Wege der Zensur durch die Regierung und die Behörden; Update: Angela Merkel: Parteien, die ihre Meinung sagen, werden finanziell sanktioniert

von zensursula [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

BERLIN –  In diesem Artikel werden Beiträge gesammelt, welche das „Fortschreiten“ der Zensur und das Zurückdrängend er Meinungsfreiheit unter der SPD-CDU/CSU-Regierung dokumentieren:

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2018_11_02 Nicolaus Fest zur Abschaffung der Meinungsfreiheit in Deutschland

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2018_10_17 Angela Merkel: Parteien, die ihre Meinung sagen, werden finanziell sanktioniert

Von Vielen unbemerkt, erklärte die Kanzlerin am vergangenen Mittwoch im Bundestag ohne Umschweife, wie sie künftig mit politischen Gegnern umzugehen gedenkt:

Wir wollen zudem Leitlinien für den Umgang mit Parteien schaffen, die in ihren Kampagnen aktiv Desinformation betreiben. Und das bedeutet in letzter Konsequenz auch, in solchen Fällen über finanzielle Sanktionen nachzudenken. Denn Politik bedeutet Verantwortung: Wer sich nicht an die demokratischen Spielregeln Europas hält, der kann auch nicht erwarten, von der Europäischen Union Mittel zur Parteienfinanzierung zu erhalten. Auch das ist wehrhafte Demokratie.❞

Auf gut Deutsch: Kritikern ihrer Katastrophenpolitik und politischen Konkurrenten soll der Geldhahn abgedreht werden! Dass sie und ihre Regierungsmitglieder in der Vergangenheit selbst zahllose Unwahrheiten verbreiteten, interessiert die Vorsitzende des Politbüros herzlich wenig [1].

Größtenteils unbeachtet von den „Qualitätsmedien“ bereitet Merkel wohl ein weiteres Mal vor, Deutungen der Realität zu zensieren, die ihrem ruinösen Machtanspruch im Wege stehen. Das unsägliche Zensurgesetz (NetzDG), das 2017 vom damaligen Justizminister Maas entworfen wurde, war erst der Anfang.

Merkel und ihre willfährigen Helfer basteln an einem Zensurstaat, der nicht nur Ähnlichkeuten mit der verblichenen DDR aufweist, sondern diese nahezu 1 : 1 kopiert – was hätte man von einer ehemaligen FDJ-Sekretärin und glühenden Anhängerin des SED-Unrechtsregimes auch anderes erwarten können?

Die Bürger sind gut beraten, der Alleinherrscherin im Kanzleramt genauer auf die Finger zu schauen. Denn wenn Merkel ihre Pläne erst einmal umgesetzt hat, ist es zu spät. Und dieses Mal kann niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!

Der bekannte Roman „1984“ von George Orwell sollte von allen Staatsführerin dieses Planeten als eindringliche Warnung verstanden werden – nicht als Anleitung! https://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)

 

 

2018_10_1 Angela Merkel erteilt „Denkverbote“

Angela Merkel erteilt Denkverbote über ihr illegales Handeln Art. 16a Abs. 2 GG „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,“ zu missachten https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Merkel

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) fordert ein Ende der parteiinternen Diskussion über die Flüchtlingskrise von 2015. Die Diskussion bedrohe den CDU-Status als Volkspartei.

Gepostet von ZDF heute am Samstag, 20. Oktober 2018

 

 

2018_05_25 Hagen Grell über die jüngsten Zensurmethoden durch Youtube

Die Zensur auf YouTube ist nach Ansicht von Hagen Grell definitiv spürbar. Und „Project Veritas“ hat das bereits an Einzelfällen und mit Geheimaufnahmen von Gesprächen nachgewiesen. Allerdings werden alle Meinungen zensiert bzw. behindert, die nicht dem Narrativ der Leitung von YouTube entspricht. Die Geschäftsführerin ist übrigens Feministin und „Kämpferin für soziale Gerechtigkeit“.

 

 

2018_03_31 Noch eine Art Zensur: Auf allen Kanälen die selbe Botschaft

Ein beeindruckendes Video wurde von Paul Joseph Watson zusammengestellt: Es zeigt in welchem Ausmaß lokale Fernsehjournalisten lediglich Marionetten sind, die allesamt genau das selbe Skript vorliegen haben und dieses gegen Bezahlung nur nachplappern.

Dieses Video macht deutlich, wie falsch derartige „Qualitätsmedien“ wirklich sind. Das Pardoxe: sie plappern allesamt den selben offiziellen Text zu „Fake News“ und deren „Gefahr für die Demokratie“ nach ohne scheinbar zu merken, daß sie selbst und die Uniformität ihres Geplapperes die eigentliche Gefahr für die Demokrate sind.

Derartige „Journalisten“ sind nichts anderes als biologische Marionetten, die von Propagandisten geschriebene Skripten nachplappern. Man schaue und staune:

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2018_03_22 Die Zensur schreitet weiter voran: Pressecodex verschärft

Der Pressecodex hat, wie wir wissen, „Personenbeschreibungen“ inzwischen zu reinen reine „Kleidungsbeschreibungen“ degradiert, doch der Irrsinn geht noch weiter:

Art. 12.1 des Pressecodex der die Berichterstattung über Straftaten betrifft wird „bunt“ verschärft:

12.1 alt lautete: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

12.1 neu lautet: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

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2017_10_10 Project Veritas: Aktivisten entlarven die Methoden ideologiegetriebener Journalisten

WASHINGTON – James O’Keefe gründete diese Organisation mit dem Ziel, die führenden Meinungsmacher in den Vereinigten Staaten bloßzustellen und ihre Arbeit als Fake News zu entlarven. In einem ARD-Interview aus dem Jahr 2018 sagte er zu seiner Motivation: „Die Medien sind mächtiger als der Kongress und die Legislative, sogar als der US-Präsident. Ich habe keine Angst vor den Medien. Bei mir bewerben sich 1000 Leute als Undercover-Reporter, ich habe Leute in Tech-Firmen, in ihren Medienunternehmen. Sie werden mich niemals aufhalten.“ 

Mitarbeiter von Project Veritas besuchen mit versteckter Kamera ausgerüstet Veranstaltungen, auf denen auch Reporter der etablierter US-Medien anwesend sind. Sie versuchen deren Vertrauen zu erschleichen und sie in ein Gespräch über Politik zu verwickeln. Diese Aufnahmen werden auf Video-Plattformen hochgeladen.

Der Washington Post gegenüber behauptete die 41-jährige Project-Veritas-Mitarbeiterin Jaime Philips im November 2017, als Jugendliche vom späteren republikanischen Kandidaten für die Wahl zum US-SenatRoy Moore, geschwängert worden zu sein und das Kind abgetrieben zu haben. Moore wurde zu dem Zeitpunkt von zwei Frauen vorgeworfen, gegen sie sexuell übergriffig geworden zu sein. Philips war als Lockvogel darauf angesetzt worden, Falschinformationen zu verbreiten, um die betroffenen Medien anschließend als Lügenpresse vorzuführen. Die Washington Post zeigte auf, dass sie Dutzende Journalisten über Politik ausgehorcht und Gespräche heimlich mitgeschnitten hatte. Project Veritas veröffentlichte die entsprechenden Videos, „wohl als Racheaktion auf die Post-Enthüllungen“, wie die Süddeutsche schrieb.

Lockvögel von Project Veritas sprachen in Bars Twitter-Mitarbeiter an, um von ihnen Aussagen zur inhaltlichen Löschung von Beiträgen zu bekommen. Einer der Mitarbeiter sagte, Twitter würde vom Prinzip her auch mit dem Department of Justice zusammenarbeiten, selbst wenn es um Trumps Twitter-Account ginge. Ein anderer Mitarbeiter erklärte die „shadowbans“, eine Twitter-Praxis um die Beiträge von Usern schwerer auffindbar zu machen, als Vorstufe zur Löschung des Accounts. Die Videos wurden zur Geschichte passend geschnitten und die Aussagen der Ausgespähten in den Kommentaren reißerisch angekündigt.[5]

 

 

 

2017_09_27 Auch eine Art Zensur: Ereignisse verschweigen

BERLIN – Besonders fatal ist es, wenn das Zentralorgan, von welchem die meisten Zeitungen ihre Nachrichten beziehen, Meldungen einfach „übersieht“. So geschehen durch die dpa, bei einem bestialischen Mord eines 27-Jährigen Moslem an einer 70-Jährigen Rentnerin, der eben halt einmal eine „Ungläubige“ töten wollte. Als sich ein Leser bei seiner Tageszeitung beschwerte, dass über diesen Mordfall nicht berichtet wurde, erhielt er vom Redakteur folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr yy,

ich bin der Sache mal nachgegangen: Tatsächlich haben wir über den
Fall nicht berichtet. Ebenso wie die meisten anderen Medien in
Deutschland nicht. Grund hierfür ist ein Versäumnis der Deutschen
Presse-Agentur (dpa), von der wir einen großen Teil unserer
überregionalen Berichterstattung beziehen. Auf Anfrage teilte man mir
dort mit, dass das Thema „leider übersehen“ wurde.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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2017_06_19 Demokratie ./. Justizminister Maas (SPD): Das rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedete Zensurgesetez

Joachim Steinhöfel über einen SPD-Minister:

Seine moralische Verwahrlosung ist ekelerregend

Ja, das hat er gesagt der Rechtsanwalt Steinhöfel, aber um welchen SPD-Minister könnte es sich denn handeln? Hat jemand eine Idee??? Hier die Aufklärung:

Jedenfalls wird am 19.6.2017 um 10Uhr05 im Bundestag das Zensurgesetz dieses „Helden der Arbeiter“ als Wahlkampfhilfe für die Altparteien besprochen. Hier die Vorlage aus dem Bundestag:

Nachdem es im Vorfeld einiges an öffentlicher Kritik an Maas’ „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ gab, soll das Gesetz nun am 16. Mai in den Fraktionssitzungen durchgewunken und ohne viel Aufsehen in der ersten Lesung am 19. Mai verabschiedet werden. Rechtzeitig zum Bundestagswahlkampf soll diese Maßnahme zur massiven Einschränkung einer Gegenöffentlichkeit zu den Mainstream-Medien in Kraft treten.

Der Gegenstand des Gesetzes ist „Hass“; genauer gesagt, das was die Herrschenden als „Hass“ bezeichnen

Tichys Einblick hierzu:

Das ist alles andere als schön, Frau Schön. Gestern machten sie allen, die um die Meinungsfreiheit im Netz fürchten, Hoffnung, dieses Machwerk von Gesetz namens NetzDG könne verhindert werden. Heute gaben sie das Verfahren frei. Die Freunde der Freiheit werden sich daran an der Wahlurne erinnern. Es ist wie immer: Wenn die SPD pfeift, brüllt die CDU, ehe sie umfällt. Mit dem NetzwerkDG, soll, so die offizielle Lesart, Facebook, Twitter und Co. in die Pflicht genommen werden, ein leicht erkennbares, erreichbares und ständig verfügbares Verfahren für Beschwerden über strafbare Inhalte einzurichten.

Genau gesagt handelt es sich bei dieser Konstruktion um einen systemwiedrigen Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Eine Straftat besteht nämlich nach deutschem Strafrecht immer aus zwei Teilen. Teil 1 ist die Tathandlung. Teil 2 ist die Einstellung (das Wollen) zur Tat. Da „Hass“ aber eine Einstellung (also Teil 2) ist, kann es keine Tathandlung (also Teil 1) sein. Spruch: Das Maas-Gesetz hat den Teil 2 zum Teil 1 gemacht und den Umstand aufgehoben, daß zu einer Tat immer Teil 1 UND Teil 2 vorhanden sein müssen.

GROßER BRUDER!

ENDLICH ist er DA: der GROßE BRUDER! ❤️ #NetzDG Ganze Doku ↔ https://www.youtube.com/watch?v=RmRperFgMjYHier, wie Wahrheitsminister Heiko Maas sich seine 70% Mehrheit gebastelt hat, von der er so schwärmt: Befragt wurden 1036 Personen, anmelden kann sich jeder, so oft er will ↔ http://unbesorgt.de/wie-man-sich-eine-70-mehrheit-bastelt/

Nai-post ni Vertrauen statt Kontrolle noong Biyernes, Mayo 19, 2017

Hier erklärt der Medienanwalt Joachim Steinhöfel ein verständlicher Form, warum diese Maßnahme als Generalangriff auf Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung verstanden werden muß:

 

Wir müssen diese Maßnahme auch als massive Einflußnahme in den Wahlkampf verstehen. Das Schlagwort „Fake News“ kam ja erst mit dem zunehmenden Verlust der Deutungshoheit des politischen Establishments angesichts der Informationsvielfalt im Internet auf. Angesichts der Außenseiterrolle, die der AfD im politischen Betrieb zugewiesen wird, dürfen getrost davon ausgehen, daß dieses Gesetz ausschließlich als Instrument zur Rückeroberung der Deutungshoheit auch im Bereich der Sozialen Medien gedacht ist.

Private Vereine sollen nun die Kontrolle darüber übernehmen, welche Meinung man äußern darf und welche Meldung als „wahr“ zu gelten hat. Wie wir angesichts der öffentlich bekannt gewordenen Mitarbeiter von der Correctiv, Amadeu Antonio Stiftung & Co. sehen, sind fachliche Qualitätsstandards offensichtlich nicht erforderlich – wenn man vielleicht von Kahanes Stasivergangenheit absieht. Für diese Arbeit erhalten sie staatliche Zuschüsse. Die Tatsache, daß der Staat diese Repression nicht durch eigene Ministerien durchführt, sondern von ideologisch von Heiko Maas persönlich handverlesenen Vereinen erledigen läßt, kann nicht davon ablenken, daß der Staat keine Steuergelder dazu mißbrauchen darf, die Willensbildung des Volkes für oder gegen eine bestimmte Partei zu beeinflussen. Daß bei diesen Zensurvereinen keine Objektivität zu erwarten ist, kann man an diversen Anti-AfD-Veröffentlichungen sehen.

Hier nun Herr Maas (SPD) bei einem Erklärungsversuch für sein Gesetz

Justizminister Maas hat im Bundestag für seinen Gesetzesentwurf gegen Hass im Netz geworben. Für sein Anliegen gab es zwar viel Lob – der vorgelegte Text kam allerdings nicht gut an.

Nai-post ni tagesschau noong Biyernes, Mayo 19, 2017

 

Am 1. Juni wird der UN-Berichterstatter für Menschenrechte in Kayne das Gesetz in einem offenen Brief wie folgt kritisieren und mahnt eine Antwort innerhalb von 60 Tagen an: „Nach Lokalzeitungen, Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbänden sieht nun auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, in dem Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Das geht aus einem offenen Brief (PDF) an die Bundesregierung…

So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer auch Kontextabhängig, und nie generalisierbar…

Hohe Bußgelder und kurze Deadlines könnten die Unternehmen zu einer Überregulierung der Inhalte antreiben, wodurch mehr gelöscht würde, als nötig…

Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar.

Die einzige Partei, die hiergegen vorgehen möchte ist einmal wieder die AfD und prüft zum Verfassungsgericht zu gehen: „Wir sehen in dem Gesetz einen weiteren Versuch, die AfD kurz vor der Bundestagswahl gezielt mundtot zu machen. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen“, so Prof. Jörg Meuthen, Sprecher der Partei.

Wir bewerten dieses Gesetzesvorhaben darüber hinaus wie folgt: Herr Maas entbindet kurz vor der Bundestagswahl wissentlich und wollentlich die demokratisch legitimierten Stellen des Landes davon zu bewerten, was Recht und Unrecht ist und überträgt diese Aufgabe an nicht demokratisch legitimierte private Stellen. Art. 101 Grundgesetz lautet: „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.„. Es ist uns jedenfalls nicht ersichtlich, wie dieses Gesetzeswerk des SPD-Ministers mit Artikel 101GG in Einklang gebracht werden könnte.

 

Nachtrag am 20.6.2017 Steinhöfl nach einer Ausschußsitzung zu diesem Gesetz eine vernichtende Bilanz:

Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Rechtsausschuss

Nai-post ni Joachim Nikolaus Steinhöfel noong Lunes, Hunyo 19, 2017

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2017_02_20 Gericht verurteilt die Regierung zur Offenlegung geheimer Pressebriefings

BERLIN – Im Weißen Haus in Washington sind so genannte „Background Briefings“ üblich. Dem will wohl auch die Bundesregierung nicht nachstehen und organisiert in so bezeichneten „Hintergrundgesprächen“  Vertrauliche Zusammenkünfte von Medien und Mächtigen, über die kein Wort nach außen dringen soll.

