ERBIL – Donald Trump hat scheinbar die Politik Obamas beendet, die darauf abzielte, die entlang von Ethnien gewachsenen historischen Grenzen aufzulösen bzw. zu verhindern, daß sich entlang von Ethnien neue Grenzen herausbilden.
Daß Obama damit gegen das Völkerrecht verstieß scheint ihm von keiner besonderen Bedeutung gewesen zu sein.
Im Völkerrecht ist festgeschrieben:
„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Diese Vorschrift ist übrigens auch Teil des Grundgesetzes, denn darin ist festgehalten:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.„
Gemessen am Völkerrecht ist es also illegal Völker gegen ihren Willen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verwehren.
Der Strategieschwenk von Donald Trump die Kurden zu bewaffnen kann daher auch als eine Abkehr der Politik der USA gelesen werden, keine Rücksicht auf historisch gewachsene Grenzen zu nehmen.
Obama hatte die Kurden jedenfalls nicht in die Lage versetzt gehabt, sich wirkungsvoll zu verteidigen. Vielmehr erhielten die Kurden gerade das, was nötig war, nicht vom IS überrannt zu werden.
Der neue US-Präsident Trump ändert dies nun und liefert den Kurden auch Waffen, die diese in die Lage versetzen könnten, mehr zu tun, als sich nur zu verteidigen. Erdogan dürfte dies wohl nicht wirklich gefallen?