Mostafa und der Kindermord von Arnschwang

CC0 Creative Commons https://pixabay.com/p-315910/?no_redirect

ARNSCHWANG – Die offizielle Berichterstattung zum Kindermord in Arnschwang.

Am 3. Juni 2017 ersticht Mostafa dann einen 5-jährigen russischen Jungen im Asylwohnheim.

Das Motiv für den tödlichen Angriff des mutmaßlichen Täters Mostafa J. (41) soll Ruhestörung gewesen sein. Dies habe die Mutter des Buben ausgesagt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Regensburg mit. Die Unterkunft wurde nach dem Vorfall geräumt, die Bewohner wurden vorerst auf andere Unterkünfte verteilt

Während des anschließenden Polizeieinsatzes gab ein Polizist mehrere tödliche Schüsse auf Mostafa ab.

Man kann die offiziell verbreiteten Informationen auch diesem Video entnehmen:

 

Der Täter war schon einmal in einen „Ehrenmordfall“ verwickelt

Was die Hofberichterstatter ihren Lesern verschweigen ist, daß der Täter schon einmal in einen „Ehrenmord“ verwickelt war:

Nesima lebt seit vielen Jahren in München. 2008 kommt ein Mann, Mohammed Zafar, aus Afghanistan, der behauptet, mit ihr nach dortigem Recht verheiratet zu sein. Möglicherweise wurde sie in einem Familienurlaub mit dem Cousin zwangsverheiratet. Das Paar hat eine gemeinsame Tochter (möglicherweise aus der erzwungenen Hochzeitsnacht). Der Mann ist wohl Lackierer, arbeitet aber nicht und lebt in einer Asylbewerber-Unterkunft.  Nesima ist in München mit einem anderen Cousin liiert.

„Mostafa, der spätere mutmaßliche Kindermörder vom Arnschwang und Bruder des  Mohammed Zafar, hatte im Dezember 2008 seine Münchner Wohnung in einem Haus mit 64 Parteien angezündet, um dies dem Lebenspartner der Nesima in die Schuhe zu schieben. 

„Im Juli 2009 ist Nesima mit ihrer kleinen Tochter bei einer Verwandten zu Besuch. Nachts hämmert ihr angeblicher Ehemann Mohammed Zafar an die Wohnungstür. Sie müsse wieder zu ihm zurückkehren. Die Frauen öffnen nicht. Als Nesima denkt, Mohammed Zafar sei verschwunden, wagt sie sich in den Hausflur. Dort packt er sie und tötet sie mit 24 Messerstichen vor den Augen ihrer Tochter. „

Augenzeugin Sayenab: „Sie hat so fürchterlich geschrien. Er hat sie in die Wohnung gezerrt, ins Bad.“ Vor der Badewanne brach Nesima blutend zusammen, doch ihr Mann stach weiter wie von Sinnen. „Dabei hat er seiner Tochter in die Augen geschaut. Da hab ich die Kleine weggerissen und bin auf den Balkon geflüchtet“.

„Eine Anwohnerin hört die Schreie kurz nach Mitternacht und ruft die Polizei. Nesima kann zunächst reanimiert werden, stirbt aber im Krankenhaus. Wenig später wird der Täter festgenommen. Bei seiner Vernehmung behauptet Mohammed Zafar, er habe nach dem Koran das Recht, seine Frau zu töten. Die Tatwaffe findet die Polizei im Keller.“ 

Von diesem bestialischen Mord berichteten damals zahlreiche Zeitungen und auch Vertreter der muslimischen Gemeinde wurde aufgeboten, die den Journalisten hierzu ihre rituellen Relativierungen in die Notizblöcke diktieren durften:

Auch der Leiter der afghanisch-muslimischen Gemeinde in München-Sendling, Imam Sidigullah Fadai, zeigte sich schockiert von der Bluttat und deren Begründung. „Es gibt im Koran keine Stelle, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigt.“ Immer wieder werde die Religion in Familiendramen instrumentalisiert, so Fadai im „Münchner Merkur“. „Wenn Probleme anders nicht zu lösen sind, wird der Islam vorgeschoben.““ 

Die Behauptung dieses Imam, daß es im Koran „keine Stelle gebe, die Gewalt gegen Frauen rechtfertige„, kann jedenfalls dieser Glaubensbruder wohl nicht wirklich nachvollziehen, ganz im Gegenteil!

