MÜHLDORF am Inn – eine verworrene Geschichte versuchte das Landgericht Traunstein zu klären:
Im Laufe der Vernehmung sagte dann eine Freundin als Zeugin aus, daß das Ganze aus ihrer Sicht gar nicht nach einer Vergewaltigung aussah.
Also wenn wir uns den gesamten Artikel des Gerichtsreporters durchlesen, dann scheint es wohl plausibler, daß die „bunte“ Dame wohl nicht abgeneigt war ein „buntes“ Nümmerchen mit jemandem aus einem Kulturkreis zu machen, für den westliche Frauen oftmals „Huren“ sind. Möglicherweise hat er ihr aber nicht gesagt gehabt, daß er an Hepatitis B erkrankt ist, woraufhin sie sich dann ein wenig auf den Schlips getreten fühlte.
Wie dem auch sei. Wir meinen: Die Dame hat halt die gewünschte „bunte“ Erfahrung gemacht und ist davon ein wenig enttäuscht; aber das ist nur eine Spekulation, die sich uns beim Lesen der Zeilen des Gerichtsreporters aufdrängt.
Am 3.7. wurde dann das Urteil gesprochen: „Insgesamt zwei Jahre und neun Monate beträgt die Freiheitsstrafe für den 24-jährigen Afghanen. „Obwohl der Angeklagte davon gewusst hat und durch das Gesundheitsamt aufgeklärt war“, sagt Richter Erich Fuchs zum Thema der Hepatitis B Erkrankung, „hatte er mit der Geschädigten ungeschützten Geschlechtsverkehr, wissend, dass diese Erkrankung tödlich verlaufen kann.„“