Nun hat die Bundesregierung in einem Rechtsstreit der Regierungszentrale mit dem Berliner Tagesspiegel eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einstecken müssen. In erster Instanz entscheid das Gericht in einem Eilverfahren, daß in dieser Frage „ein zügiger Eintritt von Transparenz“ geboten sei. Dies sei insbesondere deswegen dringend geboten, weil die so bezeichneten „Qualitätsmedien“ zunehmend Kritik auf sich ziehen.

Ob der Beschluss rechtskräftig wird ist noch offen, die Begründung des Beschlusses läßt jedenfalls jetzt schon aufhorchen:

Wiederkehrend trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ausgewählten Journalisten zu Hintergrundgesprächen. Nach dem Willen der Beteiligten sollen die Inhalte nicht an die Öffentlichkeit gelangen, sie bleiben also geheim. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Kanzleramt nach einer Klage des Tagesspiegel-Redakteurs Jost Müller-Neuhof jetzt zu einer teilweisen Transparenz in dieser Praxis verpflichtet (AZ: VG 27 L 369.16). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.. .

Es gilt strenge Vertraulichkeit, weshalb sich Beteiligte daran halten. „Unter drei“ heißt das im Journalistenjargon. Eingeladen wird telefonisch. Berichten darf niemand, nur Wissen sammeln. Trotzdem versuchen Journalisten, manche Aussage oder Information für eine Darstellung „unter zwei“ zu gewinnen, sie also zur öffentlichen Verwendung bei Nennung des Quellen-Umfelds freigegeben zu bekommen. Das sind oft „Regierungskreise“ oder „die Parteispitze“. Nur „unter eins“ darf die Information der genauen Quelle zugeschrieben werden („Merkel sagte, dass…). Zugleich nutzt die Regierung die Termine für ein Stimmungsbild. Merkel war früher selbst Pressesprecherin und weiß, wie man die richtigen Fragen stellt.

Immerhin wird in diesen offenbar illegalen internen Pressegesprächen auch der Umgang der Presse mit der AfD thematisiert

In der Anfrage vom Mai vergangenen Jahres an das Kanzleramt ging es um alle Treffen im Jahr 2016. Sowohl die, welche vom Kanzleramt organisiert wurden, als auch jene, in denen die Kanzlerin der Einladung von Journalisten gefolgt ist. Gennannt werden sollten Ort, Zeit, Themen sowie Medien und Teilnehmer; insbesondere bei Treffen, bei denen es um den Brexit, den Umgang mit der AfD sowie die Bewältigung der Flüchtlingskrise ging. Das Kanzleramt sollte auch erklären, welche Informationen Merkel dabei den Anwesenden konkret mitgeteilt hat. Außerdem wurde eine Übersicht erbeten, welche Medienvertreter außerhalb der Hintergrundgespräche einen persönlichen Termin bei Merkel hatten.

Was meint das Gericht hierzu?

Das Kanzleramt muss Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen offenlegen, ebenso Merkels geplante Treffen mit einzelnen Journalisten darüber hinaus. Inhalte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden, auch nicht nur zur vertraulichen Verwendung.

Wie ging es weiter? Dieses Urteil wurde durch die übergeordnete Instanz im Eilverfahren wieder kassiert. Die Begründung hierfür lautete:

Mit Rücksicht auf die Ausführungen der Antragsgegnerin ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei summarischer Prüfung offen, ob die von dem Antragsteller gewünschten Informationen der Antragsgegnerin als informationspflichtiger Stelle bereits vorliegen und lediglich offengelegt werden müssen. In dem beim Verwaltungsgericht bereits anhängigen Hauptsacheverfahren werden insoweit die Arbeitsabläufe der Antragsgegnerin bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Gesprächen mit Medienvertretern einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sein. Soweit der Antragsteller vermutet, den zuständigen Beschäftigten der Antragsgegnerin sollten Veranstaltungen „noch mit jedenfalls groben Informationen im Gedächtnis“ haften, mag zu bedenken sein, dass der Inhalt einer von der Antragsgegnerin etwa zu erteilenden Auskunft vollständig und richtig sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. März 2013 – 5 A 1293/11 -, juris Rn. 49).

Das Hauptsacheverfahren ist offenbar noch anhängig.