Themenabend: Aus dem Wahlprogramm der AfD-Bayern; Staatsverständnis der AfD; Mittelstand; Inneres; Gesundheit

PLEISKIRCHEN (AÖ) – Am Mittwoch, den 13. September sagte der Kreisverband Altötting der AfD „DANKESCHÖN“ an die Wähler in Pleiskirchen und Reischach für über 25% bei der Bundestagswahl in den Stimmlokalen Pleiskirchens.

Zur Landtagswahl in Bayern haben die bayerischen Mitglieder der AfD einem über 100 Seiten starkes Wahlprogramm entworfen und mit Hilfe einer Abstimmung verbindlich gemacht.

Der Kreisverband Altötting der AfD versucht diesen enormen Vertrauensvorschuß dadurch gerecht zu werden, daß er den Bürgern Pleiskirchens die Gelegenheit verschaffte, vom Spitzenkandidaten aus Oberbayern persönlich und von den Landtagskandidaten der Stimmkreise Altötting, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Teile des über 100 Seite umfasenden Wahlprogramms vorgestellt zu bekommen.

An diesem Abend wurden folgende Themen behandelt:

Thomas Schwembauer: Das Staatsverständnis der AfD

Franz Bergmüller: Mittelstand

Oliver Multusch: Inneres

Andi Winhart: Gesundheit

Am Ende der Veranstaltung bestand wie immer die Möglichkeit zur Diskussion. Über diesen Vortragsabend hat der Altöttinger Anzeiger berichtet, der jedoch in seiner Online-Ausgabe alle Inhalte wegschnippelte und das Detail, daß sich der Kreisverband der AfD im Fall um den Grundstückskauf der Buchbacher Hütte durch das Landratsamt politisch positionieren möchte .

 

Vorträge:

Thomas Schwembauer: Das Staatsverständnis der AfD

(Thomas Schwembauer AfD-Obb-Landesliste Platz 19; AfD-Obb-Bezirksliste Platz 27)

 

 

Wahlergebnisse in der Umgebung:

Gemeinde Pleiskirchen (CSU); (AfD); (SPD)

Schule                                     56,57%  13,13%     8,59%

Sportheim                              37,68%  21,43%    12,56%

FW Haus                                40,52%  19,61%    9,80%

Kindergarten Raum A          41,06%  22,76%  8,54%

Kindergarten Raum B          38,10%  20,63%   13,89%

Summe Urnenwahl              41,75%   20,00%   11,08%

Briefwahl I Rathaus             35,33%   25,36%   9,97%

Briefwahl II Kulturhof          42,11%   17,25%    8,48%

Summe Briefwahl                  38,67%  21,36%    9,24%

Gemeinde Pleiskirchen ges.   40,66%  20,48%  10,42%

 

Gemeinde Reischach

Grundschule I                      41,40%     23,44%   9,98%

Grundschule II                    35,04%     14,9%      11,54%

Grundschule III                  41,20%      22,59%    7,64%

Grundschule IV                  45,16%      20,23%      11,44%

Gasthaus Zens                    60,00%     18,18%       5,45%

Feuerwehrhaus Hörbering      61,08% 15,76%     7,39%

Summe Urnenwahl          45,53%         19,94%      9,30%

Briefwahl I                         55,89%         6,24%        8,78%

Briefwahl II                       48,25%         13,29%       8,39%

Briefwahl III                     53,95%         8,17%  11,44%

Briefwahl IV                     48,54%         18,30%           7,43%

Briefwahl V                       55,67%         16,75%           5,42%

Summe Briefwahl            52,46%         11,88%           8,58%

Gemeinde Reischach ges.      49,02%           15,89%           8,94%

 

Gemeinde Erlbach

ges.44,62%16,60%6,87%

 

Die CSU liegt derzeit bei 35,8%

  • Die Altparteien werden täglich weniger und wir werden täglich mehr.
  • Panik steigt auf in der CSU

Wie in meinem Vortrag letzten Donnerstag vorhergesagt – den inzwischen 5500 Personen gesehen haben – bläst die CSU diese Woche zum Halali auf die AfD.

Heute hat der Franke Markus Söder in den Zeitungen in den Block diktiert: „Wir erleben eine neue AfD in Deutschland“

Chemnitz sei ein Einschnitt, weil deutlich wurde, „dass die AfD Seit an Seit mit

Diesen Phantasien des Markus Söder stehen folgende Realitäten gegenüber:

  • NPD und HOOLIGANS: Pro Chemnitz hatte am 1.9. seine Kundgebung um 16h45 aufgelöst gehabt, um seinen Mitgliedern die Teilnahme an der AfD-Kundgebung zu ermöglichen. Hierauf hatte die AfD keinen Einfluss. Daß Pro Chemnitz die Kundgebung beendet hatte zeigt gerade, daß es KEINE Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen gibt. Diese Behauptung ist daher schlichtweg falsch!
  • PEGIDA: Zum Verhältnis AfD-Pegida „ist in der Beschlusslage des Bundesvorstandes und des Bundeskonvents unmissverständlich festgeschrieben“ daß es diese nicht gibt. Dies soll auch nicht verändert werden.
  • Es handelte sich beim Trauermarsch nicht um eine Zusammenarbeit der Organe, sondern um eine von der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit gedeckten Kundgebung dreier ostdeutscher Landesverbände. Für diese Gliederungen ist Bayern UNzuständig
    • Der Trauermarsch betraf eine ostdeutsche Angelegenheit: „Ungeachtet dessen halten wir eine Teilnahme am Schweigemarsch am 1. September 2018 in Chemnitz für unbedingt geboten, um
      • ein klares Zeichen für unsere Solidarität mit dem Mordopfer Daniel Hillig und seinen Angehörigen,
      • gegen die Diffamierung der Ostdeutschen als ‚Mob‘ und ‚Pack‘ und natürlich
      • gegen die unverantwortliche und ursächliche Flüchtlingspolitik der Regierung Merkel zu setzen.“

Konvent:

„Diesem Protest können und dürfen wir uns auf Grund seiner hohen Bedeutung für die Zukunft unseres Landes nicht entziehen, nur weil er auch von Gruppen geteilt wird, zu denen die AfD aus Überzeugung Distanz hält und weiter Distanz halten wird.“

Der Antrag wurde im Konvent mit 45 gegen zwei Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen

Die Alternative wäre gewesen zu schweigen und zuhause zu bleiben.

In Folge würden nur noch die Antifa und PEGIDA das Straßenbild bestimmen und  die Chemnitzer Bürger hätten ihre Stimme verloren gehabt, denn weder SPD, noch CDU geben den Bürgern eine Stimme.

 

Nachtrag zu Chemnitz:

Den Vortrag haben ja inzwischen 5500 Personen gesehen. Auf www.altötting-alternativ.de ist er die Nr. 1 der gelesenen Artikel.

Das Mitglied im Vorstand der AfD in Chemnitz Lars Franke lädt am 7.9. in der Früh folgenden Zeugenbericht über das Video vom 27.8. 11h56 auf Facebook hoch:

Die davon laufenden jungen Araber, hatten 5 Sekunden vor dem Video sich mit „Sackfassen, Flaschen werfend drohend und komm doch Gesten“, bei den Teilnehmern der spontanen Aktion versucht ihren Mut zu beweisen. Dass sich die Bürger so etwas nach einem Mord durch Dergleichen Typen nicht mehr gefallen lassen ist auch klar. 10 Meter kurz mal in deren Richtung und schon rannten die Provokateure wie Hasen davon.

…, der Erste, der die Mär von Jagten und Hetze aufgrund dieser mini Videofrequenz verbreitete und dadurch eine ganze Stadt, deren Bewohner, Menschen die friedlich gegen Mord und Totschlag spontan demonstrierten, denunzierte und in eine gewisse Ecke stellte, war ein gewisser Johannes Grunert….

Der Herr, …  ist als linksextremer Journalist hier regional schon häufiger mit solchen Beiträgen negativ in Erscheinung getreten. Herr Grunert ist fleißiger Störungsmelder Aktivist und hat als erster in der Zeitung „Zeit online“ diese Hetze medial verbreitet.

….  Viele Grüße aus Chemnitz, Lars Franke.

 

  • Herr Grunert beschreibt sich auf seinen Twitter-Account wue folgt: „freelance journalist · text/photo/video · covering social movements & neo-nazism · ger/engl · no endorsement for @RT_com DM open · pgp:https://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0x17E5DE86A72D67DD …
  • Mit anderen Worten: Herr Grunert ist also ein Antifa-Aktivist und bezeichnet sich selbst zugleich „Journalist“.
  • In der Tat hat auch www.altötting-alternativ.de die Tweets von Johannes Grunert genutzt, um die Ereignisse für diesen Beitrag hier chronologisch sortieren zu können.
  • Wir von www.altötting-alternativ.de  können bestätigen, daß die auf seinem Twitter-Account veröffentlichten Beiträge zwischen 26.8. und 7.9. spätestens am 9.9.2018 um mindestens 80% bereinigt waren.

Das Video wurde demnach von einem bekennenden Antifa-Aktivisten auf „Antifa-Zeckenbiss“ veröffentlicht, der für das SPD-nahe Organ „DIE ZEIT“ Berichte schreibt.

Dieser Herr Grunert veröffentlicht dann am 27.8.  um 2 Uhr in der Früh einen Artikel in der Online-Ausgabe der Zeitung „DIE ZEIT“ mit folgender Überschrift:

Ausländerfeindlichkeit: Rechte jagen Menschen in Chemnitz Rechtsradikale haben auf offener Straße Menschen angegriffen – angeblich als Racheakt für eine Messerstecherei. Die Polizei war von einem Spontanaufmarsch überfordert. Von Johannes Grunert, Chemnitz….“

Man kann davon ausgehen, daß Herrn Maasen diese Informationen auch bekannt sind.

  • Während Strauss noch die “ mutigen Bürger im Land aufrief, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören – in ihre Löcher.“ – DIE WELT, 23. September 1974
  • Ist es Söder egal, wenn eine SPD-nahe-Zeitung mit der Antifa zusammenwirkt und dadurch das gesamte Land medial in Brand setzt.

Dank Söder ist die CSU inzwischen auf dem linken Auge blind:

„dass die SPD Seit an Seit (auch in Bayern) mit

  • der ANTIFA marschiert,“

interessiert die CSU überhaupt nicht:

 

SPD und Antifa

Egal ist dem Markus Söder auch die Zusammenarbeit der SPD mit der „ANTIFA“

Nicht nur, daß Herr Gruner seine Geschichte über „Menschenjagden“ am 27.8. in der SPD-nahen Zeitung „DIE ZEIT“ veröffentlichte.

Im SPD-Organ Vorwärts ist am 7.9.2018 zu lesen: „

Breite Bündnisse: Im Kampf gegen rechts braucht die SPD auch die Antifa

Praktisch ist das längst Realität.

 

Beispiel 1: „Konzert gegen rechts in Chemnitz“

Für das „Konzert gegen „rechts““ am Montag den 3.9. um 17Uhr in Chemnitz hat die SPD sogar kostenlose Sonderbusse bereitgestellt, um ihre Leute an einem Arbeitstag aus ganz Deutschland nach Chemnitz zu karren, damit die JUSOS dort auf dem Grab des Antifa-Sympathisanten Daniel tanzen können.

Dabei haben die anwesenden JUSOS Texte gesungen, wie z.B.:

Tarek von K.I.Z. „singt“

Ich mach Mousse aus deiner Fresse

Boom verrecke

Wenn ich den Polenböller in deine Kapuze stecke

Die halbe Schule war querschnittsgelähmt von mei’n Nackenklatschern

Meine Hausaufgaben mussten irgendwelche deutschen Spasten machen…

Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse….“

https://www.youtube.com/watch?v=4e6_uPRJoZw

Bei diesem Text waren dann die Anwesenden auf Daniels Grab in freudige Ekstase verfallen.

