Im Dialog: Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio zum Thema Grenzöffnung

Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=n0jWolxBfWs

KARLSRUHE – Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hatte für die CSU ein Gutachten zur Grenzöffnung verfaßt gehabt:

Im Januar 2016 wurde das Rechtsgutachten Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem veröffentlicht, das Di Fabio im Auftrag der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung erstellte. Mit Bezug auf die Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 schrieb er darin unter anderem:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen […] verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist […] Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

Das Gutachten fand politische und mediale Beachtung, da es die Grenzöffnung der deutschen Bundesregierung während der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 als Verstoß gegen geltendes Recht einordnete. Damit räumt Di Fabios Gutachten dem Freistaat Erfolgsaussichten bei einem möglichen Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung ein, der erreichen will, dass an den bayerischen Außengrenzen „wieder rechtlich geordnete Verhältnisse herzustellen“ seien.