By Ssolbergj, and the authors of the source files [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons
BRÜSSEL – Die Brüsseler Rätediktatur unter ihrem „Kommissar“ Juncker mußte heute eine herbe juristische Niederlage einstecken, die auch auf TITIP und CETA anwendbar ist. Der Europäische Gerichtshof entschied nämlich heute, daß jedes einzelne der nationalen Parlamente ein Mitspracherecht beim Abschluß von Freihandelsabkommen hat.
Vor einem Jahr hieß es noch:
„Die Parlamente der europäischen Staaten sollen nach dem Willen der EU-Kommission nicht an der Entscheidung über das ausgehandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) beteiligt werden. Dies teilte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker beim Brüsseler Gipfel den 28 Staats- und Regierungschefs mit …“
Unter dieser von der Bundesregierung verbreiteten rechtlich falschen Annahme wurde auch der CETA-Vertrag unterzeichnet.
Der EuGH entscheid nun das Gegenteil: Zitat:
„Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann….
…Sodann stellt er fest, dass das Freihandelsabkommen mit Singapur in seiner derzeitigen Form nicht von der Union allein geschlossen werden kann, da einige der geplanten Bestimmungen in die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen. Daher kann das
Freihandelsabkommen mit Singapur in unveränderter Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden…
…Somit kann das Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden. “
Damit hat letztendlich der EuGH die Position der AfD bestätigt, die den AfD-Grundsatzprogramm auf Seite 68 entnehmbar ist:
„Die AfD lehnt daher Handelsabkommen grundsätzlich ab, wenn diese intransparent und nicht öffentlich sowie ohne Beteiligung des Bundestages verhandelt werden, ohne ausgewogene Interessenwahrung der beteiligten Parteien gestaltet sind und unzulässig in nationales Recht eingreifen. Aus diesen Gründen werden von uns auch TTIP, TISA und CETA abgelehnt .“
Vgl. auch Hnadelsblatt