Diese Verhältnisse finden wir nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene:

 

Beispiel 2: Die SPD im Landkreis Altötting

Die letzte Kundgebung in Waldkraiburg gegen die AfD hat die „Antifa“ angemeldet und wer war fast ausschließlich anwesend? Frau Annette Heidrich, Mitglied im Vorstand der SPD in Bayern und ihre JUSOS und sonstige SPD-Mitglieder.

Wir halten damit für den Landkreis Altötting fest: Antifa = JUSOS

Frau Heidrich gibt hierbei den Takt wie folgt vor:

Die AfD ist keine Partei, sondern eine rechtsradikale Gruppe….Die gilt es zu bekämpfen… „

Zu ihrem „Kampf“ schickt sie dann ihre JUSOS vor, die dann – dieser Vorgabe folgend – Menschen wirtschaftlich schädigen.

Und den JUSO-Chef aus ihrem Kreisverband macht sie dann zum Landtagskandidaten.

Bei der SPD kommt – im Gegensatz zur AfD – also die Gewalt in Gestalt der Antifa mitten aus der eigenen Partei. Die JUSOS sind nichts anderes, als eine Tarnorganisation der Antifa.

In anderen Landkreisen sind es die „jungen Grünen“ oder die Nachwuchskommunisten von Solid

Dieser Tarnanzug soll nun offenbar ausgezogen werden:

SPD-Vorwärts vom 7.9.2018:

Breite Bündnisse: Im Kampf gegen rechts braucht die SPD auch die Antifa

Das ist in etwa so, als ob im Bayernkurier stehen würde:

„Breite Bündnisse: Im Kampf gegen links braucht die CSU auch die Kameradschaften“

Wir halten also fest:

  • Wenn die AfD in Sachsen mit PEGIDA aufruft einem Toten zu gedenken, ist das ein für Herrn Söder Grund in Bayern nach dem VS zu rufen
  • Wenn die ANTIFA mit Hilfe der SPD-nahen Zeitung „DIE ZEIT“ und der Überschrift „als Racheakt für eine Messerstecherei Rechtsradikale haben auf offener Straße Menschen angegriffen“ die Republik medial in Brand setzen und als einzigen Beleg ein Video hat, das lediglich zeigt, wie zwei Personen ersckreckt werden und dann reisaus nehmen, ist das ein für Herrn Söder KEIN Grund nach dem VS zu rufen

So viel also zur Hintergrundmusik:

 

 

 

Darf das Markus Söder überhaupt?

Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz definiert:

Art. 3 Aufgaben

Das Landesamt hat

  1. die in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bezeichneten Aufgaben. 2Es beobachtet
  1. ferner zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG).

 

Art. 4 Begriffsbestimmungen

(2) Organisierte Kriminalität im Sinne dieses Gesetzes ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden

  1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,

2.unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung oder

3.unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft.

Wenn man also davon ausgeht, daß die AfD

  1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  2. unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung oder
  3. unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft.

KEINE organisierte Kriminalität betreibt, dann sind in Bayern die Voraussetzungen die selben, wie im Bund:

 

Das Verfassungsschutzgesetz des Bundes:

§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

  1. Bestrebungen, die
  1. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
  2. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die

Das einzige, was in Betracht käme ist, daß Markus Söder der Auffassung ist, daß wenn Pegida und 3 AfD-Landesverbände im Osten zusammen trauern, daß dies den Gedanken der Völkerverständigung gefährdet oder einen  Angriffskrieg vorbereitet.

Das müßte also die AfD in Bayern oder ein einzelner Funktionär der AfD in Bayern erfüllen.

Daß das keinen Bestand haben wird, sondern vor Gericht scheitern wird ist heute schon klar.

 

Das Lissabon-Urteil des BVerfG

Den wirklichen Grund für diesen Schachzug können wir dem Lissabon-Urteil des BVerfG entnehmen.

Im Lissabon-Urteil des BVerfG hat das BVerfG nämlich die Grenze definiert, bis zu der die Regierung Souveränität von der nationalen Ebene auf die EU-Ebene verlagern darf.

 

174 Die Bundestagswahlen legitimieren die Staatsgewalt:

Mit der Wahl wird die Staatsgewalt auf Bundesebene nicht nur nach Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG legitimiert, sondern zudem auch dirigierender Einfluss genommen, wie diese ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 89, 155 <172>).

Denn die Wahlberechtigten können zwischen konkurrierenden Kandidaten und Parteien auswählen, die sich mit unterschiedlichen politischen Vorschlägen und Konzepten zur Wahl stellen.

 

Es ist also Grundsatz der Wahl auch eine Auswahl an Positionen zu haben.

  • Wenn also CSU, SPD, Grüne, FDP und Kommunisten alle den EU-Staat haben wollen,
  • haben die Bürger auch Anspruch auf eine Partei, die diesen EU-Staat NICHT haben will und an dessen Stelle den bewährten Verbund souveräner Nationalstaaten beibehalten möchte

 

175

maW: Eine Bundestagswahl macht keinen Sinn mehr, wenn der Bundestag zu einem reinen Abnickorgan für Vorgaben aus Brüssel reduziert wäre

 

175

Das Parlament trägt mit anderen Worten nicht nur eine abstrakte „Gewährleistungsverantwortung“ für das hoheitliche Handeln anderer Herrschaftsverbände, sondern die konkrete Verantwortung für das Handeln des Staatsverbandes.

  • Mit anderen Worten: NUR das Parlament ist der im Grundgesetz definierte Ort er politschen Willensbildung

 

Und jetzt kommts:

175

Das Grundgesetz hat diesen legitimatorischen Zusammenhang zwischen dem Wahlberechtigten und der Staatsgewalt durch Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG für UNANTASTBAR erklärt.

Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG schließt es im Anwendungsbereich des Art. 23 GG aus, die durch die Wahl bewirkte Legitimation von Staatsgewalt und Einflussnahme auf deren Ausübung durch die Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages auf die europäische Ebene so zu entleeren, dass das Demokratieprinzip verletzt wird (vgl. BVerfGE 89, 155 <172>).

 

Mit anderen Worten:

  • Es gibt eine Grenze, bis zu der Aufgaben und Befugnisse des Bundestags auf die EU-Ebene übertragen werden kann.

 

 

RdNr. 179

Die WAHLBERECHTIGTEN besitzen nach dem Grundgesetz das Recht, über den Identitätswechsel der Bundesrepublik Deutschland, wie er durch Umbildung zu einem Gliedstaat eines europäischen Bundesstaates bewirkt werden würde, und die damit einhergehende Ablösung des Grundgesetzes „in freier Entscheidung“ zu befinden.

Mit anderen Worten:

  • Diese Grenze kann kein Organ der Bundesrepublik überwinden, diese Grenze kann nur durch eine Volksabstimmung überwunden werden.
  • Alles Anderen müßte demzufolge als Staatsstreich bezeichnet werden.

 

RdNr. 216 Jetzt kommt der zentrale Punkt!:

Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung SELBST DEM VERFASSUNGSÄNDERNDEN GESETZGEBER AUS DER HAND GENOMMEN. Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.

 

RdNr. 228

Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt ALLEIN DEM UNMITTELBAR ERKLÄRTEN WILLEN DES DEUTSCHEN VOLKES VORBEHALTEN.

 

RdNr. 218

Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie reagiert das Grundgesetz einerseits auf historische Erfahrungen einer schleichenden oder auch abrupten Aushöhlung der freiheitlichen Substanz einer demokratischen Grundordnung.

Wir halten fest: Ein EU-Zentralstaat ist ohne Volksabstimmung in Deutschland (Art. 146GG) grundgesetzwidrig.

 

Wir blicken noch einmal in das Gesetz:

  • 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

  1. Bestrebungen, die…
  • gegen den Bestand … des Bundes … gerichtet sind …

 

Was ist erlaubt im Verhältnis EU / Nationalstaaten?

RdNr.: 229

  1. bb) DIE GELTENDE VERFASSUNG WEIST EINEN ANDEREN WEG: SIE ERSTREBT DIE GLEICHBERECHTIGTE EINGLIEDERUNG DEUTSCHLANDS IN STAATENSYSTEME gegenseitiger Sicherheit wie das der Vereinten Nationen oder der Nordatlantikorganisation (NATO) und die Beteiligung an der europäischen Vereinigung. Art. 23 Abs. 1 GG unterstreicht ebenso wie Art. 24 Abs. 1 GG, dass die Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union mitwirkt, auf die Hoheitsrechte übertragen werden.

DER BEGRIFF DES VERBUNDES ERFASST EINE ENGE, AUF DAUER ANGELEGTE VERBINDUNG SOUVERÄN BLEIBENDER STAATEN, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und IN DER DIE VÖLKER – DAS HEISST DIE STAATSANGEHÖRIGEN BÜRGER – DER MITGLIEDSTAATEN DIE SUBJEKTE DEMOKRATISCHER LEGITIMATION BLEIBEN.

 

MaW: Das GG ist flexibel, die Flexibilität hat aber eine Grenze

 

RdNr. 230

Das Grundgesetz kann nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG an die Entwicklung der Europäischen Union angepasst werden; zugleich wird dieser Möglichkeit durch Art. 79 Abs. 3 GG, auf den die Norm verweist, eine absolute Grenze gesetzt. DER DURCH ART. 79 ABS. 3 GG GESCHÜTZTE MINDESTSTANDARD DARF AUCH DURCH DIE EINBINDUNG DEUTSCHLANDS IN ÜBERSTAATLICHE STRUKTUREN NICHT UNTERSCHRITTEN WERDEN.

 

Die SPD will aber das genaue Gegenteil

Martin Schulz hat im Dezember 2018 dazu aufgerufen, diese Grenze bis 2025 zu überwinden

Am 7.12.2017 hat er in der Zeitung „DIE ZEIT“ angekündigt;

 

Schulz will Vereinigte Staaten von Europa bis 2025

SPD-Chef Schulz will zügig eine EU-Verfassung – und jene Staaten aus der EU entlassen, die nicht mitmachen. Zudem warb er für ergebnisoffene Gespräche mit CDU und CSU.

 Zu Beginn des dreitägigen SPD-Parteitags in Berlin hat Martin Schulz EINE VISION für die Zukunft Europas entworfen.“

  • Man könnte in anderen Worten ach sagen: „hat Martin Schulz ZUM STAATSSTREICH aufgerufen“

„Dazu will er die Europäische Union bis 2025 in die Vereinigten Staaten von Europa mit einem gemeinsamen Verfassungsvertrag umwandeln.“

  • Schulz will also genau das, was das Bundesverfassungsgericht verboten hatte

Die EU-Mitglieder, die dieser föderalen Verfassung nicht zustimmen, müssten dann automatisch die EU verlassen, sagte der Parteivorsitzende vor rund 600 Delegierten.

  • Das BVerfG sagte, daß in Deutschland die Bürger nach Art. 146GG zuzustimmen haben und nicht etwa der „Staat Deutschland“ als „EU-Mitglied“

 

Das beendet er dann noch mit einem Aufruf:

„Lasst uns endlich Mut haben, Europa voranzubringen.“

 

Jetzt schauen wir noch einmal ins Gesetz:

  • 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, … über

  1. Bestrebungen, die…
  • gegen den Bestand … des Bundes … gerichtet sind …

 

Jetzt schauen wir noch einmal auf die Äußerung von Martin Schulz:

„Dazu will er die Europäische Union bis 2025 in die Vereinigten Staaten von Europa mit einem gemeinsamen Verfassungsvertrag umwandeln.“

Wer hier nicht erkennt, daß das eine Bestrebung ist, die „… gegen den Bestand … des Bundes … gerichtet ist“…

…dem kann man nicht mehr helfen.

Schulz macht diesen Staatsstreich nicht alleine, er hat dazu die SPD gekapert:

Die SPD müsse sich als politische Kraft erweisen, die fähig sei, das Leben der Menschen zum Besseren zu verändern. VIELES DAVON SEI NICHT IM BUNDESTAG ODER KANZLERAMT MACHBAR. „Deshalb müssen wir Europa stärken. Weil es Europa ist, das in der Globalisierung Regeln durchsetzen kann.“

Schulz rief zu Investitionen in Europa auf und plädierte für einen europäischen Finanzminister.

Alles Dinge, die das BVErfG in seinem Lissabon-Urteil verboten hatte. Gemäß BVerfG kann es keinen EU-Finanzminister geben.

Schulz macht diesen Staatsstreich nicht alleine, er hat dazu auch CD/SU eingespannt:

 

Im Koalitoinsvertrag zwischen SPD und CDU besteht Einigkeit über das weitere Vorgehen

Ein Blick in den Anschnitt 1 des Koalitionsvertrags, den Schulz geschrieben hat lehrt: Die CSU macht mit!

 

ZEILE 119:

DESHALB BRAUCHT DIE EU EINE ERNEUERUNG UND EINEN NEUEN AUFBRUCH:

Zeile 227:

Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament. Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann.

Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Wir wollen EINEN HAUSHALT, DER KLAR AUF DIE AUFGABEN DER ZUKUNFT MIT EUROPÄISCHEM MEHRWERT ausgerichtet ist.

Als Preis hat die CSU offenbar Manfred Weber ins Rennen um die Nachfolge von Juncker ins Rennen führen dürfen.

Dieser sagte vor 2 Tagen in Bezug auf Ungarn:

„Die Werte der EU sind nicht verhandelbar“

Klarer kann man es wohl nicht ausdrücken, daß die CSU die SPD-Politik mitträgt, den deutschen Nationalstaat entgegen den Vorgaben des BVErfG in einem illegalen Staatskonstrukt EU aufzulösen!

 

Die AfD fordert daher für die Landtagswahl:

1.1 Direkte Demokratie

1.1.1 Volksabstimmung nach Schweizer Modell

1.1.2 Möglichkeit der Abwahl von Amtsträgern durch Volksabstimmungen

1.1.3 Klagerecht bei der Nichtumsetzung erfolgreicher Bürgerentscheide

1.2 Gewaltenteilung

1.2.1              Parteienfilz und Ämterpatronage Bestenauslese nach Art. 33(2)GG statt nach Parteibuch

1.2.2 Lobbyistengesetz mit Sanktionen

1.3 Reform des Wahlrechts:

1.3.1 Halbierung des Landtags

1.3.2 Keine Vollalimentation der Landtagsabgeordneten

1.3.3 Beschränkung der Amtszeiten auf 2 Legislaturperioden

1.4 Informationsfreiheitsgesetz uneingeschränkter Zugang zu Informationen

1.5 Trennung von Staat und geistlichen Würdenträgern

1.6                Rundfunkabgabe abschaffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AfD und der Mittelstand

Franz Bergmüller (AfD-Obb-Liste Platz 1) stellt Punkte zum Mittelstand aus dem AfD-Programm zur Landtagswahl in Bayern vor.

 

AfD und Gesundheitswesen

(Andi Winhart, AfD-Obb-Landesliste Platz 5)

 

AfD und Innnepolitik

(Oliver Multusch, AfD-Obb-Landesliste Platz 14)

 

Fragerunde:

Frage 1

Herabstufung des Handwerks durch die Politik

 

Frage 2:

Bürokratie im Handwerk:

Frage 3:

Ablauf des Asylverfahrens:

 

Frage 4:

Unterbuchbacher Weiher: