

Thema: Bericht der Bundesregierung gemäß § 29a Absatz 2a Asylgesetz zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten Curio, Dr. Gottfried (AfD) Herrmann, Lars (AfD)Storch, Beatrix von (AfD)

Uwe Kamann von der AfD fragte, ob die Bundesregierung ähnlich wie die Vereinigten Staaten von Amerika die Netzneutralität abschaffen will, sodass Breitband- und Mobilfunkanbieter in Zukunft wieder selbst entscheiden, wie der Datenverkehr im Internet aussieht, und wie die Regierung sicherstellen will, dass dadurch keine Zensur, Ungleichbehandlung und ein Zwei-Klassen-Internet hergestellt wird.

 

TOP 12 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID)

Der Bundestag hat die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission der Vereinten Nationen (UN) und der Afrikanischen Union in Darfur (Unamid) zunächst befristet bis Ende März 2018 verlängert. In namentlicher Abstimmung votierten am Mittwoch, 13. Dezember 2017, 606 Abgeordnete für den Antrag (19/19) der geschäftsführenden Bundesregierung und 72 dagegen. Insgesamt wurden 678 Stimmen abgegeben, der Hauptausschuss hatte zuvor eine Beschlussempfehlung (19/174) vorgelegt. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für das erste Quartal 2018 auf rund 100.000 Euro.

AfD: Wichtiges Instrument zur Fluchtursachenbekämpfung

Auch die AfD-Fraktion stimmte einer Verlängerung des Einsatzes zu. Gerold Otten nannte die Mission ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Fluchtursachen angesichts der Tatsache, dass allein 2016 Zehntausende Menschen aus dem Sudan geflüchtet seien. Die Bundesregierung forderte Otten auf, sich für eine größere Effizienz der Mission und eine nachhaltige Befriedung der Krisenherde einzusetzen.

 

 

TOP 13 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS)

Der Bundestag hat die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission der Vereinten Nationen (UN) in Südsudan (Unmiss) zunächst befristet bis Ende März 2018 verlängert. In namentlicher Abstimmung votierten am Mittwoch, 13. Dezember 2017, 601 Abgeordnete für den Antrag (19/20) der geschäftsführenden Bundesregierung und 68 dagegen. Insgesamt wurden 669 Stimmen abgegeben, der Hauptausschuss hatte zuvor eine Beschlussempfehlung (19/175) vorgelegt.

Die Mandate bleiben unverändert: Für die Mission sollen bis zu 50 Soldaten eingesetzt werden können, derzeit sind 16 Bundeswehrkräfte vor Ort. Sie nehmen dort nach Regierungsangaben Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben wahr. Darüber hinaus helfen sie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen.

Afd bemängelt Effizienz des Einsatzes

Gerold Otten (AfD) kritisierte, die Mission in Südsudan werde ihren Aufgaben nicht gerecht. Es sei Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Soldaten vor Ort die ihnen gesteckten Ziele auch erreichen können.

Deutschland müsse dafür als drittgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen sein Gewicht in die Waagschale werfen. Zu überprüfen sei unter anderem, ob der militärische Anteil von Unmiss nicht „signifikant“ verringert werden könnte

TOP ZP6a Anpassungsverfahren § 11 des Abgeordnetengesetzes (Diätenerhöhung)

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Dezember 2017, beschlossen, dass das bisherige Anpassungsverfahren für die  Abgeordnetenentschädigungen auch in der neuen Wahlperiode wirksam bleibt. In namentlicher Abstimmung votierten 504 Abgeordnete für einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (19/236), 152 stimmten mit Nein und acht enthielten sich.

Jährliche Anpassung zum 1. Juli bleibt

Die drei Fraktionen hatten beantragt, dass das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigungen nach Paragraf 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages für die laufende 19. Wahlperiode des Bundestages wirksam bleibt.

Paragraf 11 Absatz 4 besagt: „Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2016, angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.“

AfD lehnt Automatismus ab

Stefan Keuter (AfD) übte Kritik daran, dass die „verklausulierte Anpassung“ ohne Aussprache „durchgewunken“ werden ohne Debatte und Rechtfertigung sollte. „Schämen Sie sich nicht“, fragte der Abgeordnete. Die Diät sei in den letzten vier Jahren von von 8.200 Euro auf 9.500 Euro Brutto im Monat erhöht worden. Nur die Differenz der Erhöhung – 1300 Euro – entspreche der Standardrente in Deutschland.

Diäten über 9.500 Euro, monatliches Personalbudget von fast 22.000 Euro, Sachkontoleistungen von 1.000 Euro und Bahncard erster Klasse und eine Fahrbereitschaft und eine kostenfreie Steuerpauschale von über 4.300 Euro stünden jedem Abgeordneten zu. „Es geht hier um hart erarbeitetes Steuergeld.“ Der vorgeschlagene Automatismus sei deshalb aus Sicht der AfD eine „Frechheit“

 

TOP ZP6 Aktuelle Stunde zu linksextremen Gewalttaten gegen demokratische Parteien

auf Verlangen der Fraktion der AfD Linksextreme Gewalttaten gegen die politische Betätigung demokratischer Parteien

Im Bundestag ist es am Mittwoch, 13. Dezember 2017, zu einer scharfen Kontroverse über Gewalttaten gegen Politiker gekommen. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde über „linksextreme Gewalttaten gegen die politische Betätigung demokratischer Parteien“ wurde ihr aus den Reihen anderer Fraktionen  vorgeworfen, Hass zu schüren.

AfD: Rechtsfreie Räume mit Hilfe der SPD geschaffen

Demgegenüber beklagte der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk, dass beim jüngsten AfD-Bundesparteitag in Hannover Delegierte „unter den Augen der Polizei“ verletzt worden seien. Dabei mache er nicht der Polizei einen Vorwurf, sondern Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wegen der „Deeskalation zulasten der körperlichen Integrität“ von AfD-Mitgliedern.

TOP ZP7

Einstimmig hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/234) für eine bessere Opferentschädigung angenommen.

„Verbesserungen zwingend erforderlich“

Die Antragsteller beziehen sich auf den Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatzam 19. Dezember 2016, Ministerpräsident a.D. Kurt Beck. Die bisherigen Einschätzungen des Opferbeauftragten machten deutlich, wie durch Behörden und den persönlichen Einsatz von ehrenamtlichen Helfern den Betroffenen Hilfe und Unterstützung habe angeboten werden können. Defizite beträfen die Sicherheitsbehörden ebenso wie die Lage der Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags, sodass Verbesserungen zwingend erforderlich seien, heißt es in dem Antrag.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Konsequenzen aus den Empfehlungen Becks zu prüfen und die allgemeine Sicherheit und die Situation der Opfer und Hinterbliebenen zu verbessern. Die in einem offenen Brief geäußerten Anliegen der Opfer und deren Angehörigen müssten dabei einbezogen werden. Die Aufforderung richte sich auch an die Länder.

„Zentrale Anlaufstellen schaffen“

Empfohlen wird, auf Bundes- und Landesebene zentrale Anlaufstellen für Opfer eines Terroranschlags und deren Angehörige zu schaffen, die im Falle eines Anschlags zusammenarbeiten. Sie sollen dabei auch auf die Betroffenen zugehen und die Regulierung der Entschädigungsansprüche koordinieren. Zu prüfen sei, wie Opfer von Gewalttaten einen schnelleren und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen erhalten und professionell begleitet werden können. Auch solle die Höhe der Entschädigungszahlungen für Verletzte und Hinterbliebene überprüft werden. Dabei sei zu erwägen, ob künftig ein höheres Schmerzensgeld und der Ersatz materieller Schäden möglich ist.

Alle Opfer von Terroranschlägen müssten stets auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für die Opfer von Gewalttaten erhalten können. Überprüft werden solle ebenso die Höhe pauschalierter Entschädigungszahlungen. Zu prüfen sei schließlich auch, ob die Leistungen der staatlichen Opferentschädigung allen von einem Terroranschlag in Deutschland Betroffenen in gleicher Höhe, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsdauer, zur Verfügung gestellt werden können. (vom/13.12.2017)

TOP 6 Einführung umfassender Grenzkontrollen

Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) fordert in einem Antrag mit dem Titel „Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt“ (19/41), „sofort einen vollständigen und effektiven Schutz der deutschen Grenze“ zu gewährleisten. Der Bundestag hat den Antrag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Auf- und Ausbau von Bundesbereitschaftskräften

Die Abgeordneten wollen, dass „umfassende Grenzkontrollen mit entsprechenden Vollmachten“ eingerichtet werden sollen, die den Grenzschutz durch geeignete Maßnahmen ermöglichen, „gegebenenfalls durch Auf- und Ausbau von Bundesbereitschaftskräften“.

Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge diese Grenzkontrollen so durchführen, „dass das Ergebnis eine grundsätzliche Zurückweisung von unberechtigtem Grenzübertritt bewirkt“ – dies auch in dem Fall, dass sich ein Migrant, der aus einem benachbarten sicheren Drittstaat im Sinne von Paragraf 26a Absatz 2 des Asylgesetzes anreist, auf Verfolgung oder Schutzgründe beruft. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage offenlegen, „auf welcher Rechtsgrundlage sie die Praxis, auf die Möglichkeiten der Zurückweisung zu verzichten, zugelassen hat und weiter zulässt“. (sto/eis/13.12.2017

 

TOP 16 Stabilität und Wachstum in Europa

Die FDP fordert in einem Antrag „fiskalpolitische Eigenverantwortung für Stabilität und Wachstum in Europa“ (19/228). Der Bundestag hat den Antrag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

 

TOP 17 Mindestlohn

Die Linke fordert in einem Antrag (19/96), den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben. Der Bundestag hat den Antrag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Nach Ansicht der Fraktion war der gesetzliche Mindestlohn mit 8,50 Euro brutto pro Stunde bereits bei seiner Einführung zu niedrig. Auch die derzeit gültigen 8,84 Euro pro Stunde reichten nicht aus, um niedrige Löhne und Armut trotz Arbeit zu verhindern. Der aktuelle Mindestlohn liege weit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, habe laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2010 bereits bei 10,36 Euro pro Stunde und 2014 bei 11,09 Euro pro Stunde gelegen.

 

TOP 18 Paradise Papers -Steuervermeidung und Geldwäsche

Paradise Papers – Steuersümpfe trockenlegen“ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/239), den der Bundestag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, erstmals beraten hat. Mitberaten wurden zugleich Anträge der SPD (19/233), der FDP (19/227) und der Linken (19/219), die sich ebenfalls auf Steuervermeidung und Geldwäsche beziehen. Im Anschluss an die Debatte wurden alle vier Vorlagen zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.