Lück/genpresse: Björn Höcke hetzt: Türken raus!

HAMBURG – Das „Qualitätsorgans“ WeltN24 hat am 14.8.2017 tatsächlich behauptet, Björn Höcke haben folgendes veröffentlicht gehabt:  „Björn Höcke hetzt: ‚Türken raus!‘ – und kommt an… Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen

Was Björn Höcke tatsächlich wörtlich sagte war:

Dass wir jetzt schon nicht mehr Herr im eigenen Haus sind, zeigt die türkische Großdemonstration in Köln. (…) Indem 40.000 Türken in Köln türkische Innenpolitik gemacht haben, haben sie – allem Integrationsgeschwätz zum Trotz – sehr deutlich gemacht, wem ihre Loyalität gehört. (…) Die Demonstranten von Köln wollen Türken sein. (…) Aber diese Demonstranten haben unsere Gastfreundschaft auch missbraucht. Sie riefen: ‚Hoch lebe Erdogan!‘ Ich aber sage: ‚Geht zurück in euer Land und gestaltet es nach euren Wünschen!‘““

Zu dieser Abweichung nahm Björn Höcke wie folgt Stellung:

Gelogen hat allerdings jetzt die Zeitung „Die Welt“. Sie schrieb nach meiner Neubrandenburger Rede auf ihrer Internetseite: „Björn Höcke hetzt: ‚Türken raus!'“ Da „Türken raus!“ in Anführungszeichen gesetzt ist, muss der Leser annehmen, dass ich das so gesagt habe. Das habe ich aber nicht. Und weil das Thema mit den Türken so wichtig ist, will ich es noch einmal so darstellen, wie ich es in Neubrandenburg getan habe.

Die Welt versuchte sich schon am 24.11.2016 mit folgender „Richtigstellung“ aus der Schusslinie zu nehmen: „Wir haben am 14. August 2016 einen Videobeitrag zum Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern mit der Überschrift „Björn Höcke hetzt: „Türken raus!“ angekündigt. Hierzu stellen wir richtig: Björn Höcke hat sich nicht wörtlich so geäußert.

Diese defizitäre Erklärung entsprach offensichtlich nicht dem bestehenden Anspruch des durch das Falschzitat Verletzten. Dieses falsch in die Welt gesetzte Zitat des „Qualitätsorgans“ WeltN24 hatte daher nun eine juristischen Niederlage für WeltN24 zur Folge:

Das Landgericht Neubrandenburg stellte in seinem Urteil fest, dass WeltN24 Björn Höcke falsch zitiert und ihn auch nicht auf zulässige Weise interpretiert hat. Nachdem sich das Medienunternehmen zunächst geweigert hat, eine vollumfängliche Richtigstellung zu veröffentlichen, wurde es nun vom Landgericht Neubrandenburg dazu verpflichtet.

Wir beglückwünschen unseren Parteifreund Björn Höcke zu diesem Durchbruch!