Mostafa wurde im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte.“ 

Wegen dieser Brandstiftung ließ das Verwaltungsgericht sowohl seinen Asylantrag als auch seinen Antrag auf subsidiären Schutz durchfallen.“

Im April 2010 begann dann der Prozess gegen den Mörder Mohammed Zafar. Dabei kommt heraus, dass ein Bruder des Angeklagten Mohammed Zafar bereits verurteilt wurde. Mostafa hatte den besagten Brand gelegt, den er Nesimas Freund in die Schuhe schieben wollte. Dadurch sollte die Beziehung beendet und die Familienehre wieder hergestellt werden. Mohammed Zafar wurde dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Er befindet sich seit diesem „Zwischenfall“ auf Kosten des Deutschen Steuerzahlers in der JVA Straubing für 164.250 € pro Jahr.“
Im Gefängnis konvertierte Mostafa (auf Anraten seines Anwalts?) zum Christentum und gab in Folge an, als Christ in Afghanistan gefährdet zu sein.

Das Münchner Verwaltungsgericht hielt Mostafa einem Beschluss von 2014 zufolge für gemeingefährlich, bescheinigte ihm erhebliche kriminelle Energie und hielt es für wahrscheinlich, dass er im Anschluss an seine Gefängnisstrafe wegen Brandstiftung weitere Straftaten begeht.

Es müssen große Bauchschmerzen im Spiel gewesen sein, als das Verwaltungsgericht München dem verurteilten Brandstifter Mostafa K. ein Abschiebeverbot zusprach. Der Afghane hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Drei haupt- und zwei ehrenamtliche Richter bescheinigten dem Mann, dass von ihm eine „konkrete Gefahr für die Allgemeinheit“ ausgehe. Er habe das Potenzial zum Wiederholungstäter, trotzdem dürfe er nicht abgeschoben werden. Das entsprechende Urteil vom Juli 2014 liegt unserer Zeitung vor.“ 

Trotzdem quartierten die zuständigen Behörden den Afghanen nach seiner Haftentlassung (ab Januar 2015) wohl ohne spezielle Sicherheitsvorkehrungen in der Arnschwanger Unterkunft ein, in der auch alleinstehende Frauen und Kinder lebten.

Wegen seiner Verurteilung stand er unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. 

Im Februar 2016 wird Mostafa wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt verurteilt. Außerdem hat er sich mehrfach über Kinderlärm in der Asylunterkunft beschwert gehabt. Die Regierung der Oberpfalz teilte mit, dass dies „jeweils einvernehmlich befriedet wurde“.

 

Abschiebungen?

Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern sind gemäß §71 Aufentgaltsgesetz Ländersache. Politisch verantwortlich ist im vorliegenden Fall daher der Innenminister Herrmann (CSU).

Die AfD meint zu diesem Verbrechen:

„Dass der Mörder seine Abschiebung dadurch verhindern konnte, dass er vorgab Christ zu sein, was ihm anerkannt wurde, ist ein Behördenskandal… Die verantwortlichen Beamten müssen zur Rechenschaft gezogen werden.  Die Behörden sind Spiegelbild der Nachlässigkeit der Politiker gegenüber der unkontrollierten Masseneinwanderung in unseren Staat. Wir müssen jeden Asylbewerber erkennungsdienstlich erfassen. Politiker, die dies nicht fordern, machen sich an solchen Straftaten mitschuldig.“

Wir ergänzen zu diesem Punkt noch eine Grafik zu den Abschiebungen aus Deutschland und aus den USA:

R code from Europol in der Wikipedia auf Deutsch – Eigenes Werk, data fromMigrationsbericht 2013Aktuelle Zahlen zu Asyl, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38779873

 

Von Delphi234Eigenes Werk, CC0, Link