Themenabend: Aus dem Wahlprogramm der AfD-Bayern; Raimund Swoboda (Polizeidirektor a.D.) „Das neue Polizeiaufgabengesetz“

Eigenes Werk

ALTÖTTING  – Am Dienstag, den 15.5.2018 hat die CSU mit ihrer Mehrheit von 89 Stimmen das neue Polizeiaufgabengeetz verabschiedet. 67 Parlamentarier stimmten gegen dieses Gesetz, zwei enthilelten sich.

Damit erweitert die bayerische Staatsregierung ihre Eingriffsmöglichkeiten in Freiheiten der Bürger Bayerns signifikant:

Die bayerische Staatsregierung gibt an, daß auf Grund dieses Gesetzes zusätzlich in folgende Grundrechte des Bürgers eingegriffen werden kann:

  1. Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit,

  2. Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes und Art. 102 Abs. 1 der Verfassung), auf

  3. Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 113 der Verfassung), des

  4. Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 112 Abs. 1 der Verfassung) sowie auf

  5. Freizügigkeit (Art. 11 des Grundgesetzes und Art. 109 der Verfassung) und auf

  6. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung)

eingeschränkt werden. Alle durch das neue PAG vorgenommenen Änderungen finden sich in der Gesetzesbegründung.

Diese massiven Einschränkungen und der Umstand, daß dieses Polizeiaufgabengesetz als Pilotgesetz in Bayern erprobt werden soll, um dann auch in den anderen Ländern der Bundesrepublik Anwendung zu finden bildeten für den Kreisverband Altötting der AfD den Anlaß, sich mit diesem Gesetz in zwei Vorträgen genauer auseinanderzusetzen.

In einem ersten Vortrag geht der AfD-Kandidat für den Landkreis Altötting Dipl.-Ing. M.A. Schwembauer der Frage nach in welchem Zusammenhang dieses Gesetz mit der von Angela Merkel, der CSU und den anderen Altparteien zu verantwortenden „Flüchtlingskrise“ steht.

In einem  zweiten Vortrag setzt sich der Polizeidirektor a.D. und Landtagskandidat für den Bezirk Mittelfranken mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz selbst auseinander.

Die Presse war zu diesem Vortrag eingeladen, jedoch nicht erschienen.

Schon erschienen waren die örtlichen Jusos, die sich darin gefielen, gegen diese Veranstaltung zu protestieren, obwohl sie das neue Polizeiaufgabengesetz angeblich mindestens genauso kritisch sehen, wie der AfD-Kreisverband Altötting. Aber wenigstens haben sei eines ihrer Mitglied_Innen in den Vortrag gesetzt, damit sie etwas dazulernen.

 

2018_05_17 Erhöhung des kriminellen Potentials durch die Flüchtlingspolitik von Angela M und der CSU

In seinem Vortrag setzte sich Landtagskandidat Schwembauer mit der Frage auseinander, ob durch die „Flüchtlingspolitik“ von Angela Merkel und der CSU und den sonstigen Altparteien zusätzliches kriminelles Potential ins Land geholt wird.

Das Mantra der Altparteien zu diesen „Flüchtlingen“ lautet

  1. „Es handelt sich um Menschen, die Schutz brauchen“ bzw.
  2. „Alle Menschen sind gleich“

Diese beiden Aussagen bilden das moralische Fundament, auf welchem Gutmenschen und Migrationsindustrie ihre so gut wie gesamte Argumentation aufbauen.

Beide Aussagen sind jedoch falsch!

Daß die Aussage 1 falsch ist, ist durch intensive Aufklärung mit Hilfe der AfD und alternativer Medien inzwischen so weit in die  Gesellschaft eingedrungen, daß die Vertreter der Migrationsindustrie den vorgetragenen Argumenten nichts mehr entgegenzusetzen haben und zur pauschalen Diffamierung übergegangen sind.

Über Aussage 2 finden jedoch so gut wie keine öffentliche Auseinandersetzung statt.

Daß die Aussage 2 falsch ist, ist schon daran erkennbar, daß sie jegliche Individualität auf Null reduziert.

Aussage 2 ist jedoch auch falsch, weil sie in die Irre führt. Selbst wenn alle MEnschen gelich wären, heißt das nicht, daß sich alle Menschen gleich verhalten. Das kriminelle Potential der Bevölkerungen von Ländern ist jedenfalls ganz und gar nicht identisch, wie die „World homicide rate“ der Vereinten Nationen verrät. Demnach ergeben sich in folgenden Ländern folgende Tötungsraten in der Bevölkerung:

  1. Deutschland: 0,85 Tötungen pro 100.000 Einwohner
  2. Irak: 8 Tötungen pro 100.000 Einwohner
  3. Guinea: 8,46 Tötungen pro 100.000 Einwohner

Nun hält es die Regierung für weise, Personen aus den Ländern nach Deutschland zu holen, in welchen die Tötungsrate zehn mal so hoch ist wie in Deutschland.

Trotz dieser Fakten erzählen die Regierung und die CSU den Bürgern, daß die Kriminalität sinken würden und daß die täglichen Beobachtungen der Bürger „gefühlt“ seien.

So ist es nicht verwunderlich, wenn die Behauptungen der CSU und die Realität inzwischen so weit weiter auseinanderfallen, daß selbst der Letzte erkennen kann, daß er belogen wird.

In diesem Vortrag führt der AfD Landtagskandidat und Vorsitzende des Kreisverbands Altötting Dipl.-Ing. M.A. Thomas Schwembauer außerdem auch in die Hintergründe ein, wie denn die als „Flüchtlinge“ bezeichneten Personen durch die Regierung mit Hilfe von erst 2013 verabschiedeten Gesetzen ins Land gelockt werden.

 

Die hierbei zitierten Quellen lauten:

1. Genfer Flüchtlingskonvention

2. Grundgesetz Art. 16a 

3. Dublin III-Verordnung

 

2018_05_17 Das neue Polizeiaufgabengesetz eine Rechtsgrundlage für eine geheime Staatspolizei?

In einem zweiten Vortrag setzte sich Polizeidirektor a.D. Raimund Swoboda mit den neuen Kompetenzen auseinander, die der Polizei mit dem neuen Gesetz gegeben werden.

Bisher konnte die Polizei bereits bei einer sogenannten „konkreten Gefahr“ tätig werden. In Zukunft darf die Polizei das bei einer „drohenden Gefahr“. Das Gesetz ermöglicht der Polizei damit, in Zukunft früher eingreifen zu dürfen als bisher. Das Polizeiaufgabengesetz weitet außerdem die Befugnisse der Polizei erheblich aus: Sie soll künftig unter anderem die sogenannte „erweiterte DNA“ erheben und zur Fahndung nutzen dürfen. Außerdem soll  sie Pakete und Briefe sicherstellen und auswerten dürfen und elektronische Kommunikation auf dem Weg vom Sender zum Empfänger verändern dürfen: