Frau Kässmanns Kampf: „Zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern: Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht“

Wie aus dem Beitrag ersichtlich zitiert Frau Kässmann zuerst das Grundsatzprogramm der AfD. Dann klebt phantasiert sie etwas von „bio-deutsch“, was nirgendwo im Grundsatzprogramm steht und leitet aus dieser ihrer eigenen Ergänzung dann ihre germanophob-rassistische Äußerung ab. Natürlich um damit die AfD zu diskreditieren, um deren Grundsatzprogramm es ja geht.

Zwar sind die Normen des Grundgestetzes im Umgang zwischen Kirche und Bürgern nicht unmittelbar anwendbar, aber als Wertemaßstab zum Zusammenleben in diesem Land kann es in jedem Fall dienen. Also wenden wir doch einfach einmal das GG auf Frau Kässmanns Worte an:

Die Väter des Grundgesetzes haben 1949 festgehalten: Art. 116″(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist …. wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit … Aufnahme gefunden hat.

Da 1949 als das GG in Kraft trat praktisch jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, auch Volksdeutscher war, und da das GG auch den im Ausland lebenden Volksdeutschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volk schon aus dem Grundgesetz heraus ein Anrecht auf einen deutschen Pass zumisst, ist die deutsche Staatsangehörigkeit vom Grundsatz her einmal rein völkisch definiert.

Frau Kässmanns Worte sind daher schlichtweg eines: Grundgestezwidrig.

Wir meinen: aufgrund dieser grundsätzlichen Grundgesetzwidrigkeit kann man diese Äußerung von Frau Kässmann wohl auch dem linkssektiererischen / linksextremistischen Gedankenmilieau zuordnen. Mit dieser Zuordnung hat Frau Steinbach natürlich vollkommen Recht!

Unsere Schlussfolgerung:

 

Und als PS noch eine Fundsache die von Frau Kässmanns Facebookseite stammen soll: