BERLIN – Die Eliten des Staats lehnen die in Art. 20(II)GG verankerte direkte Demokratie ab.
Auch Bundestagspräsident Lammert scheint ein Problem mit Art. 20(II)Satz2GG zu haben. Dort steht nämlich:
„Alle Staatsgewalt .. wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.„
Gemäß Grundgesetz sind als Volksabstimmungen über Sachthemen zur „Wahl“ gleichberechtigt beigeordnet. Die Umsetzung dieser Option hält er jedoch „grob leichtfertig und unverantwortlich“.
Angela Merkel spricht sich in ARD-Interview vom 15.7.2017 gegen Volksentscheide aus:
Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt jede Form von bundesweiten Volksentscheiden ab. Merkel sagte in einem ARD-Interview:
„Meine Haltung ist absolut gefestigt, dass ich das unter keinen Umständen möchte.“
Bundestagspräsident Lammert spricht sich in Welt-Interview vom 2.7.2017 gegen Volksentscheide aus:
Der Bundestagspräsident spricht sich jedoch in einem Interview mit der Welt vom 2.7.2017 gegen die Umsetzung dieser Vorschrift des GG ein:
sagte Lammert der Welt am Sonntag.
Zur praktischen Verhinderung der Kontrolle der Politik durch die Bevölkerung schlägt er vor:
, ergänzte Lammert. Daher fordert er eine Zweidrittel-Mehrheit für Volksentscheide.
Wir meinen: Zweidrittel-Mehrheit für Volksentscheide? Absurdes Demokratieverständnis! Die Option der Abstimmung aus Art. 20(II)GG haben die Väter des Grundgesetzes nicht aus Unterhaltungszwecken hineingeschrieben, sondern damit es praktiziert wird.