Antifa-Schläger zu über 1 1/2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt

In Pforzheim wurden heute drei so genannte „Antifa“-Schläger zu Haftstrafen verurteilt.

Am 10. März 2015 sollte in Karlsruhe eine Pegida-Kundgebung stattfinden.

Die SPD, die Grünen und auch die Gewerkschaft Verdi hatte dazu aufgerufen, Pegida in Karlsruhe mit aller Gewalt zu verhindern.

In Folge dieses Aufrufs der SPD und der Gewerkschaften wurden dann auch extrem gewaltbereite „Antifa“-Einheiten aus ganz Baden-Württemberg und dem benachbarten Rheinland-Pfalz in Karlsruhe zusammengezogen. Unter ihnen auch die drei Angeklagten Michael W., Jörg S. und Remzi R.

Schon die Anfahrt nach Karlsruhe nutzten die drei Angeklagten Michael W., Jörg S. und Remzi R. für eine Treibjagd auf Leute, die sie als „Pegida-Anhänger“ ansahen.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, daß diese Antifa-Kämpfer hierbei planmäßig nach Andersdenkenden suchten, um sie überfallartig mit als Fahnen getarnten Schlagstöcken zusammenzuschlagen. Die Antifa-Schläger haben dann mit aller Kraft auf ihre Opfer mit diesen Schlagstöcken ca. 20- bis 25-mal eingeschlagen.

Die Opfer erlitten Platzwunden am Kopf und viele Prellungen. Wegen des von den Antifa-Kämpfern versprühten Reizgases wurden im Bahnwagon ca. 50 Menschen verletzt. Darunter viele Kinder einer mitreisenden Schulklasse.

Ein Zeuge schilderten die Vorfälle im Gerichtssaal wie folgt: „Ich dachte, die schlagen die tot.

Im Zug auf ihre Taten angesprochen bemerkte ein Antifa-Schläger zu einem Zeugen nur „Das sind Rechte“!

Sie gaben an nach Karlsruhe zu fahren, um „Rechte aufzumischen“ und „Nazis zu klatschen“!

Natürlich kamen zu diesem Prozess auch Gesinnungsgenossen der Angeklagten. Prozessbeobachter beschreiben diese wie folgt:

Im Prozess wurde dann das intellektuelle Niveau der der angeklagten multikulturell zusammengesetzten Schlägergruppe, bestehend aus Michael W., Jörg S. und Remzi R. erkennbar.

Alle Berufsausbildungen und Erwerbstätigkeiten haben diese „Kämpfer für die Arbeiter“ nach kurzer Zeit abgebrochen.

Nach diesem Totalausfall dieser drei Schlägertypen in der Gesellschaft haben sie sich für eine lebenslängliche Hartz4-Rundum-Vollversorgung durch genau den Staat eingestellt, den sie auf der Straße bekämpfen.

Die Täter hatten trotz ihres jungen Alters so viele Vorstrafen, dass die Verlesung für Prozessbeobachter eine gefühlte Stunde dauerte. Von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung, Führen von Waffen bis zum Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und vieles mehr war alles dabei.

Alle drei Antifa-Kämpfer waren also als extrem gewaltbereite Serien- und Wiederholungstäter einzuordnen.

Laut Prozessbeobachtern verlief dann die Urteilsverkündung gar nicht im Sinne der drei angeklagten „Antifaschisten“ und deren ca. 25 Sympathisanten im Gerichtssaal.

Der Richter ging im Strafmaß sogar über die vom Staatsanwalt geforderten Anträge hinaus.

  1. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
    Außerdem müssen den Opfern sie Schmerzensgeld zahlen.
  2. Außerdem erhalten sie unter keinen Umständen Prozesskostenhilfe. Die drei Täter haben also die Kosten ihrer Rechtsanwälte und des Verfahrens selbst zu tragen.

Damit hatte der Hauptangeklagte Antifa-Schläger nicht gerechnet gehabt und ging in einem Anfall an Realitätsverweigerung mit lautem Getöse einfach aus dem Gerichtssaal. Er wurde von Vollzugsbeamten dann zwangsweise in den Gerichtssaal zurückbefördert, wo er dann noch erfuhr, dass keine der Strafen auf Bewährung ausgesetzt wird.

Dies wiederum löste bei den 25 Gesinnungsgenossen im Saal Schnappatmung und Tumulte aus.

In seiner Urteilsbegründung führte der Richter aus daß die Jagd auf Menschen wegen einer anderen Meinung doch faschistoid sei, wogegen die so genannte „Antifa“ doch vorgibt angeblich zu kämpfen.

Diese Konfrontation mit der Realität brachte dann die im Saal anwesenden „Antifaschisten“ zum Hyperventilieren und ein Teil verließ laut pöbelnd während der Urteilsbegründung den Saal.

Der Staat, so der Richter, dulde nicht das Mundtot-machen Andersdenkender, woraufhin noch anwesende Antifa-Kämpfer begannen ihre pubertären Frasen und Parolen zu dreschen. Der Rechtsanwalt der Opfer mußte dann unter Polizeischutz aus dem Gericht gehen.